... daß in Deutschland die gesetzlichen Strafmaße durch die richterliche Gewalt (nicht immer, aber immer öfter) weit entfernt von den gesetzlichen Möglichkeiten bleiben.
Insbesondere wenn der eine in dem Verfahren eine Verurteilung wegen Landfriedensbruches erfahren hat, ist eine Bewährungsstrafe unwahrscheinlich.
Unser lieber (?!) Hesse Roland Koch hat sich das Thema Jugendgewalt für seinen Wahlkampf zu Herzen genommen und offensichtlich dadurch ins Klo gegriffen.
Es hat - wie es politisch üblich ist - sein Fähnchen in den vermeintlichen Wind gehängt und ist damit Baden gegangen. Übersehen hat er (auch), dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verurteilungen jugendlicher Straftäter (eigentlich) ausreichend sind ... man müßte sie halt nur ausschöpfen.
Ich denke immer wieder es müßte eine Art Garantenpflicht für Richter und z.B. Gutachter geben - also für solche , die (durch zu wenig Nachdenken?) dafür sorgen, daß manche Menschen auf unseren Straßen unterwegs sind und anderen das Leben versauen.
Wie genau man das gestalten könnte, ist mir allerdings auch nicht klar.
Immer wieder werden Menschen, für die Haftgründe für eine Untersuchungshaft vorliegen entlassen - und zwar oft genug OHNE Zahlung einer Sicherheitsleistung oder nur durch Benennung eines angeblichen Wohnsitzes der vielleicht durch Verwandte bestätigt wird ...
Aber ich denke das führt hier zu weit ...
Fazit: Traurig!
de Maggus

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