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Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: So 09.04.06 16:04
von Cartman307
Grüßt euch!
ich habe nun seit 4 jahren einen Führerschein...bin seit dem auch unfallfrei unterwegs.
wie sieht das nun aus wenn ich ein Fahrzeug auf mich anmelde ohne Vorvertrag?
Kennt sich da jemand aus???
Re: Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: So 09.04.06 16:20
von Mr. Mitchell
das ist von Versicherer zu Verischerer verschieden. Zum Beispiel die Nürnberger würde mich nauch anch vier Jahren unfallfrei mit 160% einstufen.
Die LVM würde mich mit 100% Einstufen.
Die Alianz machte mir doch tatsäcjlich ein Angebot mit 200%.
Je nach Versicherer lässt sich die Einstufung auch tiefer ansetzten wenn du noch andere Versicherungen dort abschließt (Altersvorsorge, Lebens- oder Privathaftpflicht)
Re: Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: So 09.04.06 16:27
von Red Runner
Grundsätzlich wird Deine Einstufung noch "recht hoch" sein. Es wurde ja schon gepostet, dass das auch vom Versicherer abhängt.
Du kannst allerdings auch schadenfreie Jahre (SF) "erben":
Als Du 18 wurdest, wurde "Dein" Auto als Zweitwagen auf Deinen Vater zugelassen. Da Du unfallfrei gefahren bist, ist Dein Vater nun auf SF4, in diesem Vertrag (mitm Erstwagen kann er schon bei SFxx sein). Dein Vater kann Dir diesen SF4-Vertrag nun vererben, so dass Du auch mit SF4 einsteigst.
Ist der Zweitwagenvertrag allerdings schon bei >SF4 (weil schon vor Deinem 18. ein Zweitwagen existierte), dann verfallen die Jahre, die Du nicht erfahren kannst. Also werden bei der Vererbung aus SF8 nur noch SF4.
Man kann hier durchaus bissl mit den Verträgen jonglieren, um bissl Geld zu sparen. Beispiel: Dein Vater fährt seit 10J ein Motorrad, ist hier also auf SF10. Er vererbt Dir diesen Vertrag und fängt mit dem Mopped wieder bei SF1/2 an. Den Differenzbetrag bezahlst Du ihm dann. Das -kann- billiger sein, als wenn Du Dein Auto mit 1xx% versicherst.
Gruß
Jens
Re: Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: So 09.04.06 18:34
von basti306c
Diese "erben" wird übertragen genannt und ist nur an Famlienmitglieder 1. Grades möglich (Eltern/Kinder) Großeltern schon wieder nicht.
Wenn du 4 Jahre deinen Führerschein hast, können dir auch maximal nur 4 SF gegeben werden, eine Übertagung von 10 SF ist dann nicht möglich, außer dein Versicherungsvertreter kennt diverse Hintertürchen
Was manche Gesellschaften machen ist nach 3jährigem Führerscheinbesitz mit SF 1/2 einzustufen sind ca. 140% (ist nicht bei jedem Versicherer gleich). Ansonten eben als 2 Wagen von Daddy laufen lassen und wenn der Rabatt weit genug gesunken ist auf sich selbst umschreiben lassen. 2. Wagen werden mit bis zu SF3 eingestuft, sind ca 70% wenn ich mich recht erinner.
Re: Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: So 09.04.06 18:42
von boeseMI16
yo besser noch wenn man n kleinen Lieferwagen hat, da fängt man mit 100% an und nach 3 Jahren ist man dann bei 40%... Und mit dem Vertrag dann einfach n PKW zulassen ;D
Knallhart verhandeln!
Verfasst: So 09.04.06 18:51
von Horst B
Hier sollte man den Vertretern der verschiedenen Versicherungen scharf ins Auge blicken und zu handeln anfangen. Gut ist es, wenn man schon ein paar Versicherungen wo laufen hat, z.T. gibt es auch Querverbindungen zu den lokalen Sparkassenorganisationen o.ä. .
Für den Großen meiner Freundin (2 Wochen Führerschein, also absolut blutiger Anfänger) sind wir bei der Allianz (Zulassung auf ihn unmittelbar) bis auf 115%

runtergekommen, die HUK Coburg 24 hätte schlappe 230% verlangt...!!!

Re: Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: Mo 10.04.06 11:39
von little_lion
boeseMI16 hat geschrieben:yo besser noch wenn man n kleinen Lieferwagen hat, da fängt man mit 100% an und nach 3 Jahren ist man dann bei 40%... Und mit dem Vertrag dann einfach n PKW zulassen ;D
Bringt dich auch nicht weiter, als wenn du dir mit nem PKW die 3 Schadenfreien Jahre erfährst: es werden nämlich nicht die 40% sondern die 3 Jahre übernommen, und die entsprechen in der "PKW-Staffel" eben nicht den 40%...
Re: Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: Mo 10.04.06 11:50
von ThomasK
ich hab mein auto als 2.wagen meiner mutter angemeldet, bin bei 100% eingestiegen und nach 21/2 jahren auf 50 runter...fragt mich nicht wie das so schnell ging, aber ich werd das so beibehalten bis ich auf 30 oder so runter bin und die auch übernehmen kann...
übrigens HUK...
reicht trotzdem noch, der preis...und das obwohl das auto in einem günstigen "kreis" angemeldet ist und ich stellplatz etc hab...
Re: Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: Mi 12.04.06 18:15
von Cartman307
Also der Grund meiner Frage ist Vollgender:
Ich habe meinen 307er als 2.-Wagen auf meine Mutter laufen...SF4 oder so...nun hab ich mir ein Motorrad gekauft und möchte das nun auf mich zulassen.
Habe leider keinen Ansprechpartner bzw. Versicherungsvertreter, den ich fragen könnte.
Und das Problem ist ja schon wieder, dass jeder Versicherer anders einstuft.
Das mit den Einstufungen ist sowieso so eine Sache...mein 307 war vorher bei der Aachener&Münchener versichert, weil meine Mutter dort alles mögliche an Verträgen laufen hat (Hausrat,Lebensvers. etc...) und dann wurden wir von vorn herein (nach 2 Jahren Moped) auf 65%=SF6?! eingestuft und das war aber trotzdem 300,-€/Jahr teurer als bei SF2 bei der HUK24
Da muss ich mir mal was einfallen lassen.
Ist das irgendwie gesetzlich geregelt???
Re: Schadensfreiheitsklasse nach Führerscheinregelung???
Verfasst: Mi 12.04.06 18:44
von Troubadix
sind nicht alle motorräder mit 100% starttarif???
scheinbar nicht, aber laut
www.huk24.de komme ich mit meinen daten auf 125% starttarif
troubadix