[quote="Gentsai"]Der Händler ist im Vertrag tatsächlich als Verkäufer angegeben und ein Hinweis wie "Im Auftrag von..." fehlt.
ja das wundert mich auch ein wenig. aber ist ja um so besser. dann muss er ja eigentlich eine gewährleistung bieten.
Ihr solltet auf jeden Fall versuchen das Auto zurückzugeben, aber wieso ihr den Schaden erst nach einem halben Jahr bemerkt habt ist mir etwas unschlüssig, war das irgendwie überdeckt?
ne der schaden war nicht überdeckt worden. als ich das gesehen habe, dachte ich auch, wieso haben wir das erst jetzt gesehen??? zumal wir vor ca. 4wochen den motor ausgebaut hatten, und alle dichtungen sowie die kettenspanner erneuert haben.
der wagen hatte 1995 beim vorbesitzer einen unfall (reparaturrechnungen von VW vorhanden)
Der dom muss sich bei dem unfall gelößt haben, und nun ist das ganze blech darunter durchgerostet. so das der dom sich auf der seite des kotflügels und der spritzwand gelöst hat. er steht jetzt ca. 1cm hoch auf den losen seiten. dauert also anscheinend nicht mehr lange bis der abreißt. der riß ist aber noch ziemlich frisch, also gehe ich davon aus, das man vor 4wochen nicht mehr, wie die rostbeulen hätte sehen können.
Jedenfalls müsste man mal gucken ob das noch nicht verjährt ist,
das glaube ich nicht. haben den wagen ja erst vor 6monaten gekauft (15.08.06)(mindestgewährleistung 1jahr) bei einem kauf von einem händler.
und wenn es zum Streit kommt sollten Dokumente eingesehen werden die zwischen Händler und Vorbesitzer existieren, ein Anwalt darf das ja.
Drücke euch die Daumen

[/quote]
Danke!!!
wir wollen morgen mal zur dekra und nen gutachten von dem schaden erstellen lassen. dann wenden wir uns an den händler.
Wobei ich mir nicht sicher bin ob man einem Händel (Dialekt für Huhn) ein Auto zurückgeben kann?
he he, ja ich war bei dem kauf leider nicht dabei. aber ist schon ein sehr komischer händler
