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Das gibts doch wohl nicht.....

Verfasst: Fr 21.01.05 14:07
von Jogy
Ich bin im Moment echt stocksauer............!

Meine Freundin hatte vor über einem dreiviertel Jahr einen kleinen Unfall. Sie hat beim Abbiegen auf einer Landstraße (hatte ziemlich stark geregnet und es war nass) die Kontrolle über ihr Auto verloren und ist in die Leitplanke gerutscht.

War eigentlich kein all zu großer Schaden, weder am Auto noch an der Leitplanke. Es wurden auch definitiv keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, sie war auch nicht zu schnell. Ich kann das bezeugen da ich mit meinem Auto vor ihr gefahren bin und somit auch als erster an der Unfallstelle war.

Heute hat sie Post bekommen das sie eine Nachschulung, eine Fahrstunde machen muss und ihre Probezeit verlängert wird.

Ich finde das ehrlich gesagt ne riesen Schweinerei weil niemand gefährdet wurde und sie auch nicht zu schnell war. Eigentlich wird ja die Probezeit bei Zitat: "eine schwerwiegende Zuwiderhandlung bzw. zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen" Zitatende verlängert.

Würdet ihr Klage dagegen einreichen, weil es ja eigentlich keine schwerwiegende Zuwiederhandlung war??

Grüße jogy

Verfasst: Fr 21.01.05 14:11
von StefanK
du kannst das mal einem Anwalt weitergeben aber wie gesagt das Zitat" Nicht angepasste Geschwindigkeit" kann man auslegen wie man will.
Sorry aber viel wirst da net drehen können. :(

Verfasst: Fr 21.01.05 14:12
von Timon
Kann man nicht erst Einspruch erheben, ohne gleich zu klagen?

Aber zu schnell ist relativ. Die Geschwindigkeit war nicht den Bedingungen angepasst. Habt ihr schon mal versucht, den Bearbeiter anzurufen? Die können sich ja auch mal irren...und wer weiss, was im Polizeiprotokoll steht.

Gruss
Frank

Verfasst: Fr 21.01.05 14:14
von Jogy
Klar kann man es auslegen wie man will, aber ich habe das ganze ja gesehen und ich denke jeder der nen einigermaßen klaren Menschenverstand hat und meine Freundin kennt weiss das sie kein Raser ist.

Bei der Polizei steht nich angepasste Geschwindigkeit, ich hatte das damals mit denen geklärt und meine Freundin vorher heimgefahren. Habe die Trottel extra noch gefragt wegen der Probezeit!!!

Ich hätte es damals verstanden wenn die mir den Lappen abgenommen hätten als ich mit 30kmh zu viel geblitzt worden bin aber bei sowas :evil: !

MFg jogy

Verfasst: Fr 21.01.05 14:36
von Kris
probezeit eben - sie hat nen unfall gebaut, das reicht schon. eigentlich hättet ihr am besten einfach die autos tauschen sollen, hättst sie heimgeschickt und hättest den unfall auf deine kappe genommen ... aber hätte hätte gilt halt net.

nicht angepasste geschwindigkeit...

Verfasst: So 23.01.05 11:54
von falk 205
... ist ganz schön heftig. hab ich doch letztens irgendwo gelesen, dass wenn man z.b. bei schnee mit 50km/h nen abgang macht (ist nicht wirklich viel auf der landstrasse) sich die versicherung wohl auch schon weigern kann, den ganzen schaden zu zahlen! und das auch noch rechtlich abgesichert!!

und das argument "es wurde ja niemand (und kein anderer) verletzt" ist auch schwammig... nur weil gerade "zufällig" kein anderer da stand oder beteiligt was (es hätte auch in einer engen, nassen kurve in der stadt passieren können) hilft da denke ich mal auch nicht wirklich weiter...

also, augen zu und durch...

falk

Sobald man abfliegt ...

Verfasst: So 23.01.05 13:44
von Coopex
... war die Geschwindigkeit wohl "nicht angepaßt", da kann man sich drehen und wenden wie man will ...

Es sei denn ... äußere Umstände hatten noch Einwirkung auf den Unfall wie z.B. Tiere, andere Verkehrsteilnehmer oder so.

Aber so als Alleinunfall ... gaaanz schlechte Karten!

de Maggus

Verfasst: So 23.01.05 14:25
von blizzy205Gentry
ich würds einem anwalt geben.