ich habe einige Zeit lang Geld vom Staat bezogen und als ich jetzt mit meiner Fachhochschulreife angefangen habe, wurde dies eingestellt.
Die Ämter zahlen aber für den ganzen Monat im vorraus, also hatte ich ~50€ minus, bzw zuviel überwiesen bekommen, beim letzten Besucht im Amt haben wir das mündlich besprochen und sie haben mir die Bankdaten mit Verwendungszweck mitgegeben, nichts schriftlich.
nunja, ich habs leider total vergessen, nur am lernen usw. da ists halt einfach in vergessenheit geraten.
Nun habe ich eine Mahnung vom Amt bekommen inklusive einer Mahngebühr, ist diese Handlungsweise korrekt?
Ich kann mich dunkel erinnern das:
- Mahngebühren angekündigt werden müssen
- sie erst ab der glaube 2 oder 3 Mahnung in Rechnung gestellt werden können
- man diese überhauptnicht bezahle muss weil sie rechtlich in einer Grauzohne sind, man kann diese rechtlich nicht einfordern
- sie nur die Bearbeitungsgebühren einforder können, naja... maschineller Brief wo die Sachbearbeiterin 1min drann gesessen hat

Was meint ihr?
OK OK ich habs vergessen, aber ich finde es dreist gleich mit 'ner Mahnung plus Gebühren zu kommen, es hätte meines Erachtens auch eine Zahlungserinnerung gereicht, schließlich darf man nicht davon ausgehen das dies alle mit Absicht machen.
Gruß Micha