Fernabsatzgesetz / Widerrufsrecht - wer trägt Kosten?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
Antworten
Benutzeravatar
Coopex
Benzinpreisignorierer
Beiträge: 2549
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 68623
Land: Deutschland
Wohnort: In der letzten Hessen-Ecke vor Worms! :)
Kontaktdaten:

Fernabsatzgesetz / Widerrufsrecht - wer trägt Kosten?

Beitrag von Coopex » Di 25.03.08 07:56

Im BGB ist im §357 ausgewiesen, daß der Verkäufer die Rücksendekosten bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes ab einem Warenwert von 80 Euro zu tragen hat.

Wo steht aber was mit den Hinsende-Versandkosten ist??
Müssen die auch erstattet werden oder nicht?

Weiß es jemand so - ich bin ehrlichgesagt gerade zu faul stundenlang zu suchen!

Danke vorab!

de Maggus :kaffee:
Pug 406 V6 Sport mit Gas: Günstig und mit Leistung ... :D
Pug 205 GTI, 2-Sitzer, für den Ring ... :teufelgut:
Pug 104 'RC' :teufelgut: Oldtimer & Sommer- & Spaßmobil :herz:
Talbot Samba Cabrio - in Restauration ... :D

Benutzeravatar
madmat
TÜV-Knutscher
Beiträge: 2901
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Rostock
Kontaktdaten:

Re: Fernabsatzgesetz / Widerrufsrecht - wer trägt Kosten?

Beitrag von madmat » Di 25.03.08 10:09

Regelfall sind 50/50 Lastverteilung (Hin Verkäufer, Rück Käufer).
Sofern die AGB des Versenders das nicht anders regeln.
(Sollten sie das tun kann man das anfechten.)
Bild

Antworten