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Wie lange zweifelst Du denn?? Wieso zahlst Du fünf Jahre, wenn es nicht Deins ist?Aja 2 jahre an es sind schon 5 somit fällt da sFlach udn beweisen muß man es auch ein Verdacht reicht wohl nicht.
Aber Zahlen wenn man es nciht sehen darf muß man ja wohl nicht.
Waldfee106 hat geschrieben:Du hast die Vaterschaft damals anerkannt, somit hast Du das 50%ige Sorgerecht ... ohne gerichtl. Anordung darf sie Dir normalerweise das Umgangsrecht nicht verbieten. Tut sie es doch, musst Du klagen.
Die Unterstützung darfst Du jedoch nicht verweigern!!!
Nicht, dass Du da jetzt was verwechseltst: Diese Zweijahresfrist beginnt zu laufen ab dem Zeitpunkt, ab dem Du konkrete Dinge erfährst, die Zweifel an der Vaterschaft sachlich begründen, und nicht zwei Jahre ab Geburt des Kindes.Flowmaxx hat geschrieben:Aja 2 jahre an es sind schon 5 somit fällt da sFlach udn beweisen muß man es auch ein Verdacht reicht wohl nicht.
Aber Zahlen wenn man es nciht sehen darf muß man ja wohl nicht.
Schön wär's.Waldfee hat geschrieben:Du hast die Vaterschaft damals anerkannt, somit hast Du das 50%ige Sorgerecht ...
Laut einem der letzten radioberichte in swr1 ist das wohl immer noch so, daß in diesem fällen der mann einfach benachteiligt ist, da mehr oder weniger der frau die entscheidung überlassen wird....StefanB hat geschrieben: Wer hat dir bloss den Floh in's Ohr gesetzt ?!?!
Zumindest bis 2000 standen lediglich bei Verheirateten auch dem Mann automatisch 50% zu.
Bei eheähnlicher Gemeinschaft konnte (kann ?) die Frau bestimmen, ob alleiniges oder geteiltes Sorgerecht.
Und darum bitte keine Diskussion...
Meine Tochter wurd Ende 1999 geboren und da war's LEIDER ganz sicher so der Fall !!
Greetz, StefanB
Nabend,InformatiX hat geschrieben: Laut einem der letzten radioberichte in swr1 ist das wohl immer noch so, daß in diesem fällen der mann einfach benachteiligt ist, da mehr oder weniger der frau die entscheidung überlassen wird....
(einer der punkte, wo die emanzipation ein bissl zu weit fortgeschritten ist..)
Grüße
Steffen