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Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Di 19.09.06 10:48
von Alucard
Hi, ich weiß nicht, wie viele von euch Deutsches Recht studiert haben :D oder sonst vielleicht mal was mitbekommen haben. Mich würde da mal was interessieren.

Eine Bekannte hat einem Bekannten eine Mail geschrieben, in der sie angibt, da sie von ihrem Freund verlassen wurde und das Leben keinen Sinn mehr macht, dass sie sich jetzt was antut. Er ruft daraufhin bei ihr am Handy an, keiner geht hin. Jetzt ruft er die Polizei, 3 Einheiten, und Notarzt, Rettungsdienst und Feuerwehr sind auf dem Weg. Nach längerem Klopfen an der Tür durch die Polizei macht die Bekannte auf. Sie bestreitet alles, was ihr aber dann bewiesen wird.

Jetzt war das ja eindeutig Fehlalarm. Bekannte wäre zwar fast eingewiesen worden, wurde aber zum Schluss der Aufsicht der Eltern übergeben.

Wer zahlt jetzt? Ist das ein normaler Einsatz auf Steuergelder oder wird man meiner Bekannten da was anhängen, wegen der E-Mail oder wegen den Lügen die sie den Beamten erzählt hat?

Wenn jemand was weiß oder denkt, würde mich das interessieren... Danke schon mal

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Di 19.09.06 11:25
von gobo206
Würde behaupten, daß der Einsatz zur Abwehr einer Tat erfolgte im Sinne der Allgemeinheit
(Suizid ist eine Straftat....)
Daher wird erstmal der Steuerzahler bezahlen müssen und die Staatsanwaltschaft wird schauen,
ob die Kosten an den Verursacher abgewälzt werden (das Mädel bzw die Eltern, da scheinbar minderjährig!?)
Der Bekannte hat ja auf die Mail im Rahmen von Hilfeleistung reagiert und diese nicht unterlassen...
Dafür kann man nicht belangt werden

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Di 19.09.06 11:30
von Schwupz
Ich studiere dänisches Recht, kann dir von daher die meisten Fragen nicht sicher beantworten ;) Aber es gilt auch in Deutschland, dass man sich nicht selbst belasten muss, folglich werden Lügen dieser Form gegenüber der Polizei nicht bestraft (wäre es im Gericht gewesen, wäre es eine Falschaussage). Da sie aber keinen anderen beschuldet hat, sondern nur versucht hat, sich rauszureden, muss sie wegen der Lüge nichts befürchten.

Dein Bekannter hat meiner Meinung nach nichts zu befürchten, da er die Mail ernstnahm. Es wäre unsinnig dies zu bestrafen, da erwünscht ist, dass der aufmerksame Bürger die Polizei in solchen Fällen alarmiert.

Ob deine Bekannte belangt werden kann, kann ich nicht sagen. Ich denke man wird sich die Mail anschauen und evtl. auch in welchem Zustand sie es schrieb, wie ernst sie es meinte usw. Soweit strecken sich meine Sachkenntnisse im deutschen Recht leider nicht :(

Chris :)

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Di 19.09.06 19:28
von CaliforniaPug
seh ich ähnlich zumindest bei deinem bekannten. er hat in bestem wissen und gewissen seine bürgerlichen pflichten erfüllt (da wär jetz der teufel los, wenn sie sich doch was angetan hätte und er nix gemacht hätte), ihm ist also nichts vorzuwerfen, da er im sinne des gesetzes handelt, wie bereits gesagt.
bei dem mädel wär ich mir da aber nicht ganz so sicher ... ob's für versuchte vortäuschung einer straftat langt, weiß ich net (das sie sich versucht hat rauszureden ist imho nicht das problem - wie schon gesagt sie stand ja nicht unter eid und hat niemanden beschuldigt)

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Di 19.09.06 20:14
von Schwupz
Naja, Vortäuschung einer Straftat. Die Frage ist ja, ob sie sich etwas antun wollte oder nicht. Ist eine recht knifflige angelegenheit, die wir hier im Forum nur schwer beantworten können denke ich :(

Chris

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Di 19.09.06 21:35
von Morak
Nicht dass ich das jetzt ins Lächerliche ziehen wollte, aber bei "Toto&Harry" heißts immer: "Lieber einmal zuviel angerufen, als einmal zu wenig."

Von daher hat Dein Bekannter das einzig richtige gemacht, kann mich den Vorrednern da nur anschließen.

Zu der Bekannten kann ich jetzt nix gesichertes sagen, aber ich vermute mal, dass der wohl auch nix passieren wird (kostenmäßig). Weil es gibt ja Ausnahmesituationen, in denen man nicht unbedingt rational handelt - ich denk da ist dann auch bei der Polizei die Zufriedenheit größer, dass es ein Fehlalarm war, als dass sie jetzt unbedingt jemand die Kosten anhängen wollen.

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Di 19.09.06 22:02
von Schwupz
Ich finde auch, dass es für das "Vortäuschen einer Straftat" nicht wirklich reicht. Die Frage ist ja auch, ob dein Bekannter vielleicht einfach alles etwas zu wörtlich genommen hat. Dafür kann man dann meiner Meinung nach eigentlich keinen Belangen.

Darf ich mal fragen, wie alt dein Bekannter und die Bekannte ist? Ist wahrscheinlich auch nicht ganz irrelevant ;)

Chris

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Mi 20.09.06 15:13
von sub
selbe situation habe ich mal erlebt - auch mit 2 polizeiautos nach jemandem gesucht - person gefunden, aber nichts passiert.

leuten die mit sowas drohen tun ein paar tage geschlossene ganz gut, da werden sie mal auf den boden der realität zurückgeholt.

merk dir eins: leute die sich umbringen wollen kündigen das nicht an - sie tuns einfach. die die es ankündigen wollen nur beachtung!

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Mi 20.09.06 15:50
von Waldfee106
sub205 hat geschrieben:leute die sich umbringen wollen kündigen das nicht an - sie tuns einfach. die die es ankündigen wollen nur beachtung!
Kann man so pauschal nicht sagen.

Es gibt durchaus Leute (eine Freundin z.B.), die sich schon x-mal das Leben nehmen "wollte" ... mit ihrem Propangasherd, ect. z.B. .... das sind Methoden, bei denen die Chance noch besteht, rechtzeitig gefunden zu werden.
Anders siehts mit Aufhängen im Wald oder Erschießen in der Jagdhütte mit der besten Flinte aus (hatten wir beides auch schon im Bekanntenkreis *schüttel*) ....

Bei den Ankündigungen ists meist ein Hilfeschrei .... Der "Wunsch" zu gehen, steht. Aber er ist nicht freiwillig. So ganz hat man noch nicht aufgegeben.

Ich kann Menschen nicht ab, die nachdem mit ihnen Schluss gemacht wurde, den Suizid als Druckmittel einsetzen.

Wenn jmd. wirkliche Probleme hat, sollte so eine Ankündigung durchaus ernst genommen werden. Ich denke, ein Besuch in der Nervenklinik ist dann durchaus angebracht. Hilfe tut wohl Not.

****************

Zum Topic:

Ich denke mal - diesen Einsatz wird die Allgemeinheit tragen.

Re: Polizeieinsatz - Wer zahlt?

Verfasst: Mi 20.09.06 18:42
von slow307
Wie bereits gesagt/vermutet muss keiner von den Betroffenen etwas bezahlen.


Ich kann Menschen nicht ab, die nachdem mit ihnen Schluss gemacht wurde, den Suizid als Druckmittel einsetzen.
Das sehe ich genauso! Scheint irgendwie in Mode gekommen zu sein und ist voll daneben :sonich: