Wenn du weißt wo des Loch von seinem Bau is, räucher ihn aus. Aber besorg dir vorher en Luftgewehr (aber en gescheites) und Jag das Vieh zu Hölle wenn es flüchtet!!!

Schildkröten "entführen"... Wird ja immer schöner mit den Viechern!
TierSchG
Dritter Abschnitt
Töten von Tieren
§ 4
(1)
1. Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
2. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
3. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a)
1. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen.
2. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen.
3. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
gobo206 hat geschrieben:Naja, auch wenn eine Schildy schnuffig und ein Hasutier ist
Es ist kein in Dt natürlich vorkommendes Wildtier
Ein Marder schon (Raubtier), welches sich zur eigenen Erhaltung (survive of the fittest) nunmal die leicht möglichste Beute sucht...
Mein Statement steht oben und ich rate davon ab, "Selbstjustiz zu üben"...
Das sage ich als (von Leuten ohen Ahnung als böser Mörder verschriener) Jäger und Biologe
Dafür gibt es nunmal Leute die ausgebildet wurden, um wenn es sein muss einem solchen Wildtier nach Tierschutzgesetz einen sofortigen Tod beizubringen ohne Leiden (dazu gehört kein ausräuchern und kein Luftgewehr)
TierSchG
Dritter Abschnitt
Töten von Tieren
§ 4
(1)
1. Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
2. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
3. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a)
1. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen.
2. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen.
3. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
schließt schonmal die Option Waschbär ausMarc hat geschrieben:
Was für ein Tier lebt in einem ca. 8x8cm grossem Loch
Sorry, war wohl im Berg Windeln kurzzeitig verschollen - aber Gobo ist ja auch noch da, wie man lesen konnte *g*Marc hat geschrieben: Mmh, wo ist eigentlich unsere Waldfee - als Dipl. Försterin sollte die mir doch helfen können *breitgrins*
du hast ja prinzipiell schon recht...gobo206 hat geschrieben:Ich habe ja nie gesagt, das der Marder nicht erlegt werden sollte.
Habe ja nur darauf hingewiesen, daß dies nicht von irgend jemand mit nem selbst gebasteltetn Pfeil und Bogen passieren soll, am besten mit einer Flasche Bier in der Hand!
Dafür gibt es nunmal extra ausgebildetet Leute
Ich lass ja auch die Finger von Elektrik, wenn ich nix davo verstehe ;)