... werden 20% Toleranz abgezogen.
Da sich die abzuziehenden Toleranz nach Gerichtsurteilen richten, die in der Vergangenheit entstanden sind, gehe ich mal davon aus, daß diese Toleranzwerte zumindest fast bundesweite Gültigkeit haben.
Wie auch immer: Man braucht keinen geeichten Tacho, deswegen 20% Abzug. Bei einem geeichten Tacho ist der Abzug geringer.
Zweitens: Ja. Es gibt auch geeichte Tachos bei der Polizei.
Und drittens: Ja. Ein abgelesener Tachowert zählt als Beweismittel!
@Urban:
Weil Du meinst daß da nichts kommt:
Vielleicht hatte der Mensch auch einfach keinen Bock, was zu schreiben?!
Wenn er das Ding so an die Bußgeldstelle schickt und die Dich noch anhören müssen, kommen noch Verwaltungsgebühren drauf. Und schon wird der zu zahlende Betrag interessant. :-)
de Maggus

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