Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

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-INSOMNIAC-
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Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von -INSOMNIAC- » Fr 15.02.08 08:28

Moinsen.
sagt mal kann mir einer sagen ob ein schlüßeldienst einfach so ohne weiteres und vor allem ohne vorlage irgendwelcher papiere einen autoschlüßel kopieren darf?

ich meine mal gehört zu haben dass die das nicht dürfen.

Falls da wer infos hat klärt mich mal bitte auf.

Danke
Daniel
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vulkanus
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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von vulkanus » Fr 15.02.08 08:56

Keine Ahnung ob sie dürfen...
Bei mir wurde noch nie was kontrolliert, obwohl ich für meine 205er schon zig Schlüssel nachmachen ließ.
Die einzige Frage ist meist "sind Sie mit dem Auto da?" - und das auch nur, weil man den Schlüssel versuchen möchte und ggf. eine neue Kopie anfertigt.

Hab auch schon Haustür- und Postkästchenschlüssel ohne irgendwelche Fragen nachgemacht bekommen...
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Lars-Eric
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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von Lars-Eric » Fr 15.02.08 11:33

ich hab gestern ein machen lassen und nur 4,95€ bezahlt.
der hat nich mal gefragt, ob des auch mein auto wäre, oder
ob ich mit dem fahrzeug da wäre.

also von da her haben die nur das geld im sinn

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-INSOMNIAC-
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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von -INSOMNIAC- » Fr 15.02.08 11:57

was mich halt interessieren würde ob die das rechlicher weise dürfen.

meine bessere hälfte hat nämlich einen nachmachen lassen um mir gestern einen streich zu spielen.

ist so weit nix tragisches aber mich würds mal interessieren wies da rechtlich aussieht.
demnach könnte ich ja locker mit cheffs bmw schlüßel da antraben.

ich hätte rein aus prinzipiellen gründen lust denen mal die hölle heiß zu machen.
wüßte aber vorher gern ob ich im recht bin. ;)
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funky
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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von funky » Fr 15.02.08 12:11

hallo

aber bei son neuen autos wird das nicht so ohne weiteres gehen das man zum schlüsseldienst geht und ein nachmachen lässt

da brauchen die auch die passenden rohlinge und die gibst glaub ich nur beim händler


zu der rechts frage ka weiß ich auch ned

mfg funky

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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von Lars-Eric » Fr 15.02.08 12:22

und die wegfahrsperre im schlüssel? :gruebel:

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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von funky » Fr 15.02.08 14:28

na ja das mein ich ja

so kann glaub ich noch nicht mal jeder schlüsseldienst ein ersatzschlüssel herstellen

mfg funky

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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von madmat » Fr 15.02.08 15:29

Das sind schon 2 Welten: neuer BMW vs. 205

Den 205er bekommst Du auch mit einem Lineal auf und ohne Schlüssel sofort gestartet.
Wer sowas klauen will ist nichtmal ansatzweise genötigt den Schlüssel nachzumachen.
Auch habe ich den Verdacht dass Peugeot damals ca. 10 Schlüsselmaster hatte und die auf die Produktionslinien verteilt hat.
Der Zündschlüssel meines alten Winter-309 passte auch prima beim GTi Nachfolger, der vom CTi beim 309 (aber komischerweise nicht umgekehrt...)

Davon ab ist das Anfertigen eines Schlüsselduplikats nicht widerrechtlich, erst die widerrechtliche Verwendung dessen.
Ausgenommen sind Schlüssel besonders geschützter Schliessanlagen an Gebäuden, sonst wüsste ich keine rechtlichen Einschränkungen zu dem Thema.

Beim BMW von Deinem Chef steckt ja quasi eine Mini-Workstation im Schlüssel, da wird Mr. Minit auch nur hilflos mit den Achseln zucken können...
;)
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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von daister » Fr 15.02.08 22:28

nabend,

da du für deinen schlüssel genauso verantwortlich bist wie für deine ec-karte(inkl. nummer), wird sich deine versicherung im falle eine falles freuen, wenn sie keine einbruchspuren findet.
somit immer schön auf den schlüssel aucht geben und keinem unbefugten zugang gewähren.

rein rechtlich darf JEDER schlüsseldienst schlüssel nachmachen, AUSSER sicherheitsschlüssel, wie schon mein vorredner schrieb.

dafür mußt du dann eine vollmacht vorlegen, die dann auch geprüft wird, weshalb es auch teilweise sein kann, das der schlüssel erst am nächsten tag abgeholt werden kann. hatte ich, als ich damals vom bund schlüssel nachmachen lassen sollte.


mfg martin
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es ist soooo schön mit AUTOGAS zu fahren, da macht das TANKEN wieder SPAß - 24euro und dafür gibt es 35liter

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Re: Rechtliche frage -> Schlüßeldienst und autoschlüßel

Beitrag von gobo206 » Sa 16.02.08 12:12

Für nen Wohungs/Hausschlüssel muss man ja auch keinen Mietvertrag vorlegen ;)

Das steht betimmt auch in den AGB's von denen irgendwo
das die nicht haften

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