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Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Mi 20.12.06 12:08
von vulkanus
Morgen,
wir haben vor kurzem einen Röhrenfernseher bei eBay verkauft. Lief alles so weit gut, bis sich heute der Käufer meldete und behauptet, dass bei der Darstellung von großen Rotflächen (z.B. Zeichentrickfilme) der Fernseher auf Schwarz/Weiß umschaltet. An seinem Antennenkabel sollte es seiner Meinung nach nicht liegen, da ein anderes Gerät daran einwandfrei funktioniert.
Nachdem ich von Fernsehern aber mal gar keine Ahnung habe würde mich nun interessieren, was in diesem Fall defekt sein könnte und vor allem wodurch ein solcher Schaden entstehen könnte. Sein indirekter Vorwurf geht nämlich in die Richtung, dass die Glotze das seit Anfang an haben müsste, ich/wir ihn über den Tisch gezogen haben und das Ding quasi wertlos wäre.
Frage 2: Im Angebotstext stand, dass wir das Gerät ohne jegliche Gewährleistung und Garantie verkaufen. Andererseits steht dort: "Das Gerät befindet sich in sehr gutem Zustand, die Bedienungsanleitungen und die Fernbedienung sind natürlich Bestandteil der Auktion. Macken sind mir keine bekannt." Wie siehts da jetzt rechtlich aus?
Ich würde mich über rasche Antworten freuen...
MfG Andreas
P.S.: Es handelt sich bei dem Gerät um einen 2 Jahre alten Sony Trinitron, Modell KV-32FQ70E.
Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Mi 20.12.06 14:30
von Phil206RC
der will dich übern tisch ziehen, ganz einfach. sag ihm, du übergibst es deinem anwalt...wetten der gibt dann ruhe?

Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Mi 20.12.06 14:53
von mikewaldorf
vulkanus hat geschrieben:Morgen,
wir haben vor kurzem einen Röhrenfernseher bei eBay verkauft. Lief alles so weit gut, bis sich heute der Käufer meldete und behauptet, dass bei der Darstellung von großen Rotflächen (z.B. Zeichentrickfilme) der Fernseher auf Schwarz/Weiß umschaltet. An seinem Antennenkabel sollte es seiner Meinung nach nicht liegen, da ein anderes Gerät daran einwandfrei funktioniert.
Nachdem ich von Fernsehern aber mal gar keine Ahnung habe würde mich nun interessieren, was in diesem Fall defekt sein könnte und vor allem wodurch ein solcher Schaden entstehen könnte. Sein indirekter Vorwurf geht nämlich in die Richtung, dass die Glotze das seit Anfang an haben müsste, ich/wir ihn über den Tisch gezogen haben und das Ding quasi wertlos wäre.
Frage 2: Im Angebotstext stand, dass wir das Gerät ohne jegliche Gewährleistung und Garantie verkaufen. Andererseits steht dort: "Das Gerät befindet sich in sehr gutem Zustand, die Bedienungsanleitungen und die Fernbedienung sind natürlich Bestandteil der Auktion. Macken sind mir keine bekannt." Wie siehts da jetzt rechtlich aus?
Ich würde mich über rasche Antworten freuen...
MfG Andreas
P.S.: Es handelt sich bei dem Gerät um einen 2 Jahre alten Sony Trinitron, Modell KV-32FQ70E.
Der Fernseher muss so versandt worden sein, wie es in der Beschreibung steht. Steht nichts da, kann man von einem funktionstüchtigen Zustand ausgehen. Beschädigungen während des Transportetes (BGB 447) gehen sowieso zum Risiko des Verkäufers.
Da du die Gewährleistung ausgeschlossen hast (hoffenlich ohne diesen EU-Rechts schwachsinn (Würde trotzdem gelten, ist aber quatsch mit Sauce)) kann man dich auch nicht für Schäden zur Verantwortung ziehen, die später entstehen, vorrausgesetzt Privatkauf.
G. Mike
Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Mi 20.12.06 16:33
von mrx0001
der kann machen was er will keine gewerleistung (und darauf kommt es an keine garantie reicht nicht

)
Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Mi 20.12.06 17:17
von mikewaldorf
mrx0001 hat geschrieben:der kann machen was er will keine gewerleistung (und darauf kommt es an keine garantie reicht nicht

)
Keine Garantie wird vor Gericht meist wie keine Gewährleistung interpretiert, vorrausgesetzt Rechtslaie.
Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Mi 20.12.06 17:47
von vulkanus
Sind ja schon mal ein paar interessante Antworten. Der Artikeltext kann uns da also auch den Hals ned brechen wenns hart auf hart kommt?
Sicherlich hilfreich:
eBay-Auktion
Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Do 21.12.06 09:26
von Dark Star *CTi*
Ich weiß nicht, wie das bei Fernsehern ist, aber 'einwandfreier Zustand' und 'keine Macken bekannt' sind ja quasi zugesicherte Eigenschaften, und zumindest im Tierkaufsrecht (ist ja dem Sachkauf mittlerweile sehr ähnlich) haftet auch der Privatverkäufer für zugesicherte Eigenschaften. Wäre zu klären, ob nachvollziehbar ist, daß Dir die Rotschwäche bekannt gewesen sein müsste.
Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Do 21.12.06 10:07
von mikewaldorf
Wenn der Fernseher in diesem Zustand versand wurde, reicht das aus. Es ist richtig, das der Fernseher zum Versandzeitpunkt diesen Zustand haben muss. Aber das Versandrisiko trägt der Käufer, ebenso ist der Käufer dafür verantwortlich, was danach ist, da Vulkanus ja die Gewährleistung ausgeschlossen hat, juckt die Bohne.
Die Sache muss, wie gesagt, Vulkanus im entsprechendem Zustand verlassen haben. (Nachweisbar !). Wenns vor Gericht gehen sollte, wir das begutachtet, etc. Könnte teuer werden. Wie man immer so schön in der Uni sagt: Recht haben und Recht bekommen...
Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Do 21.12.06 17:31
von Wagi78
Hallo, ich würde mir an deiner Stelle keinen Kopf machen.
Ich hatte das Anfang des Jahres auch, mit nem AMD Athlon XP 3200 Prozessor, habe den Prozessor ausdrücklich als defekt und ungetestet verkauft, ohne Anspruch auf Gewährleistung und trotzdem meinte der Käufer, als er feststellte das der Prozessor nicht läuft, das ich ihn zurücknehmen müßte, weil er ja defekt ist !
Ich habe ihn dann gefragt ob er nicht lesen könne und das wenn er Garantie haben möchte, sollte er doch besser beim Händler kaufen und nicht von privat.
Er antwortete nur, das er sich an E-Bay wenden würde und seinen Anwalt zu rate zieht.
Ende vom Lied, nie wieder was von gehört !
Und zu deinem Fernseher, da du geschrieben hast, das du keine Gewährleistung gibst, bist du aus dem Schneider, und bei einem später aufgetretenen Defekt (so sollte er wirklich aufgetreten sein), kannst du nichts für.
Es brauch sich doch nur beim Transport, eine Lötstelle gelöst haben um solch einen Fehler hervorzurufen.
Und versuche so was mal zu beweisen !
Gruß Daniel
Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten
Verfasst: Do 21.12.06 18:59
von vulkanus
Tjo, das ist eben die Frage obs erst beim Transport aufgetreten ist... Gehört hat er ja nicht mir, sondern einem Arbeitskollegen. Als ich das Ding aber mal gesehn hab funktionierte er eigentlich gut. Versandt wurde er gar nicht, den hat er selbst abgeholt. Interessant wär halt jetzt noch die Sache mit den zugesicherten Eigenschaften...?