Rechtsfrage...

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
mikewaldorf
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Re: Rechtsfrage...

Beitrag von mikewaldorf » Sa 02.02.08 22:41

Schadensersatz ist Schadensersatz. Da gibts keine Ansprüche für denjenigen, der den Schaden verursacht hat. Er muss Schadensersatz leisten. Grundsätzlich würde ich das unter 823 BGB zusammenfassen. Ob es da wieder irgendwelche KFZ-Spezialitäten gibt, kann ich dir (noch) nicht sagen.

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Re: Rechtsfrage...

Beitrag von Vollgastauglich » So 03.02.08 19:25

"schadensersatz" ist inmeinen augen aber in diesem falle so definiert, dass:

Wiederbeschaffungswert minus Restwert der entstandene schaden ist. dann kann man von einem schadenersatz reden, wenn nur dieser betrag gezahlt wurde (das unfallauto stellt ja auch nach dem zweiten schaden einen gewissen wert dar, es sei denn, der restwert wurde mit null taxiert - was aber äusserst selten ist) - das mag stimmen - wird jetzt allerdings der komplette wiederbeschaffungswert gezahlt - hier mal definiert als restwert nach dem ersten unfall (totalschaden), so wurde zusätzlich zum schadenersatz auch der jetzige restwert gezahlt und somit die eigentumsverhältnisse des unfallfahrzeuges geändert.
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.


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Re: Rechtsfrage...

Beitrag von mikewaldorf » So 03.02.08 22:19

Vollgastauglich hat geschrieben:"schadensersatz" ist inmeinen augen aber in diesem falle so definiert, dass:

Wiederbeschaffungswert minus Restwert der entstandene schaden ist. dann kann man von einem schadenersatz reden, wenn nur dieser betrag gezahlt wurde (das unfallauto stellt ja auch nach dem zweiten schaden einen gewissen wert dar, es sei denn, der restwert wurde mit null taxiert - was aber äusserst selten ist) - das mag stimmen - wird jetzt allerdings der komplette wiederbeschaffungswert gezahlt - hier mal definiert als restwert nach dem ersten unfall (totalschaden), so wurde zusätzlich zum schadenersatz auch der jetzige restwert gezahlt und somit die eigentumsverhältnisse des unfallfahrzeuges geändert.
*Klugscheißmodus an* Die Eigentumsverhältnisse haben sich noch gar nicht geändert. Erst nach Einigung und Übergabe. :floet: *Klugscheißmodus aus*

Ich kann mir dennnoch nicht vorstellen, dass so ein Erwerb möglich ist, da könnte ja jeder durch einen Unfall ein Auto eines anderen erstehen. Quasi. Wenn man also ein extrem seltenes Auto haben will, muss man es nur "erwischen" Also nur so als extrem Beispiel. Wie gesagt. Ich kann mir das nicht vorstellen.

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Re: Rechtsfrage...

Beitrag von schissche » So 03.02.08 22:27

so sehe ich die sache auch...

wenn jemand infos über die rechtslage hier hat kann gerne posten wird sehr gerne angenommen=)

so jetzt mal folgendes...

wie sieht es denn aus, wenn mein autoradio/endstufe oder basskiste beim unfall kaputt gegangen ist (welches ja nicht bestandteil des autos ware/ein gutachter nie zu gesicht bekam) und somit auch nicht im restwert enthalten sind...

der schaden muss vom unfallversursacher auch hier beglichen werden, aber hier ist's doch dann genausowenig dann SEIN eigentum?! Er hat mir meine Endstufe beispielsweise durch sein Handeln kaputt gemacht begleicht den Schaden und soll das Gerät dann auch noch erhalten um es evtl zu reparieren und dann verkaufen zu können???

ist das rechtens ???

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Re: Rechtsfrage...

Beitrag von Vollgastauglich » So 03.02.08 22:39

jeppp .... das ganze wurde theoretisiert.

es ist allerdings wohl tatsächlich so, dass der geschädigte einwilligen muss, das auto herzugeben - da geb ich dir "klugscheisser" :auslach: *nich bös gemeint* recht.

aber der von dir angesagte schadenersatz wurde ja von mir im vorigen post theoretisiert dargestellt. der entstandene schaden muss beglichen werden - da sind wir uns ja - denk ich - einig, oder? die schadenshöhe, wie ich mir´s denke hab ich ja geschildert - besteht also noch der restwert nach dem zweiten unfall. nimmt der geschädigte jetzt aber den restwert in bar vom schädiger an, dann wurde der gesamte wert des fahrzeuges zum zeitpunkt vor dem tatsächlichen unfall gezahlt - und somit dann das fahrzeug zusätzlich zu dem schadensausgleich zum theoretischen restwert gekauft.

nochmal ein beispiel zur vedeutlichung...

wenn du in meine galerie siehst, wirst du einen 200er diesel unfall finden. der dame, die die kiste vorher gefahren hat is jemand hinten rein gesemmelt - recht ordentlich ... war ein totalschaden (reparaturwert höher wiederbeschaffungswert). sie hat zugestimmt, aus wirtschaftlichen gründen das auto zu verkaufen. der wert wurde mittels eines gutachtens festgelegt. jetzt hat die versicherung natürlich für den gesamten wiederbeschaffungswert aufzukommen - durch die einwilligung zum verkauf lief es dann aber so ab, dass das fzg in die restwertebörse gestellt wurde - aufkäufer haben darauf geboten- ich auch... ich war der höchstbietende und hab meinen betrag gezahlt - die versicherung musste dann den wiederbeschaffungswert minus dem tatsächlich erzielten kaufpreis begleichen...
hätte die dame jetzt nicht verkaufen wollen, sondern das auto behalten, hätte die versicherung dennoch den betrag, den ich gezahlt hätte bei der ausahlung abgezogen - die dame hätte ja dann noch das kaputte auto im eigentum, das den wert darstellt, den der meistbietende gezahlt hätte.
es ist definitiv so, dass keine emotionalen werte, sondern nur sachwerte zählen ...

hätte sie sich zur reparatur entschieden, wäre noch die 130% grenze ins gespräch gekommen - das is aber ein gaaaanz anderes thema!


so jetzt hab ich auch nochmal kluggeschissen ....
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Re: Rechtsfrage...

Beitrag von Vollgastauglich » So 03.02.08 22:46

schissche hat geschrieben:so sehe ich die sache auch...

wenn jemand infos über die rechtslage hier hat kann gerne posten wird sehr gerne angenommen=)

so jetzt mal folgendes...

wie sieht es denn aus, wenn mein autoradio/endstufe oder basskiste beim unfall kaputt gegangen ist (welches ja nicht bestandteil des autos ware/ein gutachter nie zu gesicht bekam) und somit auch nicht im restwert enthalten sind...

der schaden muss vom unfallversursacher auch hier beglichen werden, aber hier ist's doch dann genausowenig dann SEIN eigentum?! Er hat mir meine Endstufe beispielsweise durch sein Handeln kaputt gemacht begleicht den Schaden und soll das Gerät dann auch noch erhalten um es evtl zu reparieren und dann verkaufen zu können???

ist das rechtens ???

da sieht´s jetzt wieder so aus, dass er eigentlich nur die reparaturkosten targen müsste, oder? ... du schreibst selber ja, dass "der schaden" beglichen werden muss... wenns jetzt unrentabel ist, die geschichte zu reparieren, weil ein neuteil billiger ist, dann könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass der schädiger ein anrecht auf das kaputte altteil hat (ich selbst habe übrigens schon versicherungen altteile einfordern erlebt) - satteln wir´s mal andersrum auf - warum solltest du ein anrecht auf das kaputte teil haben, das du doch durch ein neues, das dir ein anderer bezahlt hat, ersetzt bekommen hast??? nur, dass du´s reparierst und verkaufst??? :nixkapier: bei sowas wir dhalt nix von wegen restwert festgelegt ....

aber ich denke, das ganze wird bei nem anwalt am besten aufgehoben sein...
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Re: Rechtsfrage...

Beitrag von schissche » Mo 04.02.08 10:29

ja da hast du recht, und stimmt falls ich das teil was kaputt ist bezahlt bekomme kanns mir ja eigentlich egal sein...

werde mal mit meinem rechtschutz telefonieren und evtl auch nen anwalt beiziehen...

wie die ganze sache ausgeht kann ich gerne mal posten

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