Radkappen auf Stahlfelgen pflicht?
Verfasst: Fr 11.05.07 15:15
Hallo, Gemeinde ...
Der Titel sagt schon alles ... Haltet mich bitte nicht für total bekloppt *auchwennichsbin*
Ich hatte jetzt ein Streitgespräch mit einem "Stahlfelgenfahrer" ohne Radkappen.
Ich habe im Hinterkopf, dass auf einem Lehrgang, den ich wahrgenommen habe, verkündet wurde, dass Radkappen auf Stahlfelgen Pflicht seien.
Die Begründung lautete wie folgt: Durch die Bauart der Felge muss ein Ventil eingesetzt werden, welches in der Länge so gewählt werden muss, dass eine Reifenbefüllung mit Radkappe möglich ist. Was aber zur Folge hat, dass der Gummischnüffel so lang ist, dass er relativ leicht durch äussere Einflüsse abgerissen werden kann - und daher durch die Radkappe geschützt werden muss (z.B. gegen seitliches abknicken). Andernfalls wäre es eine Fahrlässigkeit, die im Falle eines Unfalles durch "entlüfteten Reifen" Versicherungsprobleme nach sich ziehen könnte.
Okay ... wenn ich weiss, dass jemand keine Radkappen fährt, kann ich ja kurze Ventile nehmen ... dann is das auch geklärt ... aber wie ist die rechtliche Seite für mich als Monteur??? Muss ich meinen Kunden vorher befragen? Muss ich ihn auf diese Situation hinweisen?
Kennt jemand von euch auch diese Regelung? Haben wir Paragraphenjongleure oder Versicherungsexperten hier?
Bin mal auf eure meinungen gespannt!
Gruß Martin
Der Titel sagt schon alles ... Haltet mich bitte nicht für total bekloppt *auchwennichsbin*
Ich hatte jetzt ein Streitgespräch mit einem "Stahlfelgenfahrer" ohne Radkappen.
Ich habe im Hinterkopf, dass auf einem Lehrgang, den ich wahrgenommen habe, verkündet wurde, dass Radkappen auf Stahlfelgen Pflicht seien.
Die Begründung lautete wie folgt: Durch die Bauart der Felge muss ein Ventil eingesetzt werden, welches in der Länge so gewählt werden muss, dass eine Reifenbefüllung mit Radkappe möglich ist. Was aber zur Folge hat, dass der Gummischnüffel so lang ist, dass er relativ leicht durch äussere Einflüsse abgerissen werden kann - und daher durch die Radkappe geschützt werden muss (z.B. gegen seitliches abknicken). Andernfalls wäre es eine Fahrlässigkeit, die im Falle eines Unfalles durch "entlüfteten Reifen" Versicherungsprobleme nach sich ziehen könnte.
Okay ... wenn ich weiss, dass jemand keine Radkappen fährt, kann ich ja kurze Ventile nehmen ... dann is das auch geklärt ... aber wie ist die rechtliche Seite für mich als Monteur??? Muss ich meinen Kunden vorher befragen? Muss ich ihn auf diese Situation hinweisen?
Kennt jemand von euch auch diese Regelung? Haben wir Paragraphenjongleure oder Versicherungsexperten hier?
Bin mal auf eure meinungen gespannt!
Gruß Martin