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Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Di 13.11.07 19:14
von Michassammy
Ahoj Freunde,

habe eine Tonbase privat verkauft und diese versichert verschickt (Hermes) nun meldet sich der Käufer das diese Platte beschädigt bei ihm angekommen ist (Ecken angeschlagen), ich vermute die haben das fallen lassen??? der Karton war dick!!!! und die Platte mehrfach mit Luftpolsterfolie umwickelt so das sie fest im Karton fixiert war (lag an 2 Seiten an der kartonwand an, aber mit Polsterung dazwischen), Holhräume mit geknülltem Zeitungspapier fest ausgestopft.
Er meinte ich habe es sehr schlecht verpackt, wa wie soll ich es sonst verpacken???

Habt ihr damit Erfahrungen? ich will morgen zum Packetshop und das Anzeigen, er will mir noch Bilder schicken! damit ich diese vorlegen kann.

Wie läuft das ab? Versichert ist es ja bis 500€, sind solche Schöden auch mit drinn?

Danke für eure Hilfe

Gruß Micha

PS. das war doch ein Versand auf sein risiko nach Kaufvertragsrecht oder?

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Di 13.11.07 19:28
von Waldfee106
Wahrscheinlich hast Du schlechte Karten.

Um solch einen Vorfall glaubwürdig darstellen zu können hätte der Käufer das beschädigte Paket SOFORT beim Zusteller vermerken lassen müssen.
So ist nun für Hermes klar - Paket war von außen ok, also lags nicht in deren Schuld.

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Di 13.11.07 19:36
von Michassammy
Hallo Anja, es ist im Moment für mich nicht klar ob das Packet unbeschädigt ist, er schickt mir keine Fotos!!!, ich habe es in einem dicken Karton verpackt, mehrfach mit Luftpolsterfolie umwickelt und es im Karton fixiert, es lag zwar an 2 Seiten an der Kartonwand an war aber durch eine LPolsterschicht von dieser getrennt, der Rest war FESTmit Papier aufgefüllt, ich habe mich nach meiner Meinung nach den Verpackungsrichtlinien von Hermes gehalten, ich vermute das die Verpackung beschäding ist (runter geschmissen... oder so) er schickt aber kein Bild, worum ich ihn gebeten habe.

Dann sind wir beide Privatleute, ich bin doch kein Händler :(

Gruß Micha

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Di 13.11.07 20:43
von Waldfee106
Das ändert die Situation nicht. Selbst wenn das Paket als solches nicht mehr erkennbar wäre, da völlig deformiert - meinste, Hermes lässt sich ans Bein pinkeln deswegen? Das kann dann nur dem Käufer runtergefallen sein, denn der Bote hat es 1A abgeliefert - sonst stünde was in den Akten. Ich nehme an, was anderes wirst Du selbst mit Bildern, die Beschädigungen außen beweisen, nicht hören.

Ich nehme an, das müsst ihr privat klären. Was macht Dich so sicher, dass der Käufer völlig unschuldig ist?

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Di 13.11.07 22:34
von Michassammy
Hallo Anja, ich bin mir nicht sicher ob der Käufer unschuldig ist, er schickt mir ja keine Bilder vom Karton, schreibt aber er war beschädigt.

Das Unternehmen hat auch eine Haftung!!, die Packete werden zwar mechanisch belastet (Förderbänder, Einpacken und Auspacken usw..) aber sie müssen auch dementsprechend damit umgehen, das funktioniert natürlich nicht wenn die Jungs damit Fußball spielen (schon gesehen wie ich in einem Lager gearbeitet habe!!!)

Wenn der Karton beschädigt war ist es meiner Meinung nach ein Problem von Hermes, nur der gute Mann will nicht kapieren das er sich an Hermes wenden muss und nicht an mich, obwohl ich ihm gerne dabei behilflich bin das er zu seinem Geld kommt.

aber mal was anderes, täusche ich mich oder wird das in letzter Zeit immer mehr mit beschädigten Paketen bei den Versanddienstleistern????

Gruß Micha

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Di 13.11.07 23:45
von Troubadix
Michassammy hat geschrieben: er schickt aber kein Bild, worum ich ihn gebeten habe.


Gruß Micha

denke das er versucht "günstiger" an die sachen ranzukommen, reklamieren, der verkäufer überweisst dann und ware hab ich ja auch noch, evtl nur ne vermutung, aber durchaus möglich



troubadix

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Mi 14.11.07 02:02
von obelix
Michassammy hat geschrieben:Hallo Anja, ich bin mir nicht sicher ob der Käufer unschuldig ist, er schickt mir ja keine Bilder vom Karton, schreibt aber er war beschädigt.

Das Unternehmen hat auch eine Haftung!!, die Packete werden zwar mechanisch belastet (Förderbänder, Einpacken und Auspacken usw..) aber sie müssen auch dementsprechend damit umgehen, das funktioniert natürlich nicht wenn die Jungs damit Fußball spielen (schon gesehen wie ich in einem Lager gearbeitet habe!!!)

Wenn der Karton beschädigt war ist es meiner Meinung nach ein Problem von Hermes, nur der gute Mann will nicht kapieren das er sich an Hermes wenden muss und nicht an mich, obwohl ich ihm gerne dabei behilflich bin das er zu seinem Geld kommt.

aber mal was anderes, täusche ich mich oder wird das in letzter Zeit immer mehr mit beschädigten Paketen bei den Versanddienstleistern????

Gruß Micha
beileid, das ist ne verzwickte sache.

aber einfach rauskommen tust so:

hermes hat - wie jeder andere paketdienstleister ne gewisse frist, in der ein schaden angezeigt werden muss. ist diese frist vorbei isses aus mit ersatzanspruch.

nachdem der käufer nicht reagiert kannst du den anspruh nicht geltend machen.
der käufer handelt also schuldhaft. er muss dir als "beschuldigtem" die möglichkeit einräumen, den schaden geltend zu machen. tut er dies nicht hat er eben pech gehabt.

also frag bei hermes nach, wie lange diese frist ist.
dann schreib den käufer an, am besten mit nennung der schon an ihn gerichteten aufforderungen, dir nachweise zu schicken (datum der bereits gestellten anfragen an ihn mit rein, wegen der nachweisbarkeit).

schreib auch rein, dass du diese nachweise (bilder und/oder verpackung) brauchst um das bei hermes anzuzeigen.

reagiert er auch dann nicht, schreib ihn nochmal an. je nachdem, wie lange noch zeit ist, teile dene anschreiben auf, im letzten weise ihn darauf hin, dass die frist abläuft - intelligenter weise so kurzfristig, dass er dir das angeforderte material nicht mehr fristgerecht zustellen kann. schreibe rein, dass du nach nochmaligem nachfragen von hermes die frist grade erst erfahren hast.
die frist erfragst du am besten bei nem anderen paketshop als deinem normalen. die 2. (proforma) anfrage dann bei deinem "richtigen". somit ist die nachfrage und antwort in deinem paketshop auch beweisbar.

das ist natürich nicht die feine art, aber so ziemlich die einzige, ohne grossen ärger raus zu kommen. denn dann hast du dein möglichstes getan, der rest ist verschulden des käufers.

ansonsten kann ich nur empfehlen, wirklich sorgfältigst zu verpacken, bei keinem paketdienst der welt wird zart mit den sendungen umgegangen.

bei ups z.b. wird über schiefe ebenen verladen und sortiert. nun kann es natürlich passieren, dass dein päckchen grade unten angekommen ist und von oben kommt mit voller wucht ein anderes, und das hat im dümmsten fall 70 kilo.

ich rate auch immer von solchen aufklebern wie "nicht werfen" oder "vorsicht glas" ab, sowas reizt nur noch mehr, mal zu probieren, wie gut das tatsächlich verpackt ist.

jeder paketdienst hat verpackungsrichtlinien. die bekommst auch auf anfrage. danach sollte man sich richten. denn wenn dann was passiert muss der dienstleister seine unschuld beweisen.

gruss

obelix

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Mi 14.11.07 10:32
von Stoppi
Auszug aus den AGB von HERMES:
.......
Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
.......

Den Nachweis könnte also auch der EMPFÄNGER direkt bei seinem HERMES-Shop erbringen!
Da bist DU als Auftragsgeber nicht (alleine) in der Pfilcht!

Grundsätzlich sollte "sowas" im Idealfall immer SO ablaufen, dass der Empfänger unmittelbar bei Erhalt der Ware das Paket noch bei Anwesenheit des Zustellers öffnet und somit den evtl. nicht ordnungsgemässen Zustand der Sendung sofort anzeigen kann!

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Mi 14.11.07 13:30
von pOtH
also ganz einfach, wer etwas haben will muss es beweisen!
u. bei privatleuten geht die gefahr "bei übergabe an den hermesboten" auf den käufer über d.H. im streitfall wird der K beweisen müssen das es unzureichend verpackt war was aber m.M. daran scheitert das hermes es nicht hätte annehmen dürfen.

im zweifelsfall einfach mal die "cracks" fragen www.recht.de

Re: Ware verkauft, beschädigt angekommen, was tun?

Verfasst: Mi 14.11.07 17:07
von Michassammy
Hallo Freunde,

so ich war eben bei meinem Hermes Laden, mit allen Unterlagen, die Cheffin von dem Laden hat in der Schadensabteilung ihres Deports angerufen und hat es geschildert.

Fazit: Ich muß nur eine Schadensanzeige machen wenn das Paket nicht beim Kunden angekommen ist, da es angekommen ist und er es angenommen hat, bin ich laut der Schadensabteilung wohl raus, der KÄUFER muss nun eine Schadensmeldung bei seinem zuständigen Depot machen, das setzt sich mit ihm in Verbindung und er hat die Möglichkeit dann Angaben zum Schaden zu machen, (Wert des Gutes, Schaden fotografieren usw...), laut Schadensabeitlung hätte er ein beschädigtes Paket sofort beim Lieferfahrer anzeigen müssen. (Falls es so ist, er macht ja keine Angaben auf meine Nachfrage)

Nu werde ich eine ganz freundliche Mail verfassen und ihm das schicken

nu bin ich mal auf seine Reaktion gespannt!!