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nullahnung hat geschrieben: Angeblich soll das Auto ja optisch und technisch tiptop sein. Darunter verstehe ich grob einen Wagen, der auch nach 10, 15 oder 20 Jahren noch dasteht, wie normalerweise nach 2-3 Jahren und 30.000 KM. Ich bin jetzt am überlegen, ob ich EUR 70 investiere und den Händler zur Dekra für ein Gebrauchtwagengutachten schicke. Dann wissen wir beide woran wir sind.
Oder lasse ich ihn ins Messer laufen indem ich danach alleine sofort zur dekra renne und ihm dann alle gefundenen Mängel um die Ohren haue und Preisminderung verlange bzw . den Kauf wieder Rückgängig mache, wenn die Mängel zu gravierend sind.
Wenn ich vorher zur Dekra gehe, bin ich zwar auf der sichereren Seite, nur glaube ich nicht, daß der Händler mir den Wagen dann viel billiger verkaufen wird, sondern sich einen Käufer suchen wird, der die Mängel nicht sieht.
Wer steht für die Kosten der Rücküberführung gerade, wenn der Händler, den Kauf rückgängig machen will. Frage mich nämlich, ob es bei dieser "Pokerrunde" schlauer ist ggf. erst mi t dem Händler in Kontakt zu treten, wenn ich den Wagen einige 100 KM in die neue Heimat überführt habe ?
Also gut, das war sehr verkürzt und damit durchaus missverständlich ausgedrückt und wir perfektionieren das mal eben.obelix hat geschrieben:nö...Horst B hat geschrieben:Sie ist im Grunde arbeitslos, hat aber ein Gewerbe angemeldet, ist also formal "Vollkauffrau".
die eigenschaft vollkaufmann/-frau ist ned automatisch mit dem besitz der gewerbeanmeldung erfüllt.
das hängt von anderen dingen ab.
z.b. umsatzgrösse, anzahl der beschäftigten etc.
ein kleinunternehmer ist auch nicht verpflichtet einen hr-eintrag zu tätigen uswusw.
gruss
obelix
nullahnung hat geschrieben:MOOOMEEENT
wenns EUR 1000,00 oder 900,00 wäre, dann wärs auch ok. Er will aber 1.400,00. Und für das Geld kann ich auch nen echten 2er erwarten und keinen Blender, der oberflächlich tiptop dasteht, aber schon soviele technische Macken hat, daß ich am Ende 2000-2500 gezahlt habe damit nen echter 2er ist.