jain ... würd ich mal sagen - der restwert alleine reicht nicht wirklich! ich kenns vom täglichen unfallgeschäft. wenn bei uns ein totalschaden aufschlägt läuft´s wie folgend ab:
der schadenverursacher meldet es seiner versicherung (mal unbedeutend, wer jetzt verursacht hat - aber nicht der fahrer selbst). die verursacher versicherung zahlt jetzt den schaden. ist dieser schaden höher als der wiederbeschaffungswert isses ein totalschaden. jetzt sieht es so aus, dass das fahrzeug von der versicherung in die "restwertbörse" (ähnlich ebay) gestellt wird und dort der höchstbietende den zuschlag erhält. somit ist der restwert festgelegt. der geschädigte erhält also von der versicherung und dem "aufkäufer" zusammen den

Wiederbeschaffungswert
das ist auch der wert, den der geschädigte beim verursacher geltend machen kann - egal wer jetzt wieviel davon zahlt. der restwert alleine wäre interessant, wenn der verursacher selbst das auto gelenkt hat und keine versicherung einspringt. dann hat er gelitten und kann das auto zum "restwert" - also dem wert, den das fahrzeug im beschädigten zustand noch hat verkaufen... er hat´s ja selber kaputt gemacht.
wenn also du besoffen deinem spez die handbremse ziehst und willst ihm dann den mehrfach überschlagenen porsche für 5000 euro (als beispiel - restwert laut gutachten) abkaufen wird er dir ne lange nase machen. zahlt allerdings deine privathaftpflicht den rest bis zum wiederbeschaffungswert (also so viel, wie der wagen ohne unfall beim kauf kosten würde), dann wäre das okay und der wagen is deiner .... wobei du das mal beweisen musst, dass die schuld beim beifahrer lag... ich kann mir nicht vorstellen, dass das ne versicherung akzeptiert!
gruß martin