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[job] paar fragen zu probezeit und kündigung

Verfasst: Mi 16.03.05 23:22
von BamBam
hoi,

kleien frage...wie verhält sich das.

nehmen wir an, ihr bekommt nen job.nehmt den an.seid in der probezeit und wie es der zufall will...bekommt ihr nen besseres angebot..

kann man dann einfach so kündigen und den neuen job annehmen???

hab keinen plan...laßt euch mal bitte aus! :D

gruß

Verfasst: Mi 16.03.05 23:27
von InformatiX
hmm

auch das steht im arbeitsvertrag drinn.. normal so in etwa in der form:

beginn des beschäftigungsverhältnisses: 01.04.2005
ende der probezeit: 01.07.2005

innerhalb der probezeit beträgt die kündigungsfrist einen monat zum monatsende, danach 3monate zum monatsende.

durchwühl mal deinen arbeitsvertrag, sofern du schon einen hast....

greetz
steffen

Verfasst: Mi 16.03.05 23:30
von Sting
Innerhalb der Probezeit kann jederzeit gekündigt werden ohne einen Grund anzugeben.
Genauso kann das der Arbeitgeber machen!

Verfasst: Do 17.03.05 06:06
von McHolle
Kündigungsfrist steht im vertrag nicht drin. Wenn eine Probezeit drin verfasst ist wäre dies auch nicht rechtmäßig. in der Probe zeit kann fristlos gekündigt werden, ohne eine benennung der gründe.

Verfasst: Do 17.03.05 06:52
von StefanK
Normal muss die im arbeitsvertrag stehen sonst hast keine da sie Max. 6 Monate sein darf ;) Aber auch nur eine Woche is rechtens deswegen solte sie im Arbeitsvertag stehen. tut Sie auch zumindest bei mir

Verfasst: Do 17.03.05 07:55
von McHolle
Gem. §622 BGB glt für Arbeiter und Angestellte einheitlich:

Die Kündigungfist während einer vereinbarten Probezeit beträgt 2 Wchen, wobei die Probezeit in der Regel längstens 6 Monate dauern darf, §622 Abs.3 BGB

ganz offiziell :lol:

Verfasst: Do 17.03.05 08:06
von Frank309
> McHolle schrieb:
>
> Kündigungsfrist steht im vertrag nicht drin. Wenn eine Probezeit drin verfasst ist wäre dies auch nicht rechtmäßig. in der Probe zeit kann fristlos gekündigt werden, ohne eine benennung der gründe.

Jo, damit wiederlegst du eine deiner Aussagen.
Außerdem kommt es in den ersten zwei Sätzen so rüber als wäre eien Probezeit nicht rechtmäßig. ;)

Verfasst: Do 17.03.05 12:57
von McHolle
jo, jetzt wo ichs mir durchlese........ :roll: :o Uppala aber des andere stimmt

Verfasst: Do 17.03.05 13:33
von Jogy
Also ich hab auch gelernt das in der Probezeit sowohl vom AG also auch vom AN fristlos und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann.

Hat bei uns auf der Arbei auch einer vor wenigen Wochen gemacht weil er ne bessere Stelle gefunden hat. Einer Frau bei uns im Büro wurde auch in er Probezeit gekündigt weil eine Frau die Schwangerschaftsurlaub gehabt hatte wieder gekommen ist. War am nächsten Tag schon nicht mehr da!

MFG jogy

Verfasst: Do 17.03.05 14:09
von McHolle
Kann dir nur sagen das es so ist, wie's oben steht. Ganz offizeill laut BGB