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Behindertenparkplatz
Verfasst: Di 26.10.04 22:43
von Timon
Hallo,
was definiert alles einen Behindertenparkplatz? Nur das Schild oder auch das auf die Strasse gemalte Zeichen? Bei uns war jahrelang so ein Parkplatz mit Schild und Markierung. Nun ist die Familie aber weggezogen und das Schild wurde abgebaut. Die Markierung ist aber noch da und die Parkplätze sind bei uns knapp. Aber ein unsicheres Gefühl beim Abstellen des Wagens auf diesem Platz ist doch da.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Markierung alleine nicht reicht, im Winter kann man von den Leuten ja nicht verlangen, jeden Parkplatz freizuräumen, um zu sehen, ob da einer ist.
Gruss
Frank
Verfasst: Di 26.10.04 22:47
von CarpeDiem
wie tief ist dein auto? wie breit ist des zeichen ? sieht mans, wenn du drauf parkst *FG*
wenn ja, muss dein auto tiefer und noch nen paar schweller dran
Ne spass bei seite, ich denke mal, dass du da schon parken darfst, zur sicherheit würde ich aber mal bei der stadt nachfragen, die müssen das ja schlieslich genehmigen
Greetz, Marc
Verfasst: Di 26.10.04 22:49
von Timon
> CarpeDiem schrieb:
> Ne spass bei seite, ich denke mal, dass du da schon parken darfst, zur sicherheit würde ich aber mal bei der stadt nachfragen, die müssen das ja schlieslich genehmigen
Die Genehmigung für einen reservierten Behindertenparkplatz ist abgelaufen, das wissen wir. Aber es gibt ja allgemeine Behinderenparkplätze und die müssen von der Stadt auf genehmigt werden? Wo fragt man da nach? Ordnungsamt?
Gruss
Frank
Verfasst: Di 26.10.04 23:03
von CarpeDiem
wo man da fragt weiß ich nun auch net genau auf jeden fall bei der stadt,...
Verfasst: Di 26.10.04 23:07
von Dreamer
Nachfragen kannst Du da beim Landkreis oder beim Ordnungsamt.
weiß nun nicht, wie das bei Euch in Stralsund aufgeteilt ist.
Wir gehören zwar zur Stadt Aurich, da wir aber in einem ortsteil wohnen, der ja nur eingemeindet wurde, läuft das über den Landkreis.
Bürokratie und Beamtenirrsinn wenn man mich fragt.
Verfasst: Di 26.10.04 23:15
von Timon
Hallo,
danke für die Antworten. Ich werde dann mal bei Gelegenheit das Ordnungsamt in STRALSUND anrufen *g*
Gruss
Frank
ich weiss es!!!!
Verfasst: Mi 27.10.04 06:58
von Dark_Angel666
Jippi mal wieder was, wozu ich was produktives sagen kann.
Also generell ist es so das Fahrbahnmakierungen, wie z. B. eine 30 auf der Strasse nichts zu bedeuten haben, es ist nur eine Hilfe oder Erleichterung. Wenn eine 30 auf der Strasse steht, aber kein Schild da steht ist auch keine 30. So ist es dann auch ganz bestimmt mit dem Parkplatz. Wenn das Schild weg ist, ist es kein Behinderten Parkplatz mehr!!!
Die Frage hatte ich kurz nach meiner Führerscheinprüfung im August 2003 meinem Fahrlehrer gestellt, denn in Eckental haben se nen Lidl gebaut und seit dem ist das Schild weg, aber die 30 ist auf der Strasse noch zu sehen. Bedeutet aber ich darf 50 fahren, ganz normal!!!