natürlich, dnn dann müssen sie es beweisen.306cabrio hat geschrieben: wenn so eine Firma Bilder macht und diese dann online stellt, müssen sie dann nicht eine schriftliche genehmigung haben ??
Weil sonst steht ja aussage gegen aussage (also wird die Firma behaupten das ich zugestimmt habe diese Bilder zu machen und ich sage nein ich wusste nicht´s davon)
*das bringt mich dann aber auch nicht weiter*
:heul:
grüße thilo
also was von dir unterschriebenes vorlegen können.
anrufen, klären.
wenn nichts passiert, schreiben und mit schritten drohen.
zum rechtschutzanwalt und eine unterlassungserklärung loslassen mit strafe behaftet.
so würde ich das tun.
gruss
obelix