Seite 1 von 2
Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 15:33
von nullahnung
habe gerade eben mit einem Autohändler telefoniert. Der meinete er würde in den Kaufvertrag Zitat: Bastlerauto, Fehler in allen teilen" schreiebn. Dann wäre er aus dem Scneider, weil er keine Lust hat für ein 16 jahre altes auto gerade zu stehen. Anpreisen tut er es aber als ein topgepflegtes Rentnerauto. Was es wohl auch ist. Kann der sich so einfach aus der Affäre ziehen. Einerseits kann ich den Händler verstehen. Der verkauft vielleicht ein Auto für 1000 EUR und soll ein halbes Jahr später für einen Getriebschaden gerade stehen. da ist der Verbraucherschutz sicherlich über sein Ziel hinaus geschossen....
Andererseits ist Gesetz eben Gesetz und ich bezweifle, daß er das Gewährleistungrecht so aushebeln kann. Muß doch auch einben Grund haben, warum viele Höändler die alten kisten nur an Exportöre oder andere Händler verkaufen ?
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 15:34
von nullahnung
ich meine natürlich Exporteure.........
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 15:43
von Kris
von haändler an privat => nein - kann er nicht. das gesetz gilt auch wenn im vertrag was anderes steht. ausschliessen kann ein händler es nur, wenn er an einen anderen händler verkauft.
verbraucherschutz ist schön und gut - nur im gegenzug handelt aus dem grund eben kein mensch mehr mit erschwinglichen autos.
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 20:26
von Horst B
Nö, ausschließen kann er es durch solch salbungsvolle Formulierungen nicht. Was dir als Käufer aber ja nur recht sein kann, wenn er dir das Fahrzeug trotzdem rausrückt.
Andernfalls wirst du aber doch einen Vollkaufmann bzw. Selbständigen deines Vertrauens finden, der hier einspringt...
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 21:02
von vulkanus
Horst B hat geschrieben:Andernfalls wirst du aber doch einen Vollkaufmann deines Vertrauens finden, der hier einspringt...
Der wär schön blöd... Dann darf im Gewährleistungsfall eben dieser Vollkaufmann einspringen, denn gegenüber dem ursprünglichen Händler hat der dann keine Handhabe mehr. Verdient also nix mit dem Auto, sondern zahlt im Fall der Fälle auch noch drauf...
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 22:00
von Troubadix
Kris hat geschrieben:von haändler an privat => nein - kann er nicht. das gesetz gilt auch wenn im vertrag was anderes steht. ausschliessen kann ein händler es nur, wenn er an einen anderen händler verkauft.
verbraucherschutz ist schön und gut - nur im gegenzug handelt aus dem grund eben kein mensch mehr mit erschwinglichen autos.
wenn ich es richtig verstanden habe dann würden die mängel aber in dem fall im vertrag erwähnt und wären somit ausgeschlossen.
troubadix
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 22:29
von Horst B
vulkanus hat geschrieben:Horst B hat geschrieben:Andernfalls wirst du aber doch einen Vollkaufmann deines Vertrauens finden, der hier einspringt...
Der wär schön blöd... Dann darf im Gewährleistungsfall eben dieser Vollkaufmann einspringen, denn gegenüber dem ursprünglichen Händler hat der dann keine Handhabe mehr. Verdient also nix mit dem Auto, sondern zahlt im Fall der Fälle auch noch drauf...
Das hast du grundfalsch verstanden. Ein Beispiel: Ich hab dem Sohn meiner Freundin ein Auto geschenkt. Auch das war so ein Altteil, das nicht "privat" zu bekommen war. Sie ist im Grunde arbeitslos, hat aber ein Gewerbe angemeldet, ist also formal "Vollkauffrau" (richtiger: "Selbständige"). Sie hat unterschrieben, ich hab bezahlt.
Wenn du unter deinen Freunden mit - formal zustehenden - Haftungsansprüchen anfängst, dann ist dir nicht mehr zu helfen.
Im engeren Sinne des Gesetzes hast du natürlich recht...
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 22:34
von Bonecrusher
Habe gerade so einen Fall.
Habe Ende September einen 106er gekauft, zwei Wochen später hat sich der Auspuff verabschiedet.
Im Vertrag (aus dem der Verkäufer ganz eindeutig als Händler hervorgeht) steht auch "Bastlerauto / Zum Ausschlachten".
Habe die Karre repariert und dem Hanswurst die Rechnung geschickt, in dem Brief habe ich mich auf seine Sachmägelhaftungspflicht (§43 BGB, meine ich) hingewiesen.
Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht...
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 22:38
von obelix
Horst B hat geschrieben:Sie ist im Grunde arbeitslos, hat aber ein Gewerbe angemeldet, ist also formal "Vollkauffrau".
nö...
die eigenschaft vollkaufmann/-frau ist ned automatisch mit dem besitz der gewerbeanmeldung erfüllt.
das hängt von anderen dingen ab.
z.b. umsatzgrösse, anzahl der beschäftigten etc.
ein kleinunternehmer ist auch nicht verpflichtet einen hr-eintrag zu tätigen uswusw.
gruss
obelix
Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???
Verfasst: Mo 30.10.06 22:47
von vulkanus
Asoo... Kommt eben drauf an was er will. Wenn er nur das Auto will: Kein Prob, wird er ev. selbst oder halt wie von dir vorgeschlagen über eine dritte Partei bekommen.
Wenn er ein Auto mit Gewährleistung will ists dagegen ne absolut sinnlose Aktion.