Vaterschaft / Jugentamt

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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XenonShock
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Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von XenonShock » Sa 01.07.06 13:42

Mal eine Frage we rkennt sich da aus.

Kann man seine Vaterschaftserlärung zurück ziehen wenn der Verdacht besteht das es nicht sein Kind ist?


Und muß man unterhalt zahlen wenn die Mutter den Kontakt Verweigert?
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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von Waldfee106 » Sa 01.07.06 13:52

Nach § 1600b BGB ist eine Frist zu beachten.

Denn:

"Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen".

Es muss somit ein objektiver Verdacht vorliegen, der diese Umstände begründet, ansonsten wäre eine Vaterschaftsanfechtung zeitlich unbeschränkt möglich.

Liegen Deine Zweifel an der Vaterschaft schon länger als zwei Jahre zurück, so kommt eine Anfechtung durch Dich nicht mehr in Betracht.

Deinem Kind steht aber nach § 1600b Abs. 3 BGB das Recht zu, nach Eintritt seiner Volljährigkeit die Vaterschaft selbst anzufechten.

Sobald Du den Verdacht hast, dass es nicht Dein Kind ist, läuft eine Frist.

Du zweifelst - dann geh zum Gericht und mach das aktenkundig, danach kannst Du wohl nen gerichtlichen Vaterschaftstest durchführen lassen. Ist wer anderes der Vater und kommt raus, wer das ist, muss der (sofern ich das korrekt in Erinnerung hab) Dir das gezahlte Unterstützungsgeld zurückzahlen.

Du hast die Vaterschaft damals anerkannt, somit hast Du das 50%ige Sorgerecht ... ohne gerichtl. Anordung darf sie Dir normalerweise das Umgangsrecht nicht verbieten. Tut sie es doch, musst Du klagen.
Die Unterstützung darfst Du jedoch nicht verweigern!!!
Liebe Grüße Bild

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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von XenonShock » Sa 01.07.06 13:58

Aja 2 jahre an es sind schon 5 somit fällt da sFlach udn beweisen muß man es auch ein Verdacht reicht wohl nicht.


Aber Zahlen wenn man es nciht sehen darf muß man ja wohl nicht.
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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von Waldfee106 » Sa 01.07.06 14:02

Aja 2 jahre an es sind schon 5 somit fällt da sFlach udn beweisen muß man es auch ein Verdacht reicht wohl nicht.
Wie lange zweifelst Du denn?? Wieso zahlst Du fünf Jahre, wenn es nicht Deins ist?
Hat wer Kenntnis davon, dass Du denkst, dass es nicht Dein Kind ist? Wenn nicht, ist es kein Problem, dann zweifelst Du seit gestern abend oder so. Und ab da beginnt die Frist, denn das hat nix mit dem Alter des Kindes zu tun.
Aber Zahlen wenn man es nciht sehen darf muß man ja wohl nicht.
Waldfee106 hat geschrieben:Du hast die Vaterschaft damals anerkannt, somit hast Du das 50%ige Sorgerecht ... ohne gerichtl. Anordung darf sie Dir normalerweise das Umgangsrecht nicht verbieten. Tut sie es doch, musst Du klagen.
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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von Strange » Sa 01.07.06 14:03

Flowmaxx hat geschrieben:Aja 2 jahre an es sind schon 5 somit fällt da sFlach udn beweisen muß man es auch ein Verdacht reicht wohl nicht.


Aber Zahlen wenn man es nciht sehen darf muß man ja wohl nicht.
Nicht, dass Du da jetzt was verwechseltst: Diese Zweijahresfrist beginnt zu laufen ab dem Zeitpunkt, ab dem Du konkrete Dinge erfährst, die Zweifel an der Vaterschaft sachlich begründen, und nicht zwei Jahre ab Geburt des Kindes.

Beispiel: Du findest 10 Jahre nach Geburt des Kindes einen Brief der Kindsmutter, in dem sie einer Freundin beichtet, dass das Kind von jemandem anderes ist. Ab da beginnt dann diese Zweijahresfrist.

Nun must Du halt schauen, wie es bei Dir ist.

Allerdings: Nur auf Vermutungen oder Gerüchte hin wird sich kein Familiengericht bewegen lassen, die Vaterschaft nochmals überprüfen zu lassen.

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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von XenonShock » Sa 01.07.06 14:06

Ne weis keiner außer meine rEltern.

Hab noch nicht zahlen müssen da ich kein job hatte.

Alles so Kompliziert und immer muß dann der Geschädigte klagen der eh kein Geld dafür hat.

Es jugendamt macht sich es leicht soll für da swohl des Kinds da sein aber kümmert sich nur ums Geld.
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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von Waldfee106 » Sa 01.07.06 14:14

Ich weiß nicht, wieso Du nicht früher aktiv geworden bist? Man liebt doch sein Kind - dann klagt man auch dafür, es sehen zu können, oder nicht?
Es gibt Prozesskostenunterstützung vom Staat.

Dass das Jugendamt das Geld im Sinne hat, ist doch klar, für Dich wird derzeit gezahlt, weil Du es nicht kannst /konntest.
Wie es aussieht, bist Du nun in Lohn und Brot und Du sollst Unterstützungstechnisch selbst einspringen, korrekt?
Aus irgendeinem Grunde muss man doch nach 5 Jahren zweifeln.

Denk immer dran, der kleine Wurm kann dafür nix, was ihr verbockt habt.

P.S.: Wenn Du den Umgang mit dem Kind willst, um einen privaten Test zu machen, denk dran, den akzeptiert kein Gericht!

Wenns sonst keiner weiß, dann ab zum Gericht morgen und anzweifeln.
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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von StefanB » Sa 01.07.06 19:49

Waldfee hat geschrieben:Du hast die Vaterschaft damals anerkannt, somit hast Du das 50%ige Sorgerecht ...
Schön wär's.
Wer hat dir bloss den Floh in's Ohr gesetzt ?!?!
Zumindest bis 2000 standen lediglich bei Verheirateten auch dem Mann automatisch 50% zu.
Bei eheähnlicher Gemeinschaft konnte (kann ?) die Frau bestimmen, ob alleiniges oder geteiltes Sorgerecht.
Und darum bitte keine Diskussion...
Meine Tochter wurd Ende 1999 geboren und da war's LEIDER ganz sicher so der Fall !!

Greetz, StefanB
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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von InformatiX » Sa 01.07.06 20:35

StefanB hat geschrieben: Wer hat dir bloss den Floh in's Ohr gesetzt ?!?!
Zumindest bis 2000 standen lediglich bei Verheirateten auch dem Mann automatisch 50% zu.
Bei eheähnlicher Gemeinschaft konnte (kann ?) die Frau bestimmen, ob alleiniges oder geteiltes Sorgerecht.
Und darum bitte keine Diskussion...
Meine Tochter wurd Ende 1999 geboren und da war's LEIDER ganz sicher so der Fall !!

Greetz, StefanB
Laut einem der letzten radioberichte in swr1 ist das wohl immer noch so, daß in diesem fällen der mann einfach benachteiligt ist, da mehr oder weniger der frau die entscheidung überlassen wird....
(einer der punkte, wo die emanzipation ein bissl zu weit fortgeschritten ist..)

Grüße
Steffen
Die Welt ist zu schnellebig geworden um langsam zu fahren...

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Re: Vaterschaft / Jugentamt

Beitrag von Uwes68 » Sa 01.07.06 21:15

InformatiX hat geschrieben: Laut einem der letzten radioberichte in swr1 ist das wohl immer noch so, daß in diesem fällen der mann einfach benachteiligt ist, da mehr oder weniger der frau die entscheidung überlassen wird....
(einer der punkte, wo die emanzipation ein bissl zu weit fortgeschritten ist..)

Grüße
Steffen
Nabend,
naja eigendlöich haben grundsätzlich beide Elternmteile das Sorgerecht, nur wenn das der Mutter nicht passt ist das man das Vater schnell los. Mein Prozeß war zwar schon vor 2000 aber auch da hätten wir eigendlich das Sorgerecht teilen können. Naja, mein Ex wollte das nicht, ich habe damals versucht das zu verhindern, Amtsgerciht, dann Oberlandesgericht und dann sogar ne Verfassungsbeschwerde beim BGh geschrieben. Die wurde dann aber nicht zur Verhandlung angenommen, das wars dann.
Mittlerweile sind meine aber schon so groß das die der Mutters chon ganz klar sagen was sie wollen, und sie kann da nicht mehr so bestimmen wie sie will, weil gegen die kommt sie kaum noch an :lach:

Zum OP :
Wenn du fünf Jahre gezahlt hast, oder zumindest nichts unternommen dagegen, dann läuft das erst mal als Schulden bei der Stadt oder Landkreis auf, weil der Unetrhalt dann von der Unterhalstvorschußkasse gezahlt wird. Die kommen dann zu dir wenn du wieder verdienst.
Bei Zweifeln an der Vaterschaft mußt du schon ganz konkrete Hinweise vorlegen um die Sache nach der Zeit vor Gericht zu kriegen, eine Ahnung reicht da keinem Richter. DIe Gerichte sind froh wenn sie jemenden haben der zahlen muß.

Aber wie man sich fünf Jahre das Kind vorenthalten lassen kan verstehe ich nicht, ich habe auch einiges anstellen müßen inklusive Infight mit irgendwelchen neuen Bekannten meiner Ex, aber das hat ihr alles nicht geholfen. Ich sehe meine Kinder jede Woche, und jetzt sind die auch schon so groß das sie mal von selber vorbei kommen, die hat in etwa 15 Minuten Fußweg entfernung von mir gebaut :auslach:

Uwe

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