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Kindergeld, Werbungkosten!
Verfasst: Di 06.03.07 10:56
von MC 406
Sers,
ich versuche mich grad durch den Kindergeldantrag zu kämpfen! Des ist jetzt der Zweite, auf den man die Werbungskosten angeben muss! Im Netz komm ich jetzt auch nicht wirklich weiter!
1. Was kann ich alles angeben? Computer? Fahrtkosten? Versicherungen? Wenn ja was genau?
2. Ich bin während der Ausbildung von meinen Eltern ausgezogen, ich weiß selber schuld, aber kann ich da evtl. auch irgendwelche kosten absetzen?
3. Wisst ihr noch was anderes?
Vielen Dank für eure Mühe
Maschi
Re: Kindergeld, Werbungkosten!
Verfasst: Di 06.03.07 11:05
von Kris
ich nehme an, du bist das kind?!
wenn du nicht wenigstens einen gemeinsamen wohnsitz mit dem kindergeldempfänger hats, dann brauchste ihn garnicht ausfüllen - dann gibts auch kein kindergeld.
werbungskosten ... kannste einfach durchstreichen. hat ohnehin keinen einfluss. du "setzt" da ja nix ab, ist ja keine steuererklärung. die wollen nur wissen, was du verdienst und was du für kosten hast. aber computer etc. hat da nix zu suchen.
dito auszug - was willsten da "rausholen"?!?
entweder bekommen deine eltern kindergeld für dich - oder eben nicht. aber da gibts keine gestafelten sätze.
und kindergeld bekommen sie, wenn du a) in der ausbildung bist und b) unter einem gewissen einkommen bleibst.
mehr isses nicht.
Re: Kindergeld, Werbungkosten!
Verfasst: Di 06.03.07 11:21
von MC 406
Im Netz gibts dazu andere Angaben, da hoff ich doch mal das du nicht recht hast!
Des mit dem Wohnsitz ist nicht richtig! Mei Arbeitskollege (23) ist seit 3 Jahren verheiratet und seit 2 Jahren in der Ausbildung! Er wohnt seitdem er 19 ist, mit seiner Freundin zusammen.
Er bekommt noch Kindergeld!
Warum gibt es dann solche Anträge wenn sie keine Einfluss darauf haben?
Nicht das ich dir jetzt widersprechen will, aber ich hoff es geht doch!
thx schonmal
mfg
Maschi
Re: Kindergeld, Werbungkosten!
Verfasst: Di 06.03.07 11:31
von Kris
dann wird dein kollege wohl nach wie vor einen zweitwohnsitz bei seinen eltern haben oder einer der elternteile hat offiziell nen zweitwohnsitz bei ihm.
sowas kann man ja machen - im extremfall zahlt man eben ne zweitwohnungsteuer.
gugge da - da steht alles waws man wissen muss:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ergeld.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/nn_248718/ ... rgeld.html
*nachtrag*
18|Wann wird Ihr Kindergeldanspruch
überprüft?
Die Familienkasse prüft während des laufenden Kindergeldbezuges
in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für Ihren
Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden
Höhe gezahlt wird. So ist z. B. festzustellen, ob
L Sie sich weiterhin in Deutschland aufhalten
und die Kinder
in Ihrem Haushalt leben
Re: Kindergeld, Werbungkosten!
Verfasst: Di 06.03.07 12:15
von Chakky
bei mir hat es damals mein ausbildungsbetrieb ausgefüllt wohne aber noch bei eltern und bekomme kindergeld