Versicherug eines KFZ-Ver. / Sonderfall Saisonkennz.
Verfasst: Mi 27.02.08 22:16
Und mal wieder eine Frage an die Versicherungs-Spezis, die es hier ja teilweise zu geben scheint:
Wie verhält es sich mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages bei einem Saisonkennzeichen?
Normalerweise kann man ja nur bei Verteuerungen kündigen oder halt regulär jährlich zum Ende November, will heißen: Zum Jahresende.
Wenn nun aber zum 01.03. meine Saison zu laufen beginnt - wie im aktuellen Fall - bekomme ich die entsprechende Beitragsrechnung aber auch erst kurz vorher - entsprechend gestern.
Habe ich deshalb ein besonderes (zeitliches) Kündigungsrecht?
Dummerweise ist der Versicherungsvertrag nicht teurer geworden, entsprechend denke ich, daß ich sowieso nicht kündigen kann, richtig?
Noch eine kleines Schlupfloch:
Veräußerung berechtigt zur Kündigung.
Wenn ich das Auto auf dem Papier an meine Frau veräußere, ist das eine Veräußerung im versicherungsrechtlichen Sinne, die mich zu einer Kündigung berechtigen würde?
Interessiert die Versicherung, wenn ich danach bei einer anderen Versicherung dennoch als Halter und/oder Versicherungsnehmer auftauchen würde?
Ich befürchte, daß die Alt-Versicherung "aus Rache" bei Anfrage der neuen Versicherung die Schadensfreiheitsklasse nicht bestätigt oder nur erheblich verzögert ...
Fragen über Fragen ...
de Maggus
Wie verhält es sich mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages bei einem Saisonkennzeichen?
Normalerweise kann man ja nur bei Verteuerungen kündigen oder halt regulär jährlich zum Ende November, will heißen: Zum Jahresende.
Wenn nun aber zum 01.03. meine Saison zu laufen beginnt - wie im aktuellen Fall - bekomme ich die entsprechende Beitragsrechnung aber auch erst kurz vorher - entsprechend gestern.
Habe ich deshalb ein besonderes (zeitliches) Kündigungsrecht?
Dummerweise ist der Versicherungsvertrag nicht teurer geworden, entsprechend denke ich, daß ich sowieso nicht kündigen kann, richtig?
Noch eine kleines Schlupfloch:
Veräußerung berechtigt zur Kündigung.
Wenn ich das Auto auf dem Papier an meine Frau veräußere, ist das eine Veräußerung im versicherungsrechtlichen Sinne, die mich zu einer Kündigung berechtigen würde?
Interessiert die Versicherung, wenn ich danach bei einer anderen Versicherung dennoch als Halter und/oder Versicherungsnehmer auftauchen würde?
Ich befürchte, daß die Alt-Versicherung "aus Rache" bei Anfrage der neuen Versicherung die Schadensfreiheitsklasse nicht bestätigt oder nur erheblich verzögert ...
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de Maggus