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Fernabsatzgesetz / Widerrufsrecht - wer trägt Kosten?

Verfasst: Di 25.03.08 07:56
von Coopex
Im BGB ist im §357 ausgewiesen, daß der Verkäufer die Rücksendekosten bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes ab einem Warenwert von 80 Euro zu tragen hat.

Wo steht aber was mit den Hinsende-Versandkosten ist??
Müssen die auch erstattet werden oder nicht?

Weiß es jemand so - ich bin ehrlichgesagt gerade zu faul stundenlang zu suchen!

Danke vorab!

de Maggus :kaffee:

Re: Fernabsatzgesetz / Widerrufsrecht - wer trägt Kosten?

Verfasst: Di 25.03.08 10:09
von madmat
Regelfall sind 50/50 Lastverteilung (Hin Verkäufer, Rück Käufer).
Sofern die AGB des Versenders das nicht anders regeln.
(Sollten sie das tun kann man das anfechten.)