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dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 16:17
von Waldfee106
Ansich - logischerweise - nicht, habs auch noch nicht gemacht, wobei ich jedesmal Lust dazu hätte.
Hintergrund:
Das Klinikumparkhaus bei uns.
Man kommt rein und unten befinden sich gleich die Frauenparkplätze (immer voll

) und die Behindertenparkplätze (zu gut 50 % frei immer) .... ein paar vereinzelte normale sind auch zu finden - ebenfalls besetzt.
ich fahre nun jeden Freitag bis ins Stockwerk 3 oder 4 um da einen Parkplatz zu kriegen. Ansich nicht schlimm - wenn nicht das Problem wäre, dass kein Fahrstuhl vorhanden ist und ich mit dem Kinderwagen die Auf- und Abfahrten runter und hochhechten muss, immer mit der Angst, dass da gleich nen Auto kommen kann. Eigentlich isses saugefährlich, aber mein Weg zum Ort des Geschehens ist soweit weg, dass ich mit Wickeltasche und Babyschale (incl. 7 Kilo Kind) mich halb totschleppen muss.
Meine Frage nun:
Darf man in einem solchen Falle auf dem Behindertenparkplatz stehen? Ich mein, ich hab auch Räder dann und kann die Treppe nicht nutzen.
Aber wenn ich es recht in Erinnerung habe, berechtigt nur ein spezieller Ausweis zum Parken auf den Sonderflächen

Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 16:45
von mikewaldorf
Man darf die Parkflächen nur mit spezial Ausweis nutzen. Allerdings gilt das im speziellen nur für öffentliche Parkfläche. Wie also die Betreiber Privater Parkplätze damit umgehen, ist denen überlassen. Allerdings ist im schlimmsten Fall das Auto weg.
MfG
Mike
Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 16:55
von Richie_106GTI
Hi!
Ich wohn zwar in Österreich, aber ich kann mich erinnern, dass ne Bekannte von uns bei der Stadt angefragt hat, so nen "Ausweis" bekommen hat.
Ihr Kind war nämlich krank und musste jeden 2ten Tag zum Arzt (für ca. 4 Monate), und da war es für sie halt immer leichter sich auf nen Behindertenparkplatz zu stellen, weil sie da auch net so weit zum Arzt hatte. (Sie hatte immer Kinderwagen und zig andere Sachen dabei, die sie für das Kind aufgrund der Krankeit brauchte)
Mit diesem Ausweis durfte sie aber nur in diesem einen Parkhaus auf einen Behindertenparkplatz.
Glaube aber, dass das mittlerweile auch in Ö nimmer funktioniert.
Aber wie heißt es immer --> Fragen kostet nix!
Greetz
Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 17:14
von Strange
Hi Anja!
Da gibt´s leider eine ganz klare Rechtslage: NEIN
Diese sogenannten Frauen- bzw. Mutter-Kind-Parkplätze sind rechtlich nicht geschützt - im Gegensatz zu den Behindertenparkplätzen. Diese findest Du in der StVO.
Die erstgenannten sind streng genommen immer nur ein "good will" der jeweiligen Einrichter - egal, ob auf privater oder öffentlicher Fläche.
Einen Rechtsanspruch gibt es für solch einen Parkplatz nicht. Demnach kann leider auch kein "Falschparker" auf solch einem Frauen- bzw. Mutter-Kind-Parkplatz rechtlich belangt werden.
Behindertenparkplätze auf Privatfläche werden - zumindest in unserer Großstadt

- immer mit der Stadtverwaltung abgestimmt und den gesetzlichen Erfordernissen nach eingerichtet.
Außerdem: Nicht jeder Inhaber eines Behindertenausweises hat gleichzeitig Anspruch auf die Benutzung eines entsprechenden Behindertenparkplatzes!
Hierfür muss ein Behinderter außergewöhnlich gehbehindert oder blin sein. Erst dann erhält er einen besonderen Ausweis zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
Der eigentliche Schwerbehindertenausweis reicht dafür nicht:
Parkerleichterung für Schwerbehinderte
kann bei Vorliegen der außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG) oder Blindheit (bl) erteilt werden. Der Antrag wird formlos gestellt; hierzu ist eine beidseitige Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises sowie ein aktuelles Passfoto einzureichen. Personen, denen eine Gehbehinderung (G) und mind. 70 % GdB anerkannt wurden, können einen Antrag auf Parkerleichterung außerhalb der „aG“ –Regelung stellen, wobei hier ebenfalls eine Kopie des Schwerbehindertenausweises einzureichen ist. Allerdings gilt diese Genehmigung nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Vor Erteilung einer solchen Genehmigung wird seitens der Behörde eine entsprechende Stellungnahme des Versorgungsamtes angefordert.
Quelle:
http://www.offenbach.de/Themen/Rathaus/ ... derte.html
Sorry, da musst Du leider weiter die Rampen hoch- und runterschieben.
Gruß, Jan
Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 19:14
von vulkanus
Strange/PNA hat geschrieben:Hierfür muss ein Behinderter außergewöhnlich gehbehindert oder blind sein. Erst dann erhält er einen besonderen Ausweis zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
Bin zwar selber ein halber Maulwurf, aber wenn mir mal einer mit Blindenschleife im Auto entgegenkommt seh ich zu dass ich von dort weg komm...
Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 20:07
von Waldfee106
ich habs befürchtet
Danke

Euch trotzdem
Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 20:09
von InformatiX
nabend,
frag da doch im krankenhaus ma nach...
mehr wie nein sagen können die ja au ned.
grüße
steffen
Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 20:15
von Waldfee106
dürfen tut mans da wohl nicht - aber meine Kursleiterin meinte, ich solls machen.
Andere Mamas machen das auch eiskalt - ich kann sowas nicht. Es ist nicht erlaubt und ich will nicht schuld dran sein, wenn einem Behinderten was passiert, weil mein Paulchen auf "seinem" Parkplatz stand.
Allerdings würde ich am liebsten alle Männer, die auf "meinem" Parkplatz stehen - auf den ich ja keinen rechtlichen Anspruch habe - am liebsten zur Frau machen
Und danach sind die Planer dran, die Mutter - Kind - Parkplätze soweit weg vom Schuss und sau weit weg von Einkaufswagenstationen platzieren

- weil Kinder ja nüscht wiegen und ich sowieso sowas von erholt einkaufen gehe derzeit.
Nuja. In 18 Jahren stört mich das alles nicht mehr
Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 20:22
von InformatiX
*hehe*
ich kann dich beruhigen...auch für normale leutz wirds zum teil immer schwieriger nen parkplatz zu finden...alles nur noch mutter-kind- oder kurzparker- oder smart- oder behindertenparkplätze.....
btw: woher weißt du, daß männer diese parkplätze blockieren?
wenn du grad so einen siehst..sprich ihn doch drauf an..
mach ich bei behinderten-parkplätzen auch sehr gern..im vorbeilaufen den aussteigenden mustern.. und dann recht laut sagen "na körperlich scheint ja noch alles in ordnung zu sein, dann liegt die behinderung wohl am geistigen wie man sieht"
grüße
steffen
Re: dürfte ich nen Behindertenstellplatz nutzen?
Verfasst: Mi 19.09.07 21:55
von Troubadix
InformatiX hat geschrieben:*hehe*
ich kann dich beruhigen...auch für normale leutz wirds zum teil immer schwieriger nen parkplatz zu finden...alles nur noch mutter-kind- oder kurzparker- oder smart- oder behindertenparkplätze.....
grüße
steffen
mutter und kind parkplätze sind sexuell diskriminierend, deswegen sie teilweise auf familien parkplätze umgetauft werden.
hatte mal einen gesehen der war "nur für KFZ mit kinderwagen" ausgeschildert, von kind stand dort nix, kinderwagen hatten wir dabei somit erfüllten wir alle notwendigen bedingungen:-))))
troubadix