Problem mit Ebaykäufer

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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duke307
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Re: Problem mit Ebaykäufer

Beitrag von duke307 » Mi 12.04.06 17:17

Der Fall ist wieder mal ein schönes Beispiel, dass es immer wieder zu Problemen/Mißverständnissen kommen wird, solange Menschen

a) nur juristisches Halbwissen (oder gar keins) haben
b) Begriffe verwechselt werden
c) Ebay-Käufer nicht lesen können
und
d) manchen Leuten grundsätzlich nicht mehr zu helfen ist! ;)

Damit meine ich nicht zwingend den Threadersteller. Nicht das sich jemand angegriffen fühlt!

Wenn ich von Privat was bei Ebay verkaufe dann schreibe ich rein, was auf den Artikel zutrifft (falls was defekt sein sollte), wenn nicht, funktioniert er. Der letzte Satz sollte stehts so oder wörtlich ähnlich lauten: "Privatverkauf unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung". Wenn man gut drauf ist, kann man noch Rücknahme ausschließen, ist bei Privatleuten ohnehin der Fall. Mann kann es freundlich erwähnen, wenn man diese Möglichkeit freiwillig anbietet! Alles andere is Blödsinn.

Amüsant finde ich immer das Geschwfel von "neuem EU-Recht"... :D

Kann mir mal einer diesen ominösen § aus dem "EU-Recht" zitieren, der da immer gemeint ist? Ich suche seit Monaten danach... :nixkapier:

Wenn es jemand gefunden hat, bitte sofort melden! :D


Überhaupt ist es höchst amüsant, was für Vollpfosten in D noch rumlaufen. Vor paar Tagen hab ich wieder von jemandem gehört, dass es doch unverschämt von der Deutschen Telekom ist, bei Nichtbezahlung der Rechnung den Anschluß zu sperren und nach Wiederfreischaltung ne Kaution zu verlangen. Ergänzung dazu: nach der dritten (!!!) Mahnung wäre das doch angemessen...

:lach:

Manche haben wirklich keinen Plan, dass man auch heute auch ganz ohne Mahnung eins auf die Mütze bekommen kann. Den Unternehmer möchte ich sehen, der heute noch dreimal anmahnt... langsam klärt sich, warum es so viele Insolvenzen gibt. Das müssen genau die Firmen sein?

Das Leben kann spaßig sein... :D

Duke

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Frank309
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Re: Problem mit Ebaykäufer

Beitrag von Frank309 » Mi 12.04.06 17:51

Mr. Mitchell hat geschrieben:also ich hatte auch schon diverse Probleme mit solchen Käufern bei Ebay. Fakt ist due bist im recht, also lass sie machen was sie will, wenn sie dich negativ bewertet, schickst du Ebay das ganze und die löschen die Bewertung wieder.
Daran glaube ich erst wenn ich es erlebe. Das macht ebay definitiv nicht! So haben sie sich mir gegenüber geäußert.

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"Frank"
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Re: Problem mit Ebaykäufer

Beitrag von "Frank" » Mi 12.04.06 18:00

duke307 hat geschrieben: Amüsant finde ich immer das Geschwfel von "neuem EU-Recht"... :D

Kann mir mal einer diesen ominösen § aus dem "EU-Recht" zitieren, der da immer gemeint ist? Ich suche seit Monaten danach... :nixkapier:

Wenn es jemand gefunden hat, bitte sofort melden! :D
Den kannst Du nicht finden... den haben die Hirnis erfunden, die zufällig was vom Gewährleistungsrecht bei KFZ gelesen/gehört haben.
406 Coupe *zerschellt* :motz: :heul:
Honda Civic Type-R :sieg: *Link*
206 Bel Air 1.4 :daumenhoch:

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vulkanus
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Re: Problem mit Ebaykäufer

Beitrag von vulkanus » Do 13.04.06 11:09

duke307 hat geschrieben:Der letzte Satz sollte stehts so oder wörtlich ähnlich lauten: "Privatverkauf unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung".
Sowas in etwa? *g*
Bitte beachte auch die allgemeinen Bedingungen auf meiner mich-Seite. Diese sind fixer Bestandteil aller meiner Auktionen. Sollten Sie mit diesen nicht einverstanden sein bieten Sie bitte nicht. Sogenannte Spassbieter verpflichten sich zur Zahlung von 25% des Höchstgebotes und etwaiger zusätzlicher Nebenkosten. Bei eventuellen Fragen kontaktieren Sie mich bitte vor Abgabe eines Gebotes.

Das wichtigste der Bedingungen gibts der Vollständigkeit halber hier noch mal: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Garantie und Gewährleistung zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung, Reparatur, Umtausch sowie sämtliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz einvernehmlich ausgeschlossen.
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duke307
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Re: Problem mit Ebaykäufer

Beitrag von duke307 » Do 13.04.06 12:56

@vulkanus:

Aus meiner Sicht schon wieder viel zu viel Geschwafel... z.B. Produkthaftungsgesetz
Was geht dich das als Verkäufer an? Sowas betrifft nur den Hersteller! Fazit: weglassen!

Die ganze Aufzählung mit Nachbesserung, Minderung etc. kann man sich auch schenken. Wenn du die Sachmängelhaftungs ausgeschlossen hast, treffen auch die folgenden §§ nicht mehr zu.

So viel "Kleingedrucktes" erweckt ja schon fast den Eindruck, man würde sich über einen Mobilfunktarif informieren...

;) :D

Kurz und bündig! reicht doch?

Duke

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Re: Problem mit Ebaykäufer

Beitrag von vulkanus » Do 13.04.06 15:09

duke307 hat geschrieben:Aus meiner Sicht schon wieder viel zu viel Geschwafel... z.B. Produkthaftungsgesetz. Was geht dich das als Verkäufer an? Sowas betrifft nur den Hersteller! Fazit: weglassen!
Der Text ist genaugenommen schon ein paar Jährchen alt. Damals hab ich halt einfach mal alles reingeschrieben hab was mir so eingefallen ist *g* Werd den aber dann mal entsprechend kürzen, danke.
duke307 hat geschrieben:So viel "Kleingedrucktes" erweckt ja schon fast den Eindruck, man würde sich über einen Mobilfunktarif informieren...
Nö, die sind einfach erklärt: Du darfst nix und musst alles :D
duke307 hat geschrieben:Kurz und bündig! reicht doch?
Wenns zu wenig wird liests allerdings keiner mehr *g*
KTM - Ready to repair :D

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