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Führerschein mit 17

Verfasst: Do 30.08.07 11:19
von CooKie
Hallo liebe Forumsgemeinde,...


ich bis jez zu noch keinem Thema soviele unterschiedlichen Meinungen gehört wie Führerschein mit 17 wenn man den 18 ist und alleine fährt :D

tatsache ist ja mit 17 bekommt eine Prüfbescheinigung, die eben berechtigt Fahrzeuge der Klasse B, M, S, L zu fahren, aber eben nur mit Begleitung.

Viele sagen das man sobald man 18 ist, eben nicht mit dieser bescheinigung alleine fahren darf.

Ich bin aber fest der überzeugung das man nach Vollendung des 18ten Lebensjahres mit eben dieser Bescheinigung alleine fahren darf, um eben die Zeit bis zur Abholung des richtigen Führerscheins zu überbrücken. Es steht ja auf der bescheinigung "darf bis zum (in meinem Fall) 17.02.08 Fahrzeuge nur unter folgenden Bedinungen führen" Die Bescheinigung ist genau 3 Monate nach dem 18ten Gültig.

Demnach ist es für mich logisch das man ab 18 auch damit alleine fahren darf.

ABER es gibt sooo viele die das Gegenteil behaupten, und so wollte ich eure Meinung mal hören :D

Re: Führerschein mit 17

Verfasst: Do 30.08.07 11:55
von Speedy
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChre ... _Fahren.29


"Das Dokument ist in ganz Deutschland gültig, also berechtigt es auch zum Fahren in Bundesländern, die die Ausnahmeregelung nicht beschlossen haben. Mit dem Vollenden des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgetauscht werden, eine zusätzliche Prüfung ist nicht notwendig. Es kann allerdings auch noch drei Monate ab dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung als Führerschein-Ersatz gefahren werden."

Quelle: wikipedia

Re: Führerschein mit 17

Verfasst: Do 30.08.07 12:32
von CooKie
ja das hab ich ja acuh schon gelesen :D

aber denoch gibt es etliche verschiedene meinungen

sei es unser landkreis, die polizei, der tüv

Re: Führerschein mit 17

Verfasst: Do 30.08.07 22:20
von CaliforniaPug
einfach den entsprechenden gesetzestext mitführen und wenn die rennleitung blöd kommt, halt denen das unter die nase. ansonsten, bedank dich, nimm den strafzettel und schreib groß widerspruch drauf - selbst wenn dann noch was kommt kannst das gelassen nehmen.
Außerdem ist das im schlimmsten Falle (selbst wenn du ab deinem 18. Geburtstag nicht mehr mit der Prüfbescheinigung fahren dürftest) nur fahren ohne Führerschein und nicht fahren ohne Fahrerlaubnis - is ja ähnlich als hättest du deinen Geldbeutel mit dem Führerschein zu Hause vergessen

Re: Führerschein mit 17

Verfasst: Sa 01.09.07 10:05
von BigAl
CaliforniaPug hat geschrieben: Außerdem ist das im schlimmsten Falle (selbst wenn du ab deinem 18. Geburtstag nicht mehr mit der Prüfbescheinigung fahren dürftest) nur fahren ohne Führerschein und nicht fahren ohne Fahrerlaubnis - is ja ähnlich als hättest du deinen Geldbeutel mit dem Führerschein zu Hause vergessen
Vorsicht!!!! Das ist wenn dan fahren ohne Fahrerlaubnis!!!

Aber warum du dir so viele sorgen machst was nun richtig ist und du die ganze zeit versuchst möglichst viele meinungen zu erfahren um dir evt das beste raus zu suchen??

Geh doch bitte einfach mal in die nächstgelegene Fahrschule und frag da nach. Die sollen dir dann auch gleich eine kopie vom passenden §§ aus der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) machen.
Außerdem wird dir der Fahrlehrer auch gleich an herz legen deinen richtigen Führerschein entsprehchenrechtzeitig zu beantragen. Ich glaub 3monate vor dem 18DOB kannst schon beantragen und dann halt die 3 monate danach.

So eine Fahrschule ist nicht nur für den Theorie unterricht da, man kann sich dort auch fachfragen beantworten lassen.

Mfg Martin

Re: Führerschein mit 17

Verfasst: Sa 01.09.07 11:58
von CooKie
ich hab ja die prüfbescheinigung und mein richtiger führerschein ist ja auch schon fertig und liegt bereit,... muss halt nur noch 18 werden..

meine frage war lediglich, ob ich mit der prüfbescheinigung die bis 3 monate nach meinem 18 gültig ist, dann alleine fahren darf, also wenn ich 18 bin, um eben den richtigen führerschein abzuholen, und morgens zur schule zu fahren

Re: Führerschein mit 17

Verfasst: Sa 01.09.07 12:11
von BigAl
nein,

die 3 monate nach deinem 18ten darfst auch nicht alleine fahren. Das darfst erst mit deinem richtigen Führerschein.

Denk aber mal das du eh am deinem 18 urlaub nimmst um zur Führerscheinstelle zu fahren *g*

Mfg Martin

Re: Führerschein mit 17

Verfasst: Sa 01.09.07 12:37
von CooKie
also ich bin nach wie vor davon überzeugt das man das darf, hat die dame in der führerscheinstelle damals auch gesagt...


ist halt nur das man so viele dinge darüber hört :D

ich werde einfach mal nachfragen und dann hat sich das :D

Bild

und wenn man sich das mal durchliest ist das auch logisch!

- bis zum 18ten nur in verbindung mit Begleitung
- und der lappen ist genau 3 monate bis nach meinem 18ten Gültig

daraus folgt, montag morgn zur schule alleine, wenn ich es noch schaffe, lappen holen sonst erst donnerstag als beispiel

Wenn man es rein gesetzlich sieht ...

Verfasst: Sa 01.09.07 13:12
von Coopex
... darf man nach §48a (2) Satz 2 alleine fahren sobald man das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat: "Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat."
(Auflage = entsprechende Begleitperson, Mindestalter = in diesem Fall 18 Jahre)

Meines Wissens steht nirgendwo daß die Prüfungsbescheinigung alleine nicht ausreichend wäre um dieselben Rechte zu haben wie ein Inhaber einer Fahrerlaubnis (als "richtiges" Dokument).
Letztlich ist eine Fahrerlaubnis auch "nur" ein Dokument.
Das Recht zum Führen von KFZ ist zwar in der Regel daran gebunden aber halt auch nicht unter allen Umständen die auf dieser Welt auftreten können ...

Meiner persönlichen Einschätzung nach ist die Prüfungsbescheinigung genau aus diesem Grunde 3 Monate länger als bis 18 gültig, damit die Fahrerlaubnisbehörde entsprechend Zeit zum Ausstellen der "richtigen" FE hat.

§48a (3) Satz 1: "... die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient."

Auch dieser Satz enthält keinerlei Einschränkungen in dieser Hinsicht ...

Letztendlich entbehrt es jedoch nicht der Problematik, daß man im Rahmen einer Verkehrskontrolle erstmal Rauchwolken über Köpfen produziert und sich die entsprechend damit befaßten erstmal kräftig Gedanken machen müssen ...

de Maggus :kaffee:

PS: Viel witziger und durchdachter finde ich von unserem Gesetzgeber die Tatsache daß die Begleitperson nicht alkoholisiert (über 0,5 Prom.) oder BTM-isiert sein darf, es jedoch bei Verstoß bis dato keinerlei rechtliche Möglichkeiten/Maßnahmen dagegen gibt!! Alles Hasenköppe!