Parken auf öffentlichen Straßen

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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-Chris-
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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von -Chris- » Mi 13.08.08 22:15

Gut, werd jetzt also provokant dort parken, da es ja erlaubt ist.

Einen Zettel kleb ich von innen an die Scheibe, dort steht die Adresse vom Ordnungsamt samt Telefonnummer und der Auszug aus der STVO drauf :)

@ vollgastauglich: genau so einen Bus mit Hochdach hab ich auch - der ist sogar noch 1 Meter länger als der, hat aber (leider) nen eigenen Parkplatz...

ein Schriftzug wär super, das müsste ich mir eigentlich gleich von ner Werbefirma anfertigen lassen - is quasi schon in Auftrag ;)

achja, der Zettel war anonym, aber hier gibts nur einen, der das gewesen sein könnte.. der hat sich nämlich schon aufgeregt, dass ich mit dem Peugeot vor seinem Haus geparkt hab, da seine Mieter dann keine Parkplätze finden.......lol
Und immer schön das Kleingedruckte lesen! ;)

BigAl
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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von BigAl » Mi 13.08.08 23:14

Oh man, manche leute haben echt zu viel freizeit.

Kannst ihn ja mal fragen, ob er beim Lesen der StVO auch über §1 hinweg gekommen ist oder ob es dann bei ihm aufhört *g*

Ist doch nen Toller nachbar!! Da macht das leben wieder spaß *g*

Wenn du nen CE schein hast, dann würde ich doch GELEGENTLICH mal nen Sattel mit nem 45′ High-Cube Container drauf parken *g*

Mfg Martin
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-Chris-
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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von -Chris- » Do 14.08.08 07:31

CE hab ich leider nicht, aber vielleicht lässt es sich einrichten, dass meine beiden busse und dazwischen noch mein peugeot vor seinem haus parken... :)
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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von Fischmaster » Do 14.08.08 08:13

-Chris- hat geschrieben:...
"Das Abstellen des Kleinbusses vor Erdgeschosswohnungen ist eine Belästigung und im Wohngebiet nicht statthaft. Stellen Sie das ab, sonst erfolgt eine Anzeige beim Ordnungsamt!"
....
Finde das noch richtig freundlich, im Gegensatz zu mir, was ich so manchmal an meinen Autos hängen hab..........

Parke vor meiner Tür auf der Hauptstrasse in einem Dorf wohl bemerkt


1. Zettel an meinem schon vor längerer Zeit
"Wie lange soll die Karre noch auf der Strasse stehen und wir Schlangenlinien fahren"

2. Zettel an dem Auto von meiner Freundin
"Stell deine KARRE gefälligst bei Deinem Stecher vor die Tür"
Bei dem Erstem hab ich ja noch gedacht es wäre ein "Durchfahrender", seit dem Zweitem weiss ich aber das es mein "netter" Nachbar ist, der mit jedem mal gern Stress anfängt! :)

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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 15.08.08 00:42

ganz einfach: abmahnung!
es gibt keinen grund dafür dich zu belästigen, ja sogar zu nötigen. sein gesetzeswidriges handeln führt zu schwerer belastung für dich, beispielsweise schlaflosigkeit und angstzuständen. das hat das gammelfleisch zu unterlassen, komme ihm da mit einer abmahnung "entgegen" ;)
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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von -Chris- » Fr 15.08.08 08:15

hab ihn jetz mal persönlich drauf angesprochen, da meinte er, dass er meine nachbarn schon informiert hätte, dass ich das abstellen soll... ja bloß bringt es mir ja nix wenn er das den nachbarn sagt....

gibt es da irgendwelche ortsbezogenen gesetze drüber? weil er noch meinte, dass es hier im stadtteil dieses gesetz gibt... habs ihm erstmal net geglaubt aber is sowas möglich?

mfg chris :)
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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von Timon » Fr 15.08.08 08:54

-Chris- hat geschrieben:gibt es da irgendwelche ortsbezogenen gesetze drüber? weil er noch meinte, dass es hier im stadtteil dieses gesetz gibt... habs ihm erstmal net geglaubt aber is sowas möglich?
Er soll dir dieses Gesetz zeigen, dann kommst du der Aufforderung gerne nach. Ich bezweifle allerdings, dass es so etwas gibt.

Die StVO kann m.W.n. nicht durch "örtliche" Anweisungen dauerhaft ausser Kraft gesetzt werden. Die Kommunen können sowas durch Schilder regeln. Die StVO kennt aber keine Größenangaben bei Kraftfahrzeugen, das geht nach Gewicht. Und in deinem Falle fällt der Transporter unter "< 3,5t".

Und das die Person schon einen Nachbarn informiert hat, spricht eher dafür, dass er auf die "Macht der Masse" baut und nicht auf Gesetze, die in dem Falle gar nicht existieren sollten ;)

Gruß
Frank
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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von Strange » Fr 15.08.08 09:40

Ein Bundesgesetzt oder eine Bundesverordnung (StVO) kann durch eine kommunale Satzung NICHT aufgehoben werden (und mehr als Satzungen können Städte und Gemeinden auch nicht erlassen :zwinker: )

Der Querulant hätte nur Recht, wenn die Straße mit Zeichen 314 StVO ("P") mit dem Zusatz "Nur für PKW" ausgeschildert und Dein Wagen als LKW zugelassen wäre. :belehr:


Da schon alleine der letzte Punkt ja nicht zutrifft - nach Deinen Angaben ist der Wagen ja als PWK zugelassen -, kann sich der gute Mann somit auf den Kopf stellen und mit dem Poppes wackeln. Wegfahren musst Du Deinen Wagen meiner rechtlichen Einschätzung nach jedenfalls nicht. :zwinker:


Aber wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, ruf einfach mal die kommunale Ordnungsbehörde, also das Ordnungsamt, an. Die sind für den ruhenden Verkehr zuständig und können Dir nochmal eine rechtliche Einschätzung geben. :)

Gruß, Jan

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Re: Parken auf öffentlichen Straßen

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 15.08.08 12:50

das ordnungsamt anzurufen um sicher zu gehen ist natürlich die beste möglichkeit... danach kannst du ja entweder versuchen dem mann mal gut ins gewissen zu reden oder die situation eskalieren zu lassen - es gibt ja rechtliche möglichkeiten solche gesellschaftsbremsen zu brechen
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