Das gibts doch wohl nicht.....
Verfasst: Fr 21.01.05 14:07
Ich bin im Moment echt stocksauer............!
Meine Freundin hatte vor über einem dreiviertel Jahr einen kleinen Unfall. Sie hat beim Abbiegen auf einer Landstraße (hatte ziemlich stark geregnet und es war nass) die Kontrolle über ihr Auto verloren und ist in die Leitplanke gerutscht.
War eigentlich kein all zu großer Schaden, weder am Auto noch an der Leitplanke. Es wurden auch definitiv keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, sie war auch nicht zu schnell. Ich kann das bezeugen da ich mit meinem Auto vor ihr gefahren bin und somit auch als erster an der Unfallstelle war.
Heute hat sie Post bekommen das sie eine Nachschulung, eine Fahrstunde machen muss und ihre Probezeit verlängert wird.
Ich finde das ehrlich gesagt ne riesen Schweinerei weil niemand gefährdet wurde und sie auch nicht zu schnell war. Eigentlich wird ja die Probezeit bei Zitat: "eine schwerwiegende Zuwiderhandlung bzw. zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen" Zitatende verlängert.
Würdet ihr Klage dagegen einreichen, weil es ja eigentlich keine schwerwiegende Zuwiederhandlung war??
Grüße jogy
Meine Freundin hatte vor über einem dreiviertel Jahr einen kleinen Unfall. Sie hat beim Abbiegen auf einer Landstraße (hatte ziemlich stark geregnet und es war nass) die Kontrolle über ihr Auto verloren und ist in die Leitplanke gerutscht.
War eigentlich kein all zu großer Schaden, weder am Auto noch an der Leitplanke. Es wurden auch definitiv keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, sie war auch nicht zu schnell. Ich kann das bezeugen da ich mit meinem Auto vor ihr gefahren bin und somit auch als erster an der Unfallstelle war.
Heute hat sie Post bekommen das sie eine Nachschulung, eine Fahrstunde machen muss und ihre Probezeit verlängert wird.
Ich finde das ehrlich gesagt ne riesen Schweinerei weil niemand gefährdet wurde und sie auch nicht zu schnell war. Eigentlich wird ja die Probezeit bei Zitat: "eine schwerwiegende Zuwiderhandlung bzw. zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen" Zitatende verlängert.
Würdet ihr Klage dagegen einreichen, weil es ja eigentlich keine schwerwiegende Zuwiederhandlung war??
Grüße jogy