Zulassungsscheine verkaufen?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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vulkanus
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Zulassungsscheine verkaufen?

Beitrag von vulkanus » Mo 03.01.05 16:30

Morgän :)

Darf man eigentlich Zulassungsscheine verkaufen wenn das Auto bereits verschrottet wurde? *g*
Fahrgestellnummer wird beim Verschrotten übrigens erfasst.

mfg andy
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dieselbär
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also...

Beitrag von dieselbär » Mi 05.01.05 13:54

NEIN

...glaub, da muß ich net näher ausführen :lol:

das eine hat mit dem anderen nix zu tun
ausserdem, warum ist noch ein zulassungsschein vorhanden wenn verschrottet ist?

gruß robert
Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.
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Re: also...

Beitrag von vulkanus » Mi 05.01.05 14:00

> dieselbär schrieb:
> NEIN
> ...glaub, da muß ich net näher ausführen :lol:

Iwo... Iss in Polen oder so sicher begehrt :lol:

> das eine hat mit dem anderen nix zu tun
> ausserdem, warum ist noch ein zulassungsschein vorhanden wenn verschrottet ist?

Hrhr... Hat man ned verlangt und als Draufgabe verschenk ich den auch ned :D
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dieselbär
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Beitrag von dieselbär » Mi 05.01.05 14:08

:wiejetzt: meinst du den zulassungsschein oder den typenschein?
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Beitrag von vulkanus » Mi 05.01.05 14:13

ARGL!
Sorry, Typenschein ist natürlich gemeint :roll:
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Beitrag von dieselbär » Mi 05.01.05 14:33

dacht ichs mir doch,.........so jetzt wirds schwieriger, der typenschein ist ja denk ich mal den eigentum, da du sicher eigentümer des fahrzeuges warst. die typenscheine müssen mitabgegeben werden, wenn ein fahrzeug verschrottet wird ist neu jetzt oder doch noch nicht weiß net müsst nachschauen.

wennst einen typenschei verkaufst, dann ist das im vertrag auch so festzuhalten, dass der kaufgegenstand ausschließlich der typenschein ist. das auto dazu gibts ja nicht mehr. also haben darft ihn verkaufen auch, sobald aber auf diesem typenschein wieder ein fahrzeug zur anmeldung eingetragen wird, wirds schwierig weil ja das zugehörige fahrzeug bereits verschrottet ist. dokumentenfälschung.........rechtlich gesehen ist das so, weiß aber net genau ob nicht sogar der handel mit typenscheinen generell verboten ist muss mich erst einlesen ;)

hoffe ich habs verständlich ausgedrückt

gruß robert
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