Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
AnnaMaria
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Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von AnnaMaria » Do 12.06.14 10:56

Hallo alle Foristen/-innen,
ich ziehe in einem Monat um. Langsam bereite ich mich auf den großen Tag des Umzuges vor. Im Laufe der Jahre hat sich bei mir viel Müll angesammelt, dazu kommen noch die Sachen, die meine Ex-Mitbewohnerin im Keller zurückgelassen hat. Sie wollte die abholen, doch dafür fehlte ihr immer die Zeit. Jetzt habe ich das Problem, dass ich kein Kontakt mehr zu ihr habe. Ich habe vergeblich versucht sie zu erreichen (über Handy, Facebook, per E-Mail,). Es sieht so aus, als ob sie kein Interesse an ihre Sachen hätte... Darf ich die Sachen von einer Entrümpelungsfirma abholen lassen (ich muss eine sowieso beauftragen, weil nich alles in meinen 307 passt:)? Danke im Vorraus für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Anna

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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von InformatiX » Do 12.06.14 11:05

rechtlich vermutlich schwierig.. und wohl au die frage ob es sich noch um gebrauchsfertiges zeugs wie nagelneu verpacktes sofa handelt oder um müll wie nen verschimmelter alter schrank...
und dann is noch die frage, wie lang des liegt..
der richtige weg wär meiner meinung nach, das zeugs separat holen zu lassen und ihr die rechnung zu schicken, bzw. unfrei an deren adresse verschicken und gut is :D
Die Welt ist zu schnellebig geworden um langsam zu fahren...

AnnaMaria
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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von AnnaMaria » Do 12.06.14 12:53

Es sind vorwiegend alte Sachen. Ich habe heute noch nach einer Entrümpelungsfirma gesucht. Bei den Preisen möchte ich nich doppelt bezahlen. Es kann nämlich sein, dass meine ehemalige Mitbewohnerin sich weigern wird für die Kosten aufzukommen. Was dann? Anwalt einschalten? Schwierig....

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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von Timon » Do 12.06.14 13:08

Moin,

generell würde ich vorher mal beim Anwalt vorbeischauen. Die Entscheidung, ob die Sachen alt und nutzlos sind, obliegt nicht dir. Nachher ist in der alten Kommode noch Omas Brautschmuck und das beweise dann mal, dass der da nie lag ;)
Vermutlich wird es auf eine Fristsetzung und eine zeitweilige Einlagerung hinauslaufen. Aber eigenmächtig wegwerfen würde ich da nichts.

Viele Grüße
Frank
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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von AnnaMaria » Do 12.06.14 15:16

Danke Timon. Dann werde ich mir den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Kann ich mich in diesem Fall kostenlos beraten lassen?

AnnaMaria
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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von AnnaMaria » Do 12.06.14 15:23

Da hätte ich noch eine kurze Frage. Bei der Suche nach einer Entrümpelungsfirma habe ich gesehen, dass manche Firmen ihre Dienstleistungen kostenlos anbieten. Ich habe mich gefragt, wie das möglich wäre. Ich habe ein Unternehmen angerufen (http://rudi-ruempel.de) und den Fall beschrieben. Man sagte mir, das sie erst nach Besichtigung sagen können, was die Räumung kosten wird. Weiß jemand in etwa, was die Entrümpelung kosten könnte?

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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von Timon » Do 12.06.14 15:33

Kostenlos sicher nicht, wobei man da sicher mit den Rechtsanwälten reden kann. Manche bieten ja eine kostenlose Erstberatung an. Vllt. hilft auch ein Mieterbund oder eine Verbraucherzentrale weiter. Auf Kosten wirst du dich aber einstellen müssen. Die Fristsetzung muss beweissicher versandt werden, die Einlagerung kostet auch Geld. Das kannst du dir sicher von deiner Ex-Bewohnerin zurückholen, aber erstmal wirst du in Vorleistung gehen müssen.

Bezüglich der Entrümpelung...entweder jemanden mit Hänger(kupplung) anlachen oder einen Transporter mieten und selber zum Wertstoffhof bringen.
Wobei ich ja persönlich den losen Kram in die Mülltonne stecken und die großen Teile per Sperrmüll vom Entsorger abholen lassen würde.
Wenn es eine richtige Entrümpelung ist, dann muss das Zeug ja nicht mehr durchgesehen werden.

Bei den kostenlosen Entrümplern gehen die vermutlich davon aus, dass man einen Teil der Sachen noch zu Geld machen kann und so die Kosten gedeckt sind.

Viele Grüße
Frank
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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von obelix » Do 12.06.14 16:00

AnnaMaria hat geschrieben:Hallo alle Foristen/-innen,
ich ziehe in einem Monat um. Langsam bereite ich mich auf den großen Tag des Umzuges vor. Im Laufe der Jahre hat sich bei mir viel Müll angesammelt, dazu kommen noch die Sachen, die meine Ex-Mitbewohnerin im Keller zurückgelassen hat. Sie wollte die abholen, doch dafür fehlte ihr immer die Zeit. Jetzt habe ich das Problem, dass ich kein Kontakt mehr zu ihr habe. Ich habe vergeblich versucht sie zu erreichen (über Handy, Facebook, per E-Mail,). Es sieht so aus, als ob sie kein Interesse an ihre Sachen hätte... Darf ich die Sachen von einer Entrümpelungsfirma abholen lassen (ich muss eine sowieso beauftragen, weil nich alles in meinen 307 passt:)? Danke im Vorraus für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Anna

ich würde da keine grosse affäre machen.
ein einschreibebrief mit fristsetzung bis ein paar tage vor dem auszug, darin gleich androhen, dss die sachen danach entsorgt werden.
reagiert sie nicht - das zeug wegwerfen... ende.

alternativ das zeuch direkt vor der haustür bei der dame abladen...

gruss

obelix
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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von qui » Do 12.06.14 21:03

Hallo,
ICH PERSÖNLICH, würd das Ganze net soo auf die leichte Schulter nehmen - wird meistens gut gehen, muss aber net.

Wär net des erste Mal, das dann von der generischen Partei eine Schadenersatzforderung kommt oder eine Anzeige wg. "den wertvollen Sachen"
(ggfs.auch Diebstahl(bei Verkauf/Versteigerung) Gebrauchsanmaßung (normal aber straffrei bei späterer Rückgabe), ggf. Schadenersatzpflicht, o. Sachbeschädung, wenn beim Transport/rumtragen der Sachen was kaputt geht.

und wie schon beschrieben kannst du das selber schlecht beurteilen ob die z.B. wertlos sind. Eindeutig wärs da nur bei offensichtl. "Müll" oder der Aufgabe des Eigentums.(Herrenlosigkeit) Was aber schwirig zu beurteilen ist ob/wann das der Fall ist - im Zweifel wird ein das Gericht entscheiden, wenns zum Prozess kommen sollte.

Du solltest auf jeden Fall alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben in Kontakt mit der Person zu treten:

Wenn die Adresse bekannt ist dann würde ich folgendes tun:

1. Möglicheit geben, Eigentum abzuholen d.h.
- Frist setzen mit Aufforderung das Eigentum abzuholen:(am besten mit Einschreiben/Rückschein, oder wenn dir ein paar Euro wert sind und du
auf Nummer sicher gehen willst, Zustellung durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers(dann per Postzustellungurkunde):
Vorteil: dokumentiert, dass der Empfänger pers. annimt und was drinnen war und dies ist auch gerichtsverwertbar
2. - genau schreiben welche Sachen und bis wann(Datum) abgeholt werden soll
- auch nach Ablauf der Frist sollte man die Sachen nicht verkaufen, da du nur Eigentum legal verkaufen kannst u. du nur der Besitzer bist.
Maximal könnte der Besitz (Ohne Rechtsgeschäfte etc.) i-wann in dein Eigentum übergehen(Ersitzung z.B. ist aber ausgeschlossenen, da
nicht in gutem Glauben besessen.

Wegen Entsorung weis ich jetzt nicht genau, Ich glaube aber auch darfst net wegschmeißen, allergings käme die Person nach Ablauf der Frist in Annamverzug und
allenfalls könnte man es dann auf Kosten der Person vlt. noch einlagern oder dann öfftl. versteigern lassen.(nach Hinterlegung u. Anzeige der Hinterlegung, oder bei ungeigneten Gegständen dann Versteigerung (nach Androhung)


nach 30 Jahren ist der Herausgabeanspruch der Mitbewohnerin aber auf jeden Fall verjährt, dann kannst machen damit was du willst :D


Wenn Adresse nicht bekannt:

1. Kontaktpersonen der Mitbewohnerin abklappern, wenn bekannt.
2. Eltern, Bekannte, Arbeitgeber, Vormieter, etc.
3. zum Einwohnermeldeamt gehen, Auskunft aus dem Melderegister holen(Achtung, Gebühren, Höhe je nach Kommune ca. 5-15€)
falls Begründung gefordert -> berechtigtes Intresse geltend machen

4. wenn dann Adresse bekannt, kann wie oben verfahren worden

Es wäre trotzdem aber eine "menschliche" und keine juristische Einigung anzustreben, wenn es da nur um "peanuts" geht.

joa, hört sich alles ziemlich spiessig und umständlich an ich krieg aber beruflich täglich mit, wegen welchen Kleinigkeiten
prozzessiert wird, zum Anwalt gerannt, geklagt wird, Widersprüche einlegt wird, gejammert wird usw.
Deshalb ist Vorsicht und überlegtes Handeln nie ein Fehler.

Und prinzipeiell sollte eh ein Fachmann (Anwalt) zu Rate gezogen werden. Auch Rechtsschutzversicherung sind heute fast schon notwendig, eben wegen den oben gannten Gründen. Oft ist da auch eine kostenlose Beratung inbegriffen.
Sorry@obelix, aber aus diesen oben genanten Gründen würde ich eben doch etwas differenzierter betrachten ;-)
Aber Ok, ich würd wahrscheinlich auch nur mit ner Fristsetzung etc. machen und gut ist. Wenn es nicht gerade um Schätze gehen sollte :)


hoffe net gelangweilt zu haben

Grüße

btw. wenn es sich bei der Wohnung um eine Mietwohnung handelt wo noch untervermietet wurde(an die Mitbewohnerin) sieht es anders aus, dann müsste mMn der Vermieter die nötigen schritte einleiten.

Grüße
"Du hast uns auf den Parkplatz gebracht, jetzt bring uns auch wieder runter! - Ach so, du willst runter von dem Parkplatz."
"Once I held in my hand the starlight of Eden" ~ "I am dancing in the sunshine of the dark"
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Re: Sachen von einer Ex-Mitbewohnerin aufräumen lassen?

Beitrag von obelix » Fr 13.06.14 00:28

qui hat geschrieben: Sorry@obelix, aber aus diesen oben genanten Gründen würde ich eben doch etwas differenzierter betrachten ;-)
Aber Ok, ich würd wahrscheinlich auch nur mit ner Fristsetzung etc. machen und gut ist. Wenn es nicht gerade um Schätze gehen sollte :)
ja, heute muss man studiert haben, um überleben zu können in der zivilisation...
das ist mir alles (wie der schwabe sagt) zu viel geesdreckziagerei... (auf hochdaitsch "sich um kot grosser weisser vögel streiten")
ich tät da ein bissle mehl drüberstreuen, bilder machen und dann das verschimmelte müllgerümpels entsorgen - schon aus gesundheitstechnischen gründen... schon erledigt...

war die im mietvertrag mit drin, dann den vermieter informieren, deine sachen sind raus, für den rest soll er miete verlangen von der ex...

wie gesagt - würde ich machen. da aber jeder seines eigenen glückes schmied ist - es git natülih auch die legale art, dann hast erst mal nen haufen kosten anner backe, das geht sowieso ned von jetzt auf gleich, also wird der vermieter dann auch noch kommen und rumzicken... das alles wegen oller sperrholzplatten, die man als möbel iwann gekauft hat?

vor gericht hats m.m.n sowieso nix verloren, jeder findige verteidiger wird sofort argumentieren, das ganz offensichtlich kein interesse mehr an den sachen bestand und im gegenteil die beklagte noch geld zu bekommen hätte für das unterstellen der sachen und die entsorgung. und ich wette, dass ein richter da lächeln und mit dem kopp nicken würde.

gruss

obelix
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