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Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Di 11.07.06 17:29
von RealSucker
Hallo,
ich habe gestern einen Reifen- und Felgenhändler angeschrieben bezüglich der Bestellung von Felgen für mein Auto, die allerdings erst ab 407 verfügbar sind.
Der Händler sagte, dass ich einfach die Daten des größeren Autos angeben soll, er dann aber weder Rückgabe, noch Gewährleistung bietet.
Aber dem Kunden steht doch grundsätzlich eine zweiwöchige Rückgabe zu und falls etwas an den Felgen ist, müssen diese auch zurückgehen.
Darf er das trotzdem, da ich die Felgen "zweckentfremde"?
Der hat mich jetzt natürlich auf seiner schwarzen Liste...
Gruß RS
Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Di 11.07.06 17:35
von darKing
Wenn du sie im Netz bestellst, haste 2 Wochen rüggaberrecht. Selbst wenn du es dir in den zwei wochen einfach nur anders überlegst und sie dir plötzlich nich gefallen.
Passen die Felgen, die du willst denn überhaupt auf deinen Ofen? TÜV und so? 407 hat doch 5 Loch
Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Di 11.07.06 18:15
von RealSucker
Japp, ist ne komplizierte Sache, aber ein Tuner hat mir ne grundsätzliche Zusage gegeben. Werde es demnächst noch im Detail mit ihm besprechen.
Genauso habe ich es bisher mit der Rückgabe auch verstanden. Nur komisch, dass er sich quer stellt...

Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Mi 12.07.06 10:57
von darKing
Naja, er will dir da sowas wie eine Einzelanfertigung drehen. Du willst die Felgen, sind aber eigentlich nicht für dein Auto, du willst es aber trotzdem testen. Das da für ihn ein gewisses Risiko besteht, dass du sie wieder zurück schickst, ist ja klar. Daher ist er da nicht so begeistert... trotzdem kann er sich nicht einfach so querstellen. Was du mit den Felgen machst ist deine Sache, es ist ja nunmal keine Einzelanfertigung.
Mal ganz blöd gesagt.. Fernabsatzgesetz = Du bestellst dir irgend eine komische Sache, schaust sie dir zuhause an, schickst sie wieder zurück. Das ist quasi der Ersatz, dass man die Ware nicht ansehen kann, so wie in einem richtigen Laden.
Falls du Streß aus dem Weg gehen willst, kannst du sie ja unter einem anderen Namen bestellen. (Freunde, Eltern, was weiß ich) der andere Name steht nicht auf seiner "Liste".
Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Mi 12.07.06 16:50
von obelix
das ist bei sonderbestellungen immer so.
nur kann er deswegen die garantie nicht verweigern. wenn an der felge ein fehler ist muss er auch dafür gradestehen.
nur ne rückgabe kann er ausschliessen.
gruss
obelix
Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Mi 12.07.06 17:23
von darKing
Keine Anwendung fand das Gesetz gemäß § 1 Abs. 3 FernAbsG auf Verträge
"zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,"
Davon trifft ja aber nichts zu... allderings habe ich gerade bemerkt, dass das FernAbsG ja außer Kraft getreten ist.. (???) Ich hinke ganz schön hinterher

Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Mi 12.07.06 17:51
von RealSucker
Mal ganz blöd gefragt, wenn ich nun einfach bestellt hätte, ohne ihm das zu stecken, wäre doch alles wie immer gegangen, oder?
In meinem Fall ist es ja so, dass ich sie eigentlich gar nicht zurückschicken will,
denn ich hab mir die Sache lange genug durch den Kopf gehen lassen.
Aber ich finde es nicht ok, mein eigentliches Recht zu Verweigern.
@Obelix: Ist dies denn eine Sonderbestellung, nur weil ich andere Fahrzeugdaten angebe?
Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Mi 12.07.06 20:59
von obelix
RealSucker hat geschrieben:
@Obelix: Ist dies denn eine Sonderbestellung, nur weil ich andere Fahrzeugdaten angebe?
ich bin beim lesen davon ausgegangen.
hab das irgendwie so verstanden, dass die felge für dich in der et oder lochkreis angepasst wird.
wenn das ne stinknormale katalogfelge ist kann er auch ned die gewährleistng ausschliessen.
gruss
obelix
Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Mi 12.07.06 21:04
von Red Runner
Mal ganz abgesehen vom Rechtlichen...
Möchtest Du wirklich bei jemandem bestellen, der sogar schon bevor er Geld gesehen hat, schon "Probleme" macht?
Also ich weiß ja nicht, angenommen, Du hast nach §123 Recht, er sagt aber "nö, iss nicht", willst Du es da wirklich auf nen Rechtsstreit ankommen lassen?
Re: Gewährleistungs- und Rückgabeabsage erlaubt?
Verfasst: Mi 12.07.06 22:48
von RealSucker
Die Felge bekommt keinerlei Anpassung.
Ich passe es beim Anbau mit Adapterscheibe entsprechend an.
Also redet der Händler wohl ziemlichen Quatsch.
Du hast Recht, Red Runner, dort sollte ich wirklich nicht bestellen, leider ist die Auswahl nicht besonders groß, aber ich habe auch noch nicht lange gesucht.
Werde ihm wohl trotzdem noch eine nette E-Mail schicken, denn so sollte man Kunden nicht behandeln.