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Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: Fr 10.11.06 15:41
von volker206
Hallo,
wir haben auf unserem Betriebsgelände noch eine Wohnhaus mit drei Wohnungen. In den Mietverträgen steht, das keine Haustiere erlaubt sind. (z.B. Hunde, Katzen, Vögel)
Jetzt hat sich trotzdem ein Mieter eine Katze angeschafft.
Uns haben schon mehrere erzählt, das solch ein Verbot unzulässig sei, da es doch zu sehr in das Privatleben eingreift.
Wie ist denn die Rechtslage dazu?
Gruß Volker
Re: Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: Fr 10.11.06 16:46
von Troubadix
volker206 hat geschrieben:Hallo,
wir haben auf unserem Betriebsgelände noch eine Wohnhaus mit drei Wohnungen. In den Mietverträgen steht, das keine Haustiere erlaubt sind. (z.B. Hunde, Katzen, Vögel)
Jetzt hat sich trotzdem ein Mieter eine Katze angeschafft.
Uns haben schon mehrere erzählt, das solch ein Verbot unzulässig sei, da es doch zu sehr in das Privatleben eingreift.
Wie ist denn die Rechtslage dazu?
Gruß Volker
wie wäre denneinfach mal eine anfrage beim mieterschutzbund, ihr seid zwar genau das gegenteil, sinn ist es aber doch sicherheit zu haben.
wie zufrieden seit ihr denn so mit eurem mieter, wäre auch schade ein gutes verhältnis wegen einer katze zu ruinieren zumal katzen doch recht gut zu handhaben sind, recht sauber und im gegensatz zu vielen hunden auch recht leise.
überlegt es euch, es reicht ja aus das tier zu dulden...
troubadix
Re: Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: Fr 10.11.06 18:32
von mikewaldorf
volker206 hat geschrieben:Hallo,
wir haben auf unserem Betriebsgelände noch eine Wohnhaus mit drei Wohnungen. In den Mietverträgen steht, das keine Haustiere erlaubt sind. (z.B. Hunde, Katzen, Vögel)
Jetzt hat sich trotzdem ein Mieter eine Katze angeschafft.
Uns haben schon mehrere erzählt, das solch ein Verbot unzulässig sei, da es doch zu sehr in das Privatleben eingreift.
Wie ist denn die Rechtslage dazu?
Gruß Volker
Wenn im Mietversungsklagtrag drin steht, dass keine Tiere erlaubt sind, das sind keine Tiere erlaubt. Jedenfalls kann ich gerade im BGB nix anderes finden. Mietrecht hatten wir noch nicht sehr ausgibig, aber ich würde es mal mit § 541 BGB versuchen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/541.html Natürlich erst, sobald über die Sache mit dem Mieter geredet wurde, geklagt wird sowieso schon zuviel...
Re: Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: So 12.11.06 02:47
von mrx0001
katzen doch recht gut zu handhaben sind, recht sauber und im gegensatz zu vielen hunden auch recht leise.
hmm sag das blos nicht so laut bei meiner freundin di9e ehemalige mittbewohnerin hatte 2 katzen glaube ich die haben die tapete ganz gut umgestaltet.....
denke mal eher das problem bei der sache is das wenn man das duldet auch gleich alle anderen sich aufregen "warum darf der das und ich nicht...."
Re: Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: So 12.11.06 10:51
von madmat
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tiere.html
Re: Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: So 12.11.06 11:52
von Strange
Ich hab mir vor einem Jahr mal so ein Mietrechtsbuch gekauft. O.k., ist eigentlich für die "andere Seite" gedacht.
Da steht drin, dass wenn eine Klausel im Mietvertrag drinsteht, dass KEINE Tiere gehalten werden dürfen, dass das dann auch so ist. ABER: Hiervon betroffen wären nur "größere" Tiere, also Katze, Hund oder größer.
Kleintiere, wie Hamster, Vögel oder Meerschweinchen würden trotz allem nicht unter solch ein Verbot fallen.
Fazit: Eure Mieter dürfen die Katze eigentlich nicht halten - so leid mir das für den Stubentiger tut.
Gruß, Jan
Re: Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: So 12.11.06 12:54
von vulkanus
Tsess... Seid doch mal ein wenig stolz drauf, dass sich andere Leute auch Löwen halten! Auch wenns kleine sind

Re: Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: So 12.11.06 14:50
von Troubadix
mrx0001 hat geschrieben:
hmm sag das blos nicht so laut bei meiner freundin di9e ehemalige mittbewohnerin hatte 2 katzen glaube ich die haben die tapete ganz gut umgestaltet.....
denke mal eher das problem bei der sache is das wenn man das duldet auch gleich alle anderen sich aufregen "warum darf der das und ich nicht...."
hab auch von "kleintieren" gehört die sowas und schlimmeres machen, also dann lieber ne katze.
warum keine katzen dulden, besser so als es sich mit einem guten mieter zu versauen, gibt auch genug leute die es ohne tier schaffen das die bude ausschaut wie ein schweinestall, also wenn ich die wahl habe...
wir haben auch einen teil des hauses vermietet, der mann ist alleinstehend, raucht zwar viel macht dafür aber eigentlich jährlich die tappete neu bzw hilft uns dann wenn hier welche neu gemacht werden müssen, ist ruhig, nett und freundlich.
würde den nicht wegen einem haustier hergeben wollen.
troubadix
Re: Frage an evtl. Anwälte
Verfasst: Mo 13.11.06 13:04
von CaliforniaPug
das kommt auf die formulierung an:
eine klausel im mietvertrag, dass tierhaltung generell nicht gestattet ist, muss als unwirksam angesehen werden, da dies die haltung von kleintieren (hamster, meerschweinchen, goldfische, kanarienvogel, etc) auch beträfe und das steht mit GG Art.2 Abs. 1 (freie entfaltung der persönlichkeit) tatsächlich im widerspruch, da bei diesen viechern eine belästigung der nachbarn und des vermieters quasi ausgeschlossen ist (gibt auch präzendenzurteil, bin zu faul zum suchen).
anders sieht das aus, wenn explizit hunde und katzen ausgeschlossen sind, diese klausel IST wirksam, genauso wie der zusatz im mietvertrag, dass tiere der zustimmung des vermieters bedürfen (dies schließt aber wiederum nicht kleintiere ein).
prinzipiell ist es aber sehr schwer, weil die rechtslage nicht ganz eindeutig ist, einen "normalen" stubentiger gerichtlich zu verbieten, solange man sich auf störung des hausfriedens beruft (bei einem hund sieht das schon ganz anders aus).