Fernabsatzgesetz / Widerrufsrecht - wer trägt Kosten?
Verfasst: Di 25.03.08 07:56
Im BGB ist im §357 ausgewiesen, daß der Verkäufer die Rücksendekosten bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes ab einem Warenwert von 80 Euro zu tragen hat.
Wo steht aber was mit den Hinsende-Versandkosten ist??
Müssen die auch erstattet werden oder nicht?
Weiß es jemand so - ich bin ehrlichgesagt gerade zu faul stundenlang zu suchen!
Danke vorab!
de Maggus
Wo steht aber was mit den Hinsende-Versandkosten ist??
Müssen die auch erstattet werden oder nicht?
Weiß es jemand so - ich bin ehrlichgesagt gerade zu faul stundenlang zu suchen!
Danke vorab!
de Maggus
