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Zulassungsscheine verkaufen?

Verfasst: Mo 03.01.05 16:30
von vulkanus
Morgän :)

Darf man eigentlich Zulassungsscheine verkaufen wenn das Auto bereits verschrottet wurde? *g*
Fahrgestellnummer wird beim Verschrotten übrigens erfasst.

mfg andy

also...

Verfasst: Mi 05.01.05 13:54
von dieselbär
NEIN

...glaub, da muß ich net näher ausführen :lol:

das eine hat mit dem anderen nix zu tun
ausserdem, warum ist noch ein zulassungsschein vorhanden wenn verschrottet ist?

gruß robert

Re: also...

Verfasst: Mi 05.01.05 14:00
von vulkanus
> dieselbär schrieb:
> NEIN
> ...glaub, da muß ich net näher ausführen :lol:

Iwo... Iss in Polen oder so sicher begehrt :lol:

> das eine hat mit dem anderen nix zu tun
> ausserdem, warum ist noch ein zulassungsschein vorhanden wenn verschrottet ist?

Hrhr... Hat man ned verlangt und als Draufgabe verschenk ich den auch ned :D

Verfasst: Mi 05.01.05 14:08
von dieselbär
:wiejetzt: meinst du den zulassungsschein oder den typenschein?

Verfasst: Mi 05.01.05 14:13
von vulkanus
ARGL!
Sorry, Typenschein ist natürlich gemeint :roll:

Verfasst: Mi 05.01.05 14:33
von dieselbär
dacht ichs mir doch,.........so jetzt wirds schwieriger, der typenschein ist ja denk ich mal den eigentum, da du sicher eigentümer des fahrzeuges warst. die typenscheine müssen mitabgegeben werden, wenn ein fahrzeug verschrottet wird ist neu jetzt oder doch noch nicht weiß net müsst nachschauen.

wennst einen typenschei verkaufst, dann ist das im vertrag auch so festzuhalten, dass der kaufgegenstand ausschließlich der typenschein ist. das auto dazu gibts ja nicht mehr. also haben darft ihn verkaufen auch, sobald aber auf diesem typenschein wieder ein fahrzeug zur anmeldung eingetragen wird, wirds schwierig weil ja das zugehörige fahrzeug bereits verschrottet ist. dokumentenfälschung.........rechtlich gesehen ist das so, weiß aber net genau ob nicht sogar der handel mit typenscheinen generell verboten ist muss mich erst einlesen ;)

hoffe ich habs verständlich ausgedrückt

gruß robert