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Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Di 17.10.06 18:25
von Bonecrusher
Weiss jemand von Euch, ob es generell erlaubt ist, in Tunneln zu blitzen ?
Ich hätte schwören können, mal gelesen zu haben das es wegen dem Blitz zu gefährlich ist und man die Autofahrer dadurch im Halbdunkel erschrecken könnte...
Geht nur gerade um eine kleine Wette mit meiner Freundin... :D
Falls Ihr was habt, wäre eine Quellenangabe super !

Besten Dank im Voraus !

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Di 17.10.06 18:45
von MADDIN
hi,

musst mal googeln :D

da finden sich viele die schon im Tunnel geblitzt wurden sind :)

Also denke ich mal das es erlaubt ist :zwinker:

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Di 17.10.06 18:46
von Speedy
Ich hab leider keine Quellen gefunden, allerdings frage ich mich, wieso es verboten sein sollte?
Klar, der Blitz ist grell, aber das ist er nachts auch und da ist blitzen auf jeden Fall erlaubt. Ich sehe also keinen großen Unterschied.

Würd mich aber auch interessieren.

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Di 17.10.06 18:54
von obelix
Bonecrusher hat geschrieben:Weiss jemand von Euch, ob es generell erlaubt ist, in Tunneln zu blitzen ?
Ich hätte schwören können, mal gelesen zu haben das es wegen dem Blitz zu gefährlich ist und man die Autofahrer dadurch im Halbdunkel erschrecken könnte...
Geht nur gerade um eine kleine Wette mit meiner Freundin... :D
Falls Ihr was habt, wäre eine Quellenangabe super !

Besten Dank im Voraus !
ich seh keinen grund, in nem tunnel ned zu blitzen.
nachts auf der landstrasse isses noch dunkler und da schrecken die ja au ned davor zurück.
wenn dann tatsächlich einer in die wand fährt vor schreck musst erst mal durch die instanzen und 20 gutachten abwehren, die belegen, dass du nicht geeignet bist ein fahrzeug zu führen, weil dich ein blitzer so erschreckt das du nen unfall baust:-)))

gruss

obelix

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Di 17.10.06 22:49
von mikewaldorf
Ich zitiere hier mal Spiegel Online:
Wenn der Blitz zum Unfall führt

Das Rotblitzlicht der Polizei leuchtet auf, der geblendete Autofahrer verreißt das Steuer und verursacht einen Unfall. Doch Schadenersatz kann er vom Land nicht fordern - im Gegenteil: Eine Klage könnte nach hinten losgehen.

München - Werden Autofahrer nachts geblitzt und verreißen vor Schreck das Steuer, können sie sich nicht darauf berufen, geblendet worden zu sein. Das von der Polizei bei Geschwindigkeitskontrollen verwendete Rotblitzlicht erzeugt nach Angaben von ADAC-Jurist Markus Schäpe in München keine Blendung. Das hätten Untersuchungen von Augenmedizinern ergeben.

"Der Blitz ist mit 0,0036 Sekunden so kurz, dass das menschliche Auge gar nicht geblendet werden kann, wenn das Gerät korrekt aufgestellt wurde", sagte Schäpe der Presseagentur dpa. Daher könnten Autofahrer bei einem Unfall auch nicht das Bundesland für Schäden haftbar machen.

Die tatsächliche Ursache für ein Verreißen des Steuers dürfte laut Schäpe bei so einem Fall meist der Schreck sein. Aber auch das sei kein Argument für Schadenersatzforderungen, wenn es beim Geblitztwerden kracht. Schließlich müssten Autofahrer ständig mit unvorhergesehenen Ereignissen rechnen - zum Beispiel mit Wildwechsel oder mit Kindern, die plötzlich auf die Straße laufen. Die Geschwindigkeit sollte dem Juristen zufolge immer so angepasst sein, dass auch in diesen Fällen ein Unfall noch vermieden werden kann.

Behaupten Autofahrer nach einer Geschwindigkeitskontrolle dennoch, sie seien vom Blitzlicht geblendet worden, kann das laut Schäpe für sie unangenehme Folgen haben. So drohe ihnen dann eine amtsärztliche Untersuchung. Ergibt die tatsächlich eine übermäßige Blendempfindlichkeit, stehe die "allgemeine Fahreignung" auf dem Spiel.

abl/gms
Es gibt viele die behaupten, sie haben sich erschrocken (Siehe Google) und dann das Auto verrissen, Unfälle gebaut, usw. Allerdings finde ich da auch, das das eine vollkommen überzogene Reaktion ist. Ich spring ja auch nicht vor Panik ins Gebüsch, wenn jemand ein Foto macht. Es sei denn man kommst aus Nordkorea.

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Di 17.10.06 23:41
von darKing
Also bei uns auf der A71 sind Tunnel ohne Ende. Dort wird auch die Geschwindigkeit gemessen. Kommt halt nun drauf an, was deine Freundin unter "Blitzen" versteht. Manche sagen allgemein zur Geschwindigkeitskontrolle mit Foto ja "Blitzen".
Bei uns im Tunnel wird man auch mit Fotot gemessen, blitzen tut da aber nix, dass sind andere Geräte als die Otto-Normal-Kästen.

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Mi 18.10.06 06:29
von 205*Cti
also ich hab auhc schon mal gehört dass man im Tunnel NICHT blitzen darf (lasern aber schon)


solltest du beim Blitz verreissen und in die Rabatten fahren kannst du die Grünen sauber verklagen und bekommst recht. Deswegen ist es im Tunnel zu gefährlich. Da ist A) gleich eine Mauer und B) wenns blöd läuft Gegenverkehr und siehe Österreich was da passieren kann

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Mi 18.10.06 06:57
von mikewaldorf
205*Cti hat geschrieben:also ich hab auhc schon mal gehört dass man im Tunnel NICHT blitzen darf (lasern aber schon)


solltest du beim Blitz verreissen und in die Rabatten fahren kannst du die Grünen sauber verklagen und bekommst recht. Deswegen ist es im Tunnel zu gefährlich. Da ist A) gleich eine Mauer und B) wenns blöd läuft Gegenverkehr und siehe Österreich was da passieren kann
Du bekommst kein Recht, wenn du wegen eines Blitzes verreißt. Im Gegenteil, deine Fahrtüchtigkeit wird angezweifelt.

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Mi 18.10.06 09:48
von Timon
Moin,

der einzige Grund, der gegen das Blitzen im Tunnel spricht, wäre die Streuung der Radarstrahlen. Aber heute gibt es andere Techniken zur Geschwindigkeitsmessung :)

Erschrecken darf man sich, auch beim Blitz (wer tut das nicht, der Adrenalinkick ist so geil ;)), aber immer schön die Hände still halten ;)
Meist ist man beim Schreck doch eh wie versteinert, das ist ja das grosse Problem in Gefahrensituationen.

Gruß
Frank

Re: Blitzen im Tunnel erlaubt ?!

Verfasst: Mi 18.10.06 10:50
von madmat
Der Grund warum in den meisten Tunneln nicht geblitzt wird: sie sind Privatbesitz.
Und die Betreiber haben zumeist kein Interesse daran die Kunden zu verschrecken.

Siehe Warnowtunnel Rostock...2km davor und dahinter steht das Amt und fotografiert...aber die Durchfahrt im offenen CTi ist erst ab 100km/h wirklich witzig. ;)

Betreibergesellschafter Matthias Herrmann:
"Die uniformierten Fotografen kommen mir nicht ins Haus."

:)