Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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nullahnung
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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von nullahnung » Di 31.10.06 07:19

der will schon an Privat verkaufen, nur glaubt er wohl (so habe ich ihn zumindest verstanden), er könne durch die Formulierung "Fehler in allen Teilen / Bastlerauto) die Sachmängelhaftung ausschliessen. Nur wie ich es mir schon dachte und es hier auch von einigen bestätigt wurde, geht das eben nicht.
Für Mängel, die er im Kaufvertrag aufzählt, haftet er natürlich nicht.
Wobei wir beim nächsten Punkt wären.
Was würdet ihr machen ?
Angeblich soll das Auto ja optisch und technisch tiptop sein. Darunter verstehe ich grob einen Wagen, der auch nach 10, 15 oder 20 Jahren noch dasteht, wie normalerweise nach 2-3 Jahren und 30.000 KM. Ich bin jetzt am überlegen, ob ich EUR 70 investiere und den Händler zur Dekra für ein Gebrauchtwagengutachten schicke. Dann wissen wir beide woran wir sind.
Oder lasse ich ihn ins Messer laufen indem ich danach alleine sofort zur dekra renne und ihm dann alle gefundenen Mängel um die Ohren haue und Preisminderung verlange bzw . den Kauf wieder Rückgängig mache, wenn die Mängel zu gravierend sind.
Wenn ich vorher zur Dekra gehe, bin ich zwar auf der sichereren Seite, nur glaube ich nicht, daß der Händler mir den Wagen dann viel billiger verkaufen wird, sondern sich einen Käufer suchen wird, der die Mängel nicht sieht.

Wer steht für die Kosten der Rücküberführung gerade, wenn der Händler, den Kauf rückgängig machen will. Frage mich nämlich, ob es bei dieser "Pokerrunde" schlauer ist ggf. erst mi t dem Händler in Kontakt zu treten, wenn ich den Wagen einige 100 KM in die neue Heimat überführt habe ?
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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von boeseMI16 » Di 31.10.06 09:33

Gewährleistung und Grantie ist was anderes.

Bei der Gewährleistung MUSS der Mangel (zB. verdeckt) schon beim Kauf vorgelegen haben. Sprich der Händler muss gewährleisten, dass das Fahrzeug keine versteckten Mängel aufweist. Alles was im nachhinein kaputt geht, fällt eigentlich nicht unter Gewährleistung (gut man geht davon aus das die 6 Monate der Mangel schon beim Kauf vorhanden sein musste, sprich da muss der Händler das gegenteil beweisen, nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht).

Gibt der Händler im Kaufvertrag nun einen kapitalen Motor/Getriebeschaden an, dann handelt es sich nichtmehr um Gewährleistungsfall. Der Käufer wusste ja, das Motor + Getriebe defekt ist... also keine Gewährleistung....

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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von Kris » Di 31.10.06 09:52

nullahnung hat geschrieben: Angeblich soll das Auto ja optisch und technisch tiptop sein. Darunter verstehe ich grob einen Wagen, der auch nach 10, 15 oder 20 Jahren noch dasteht, wie normalerweise nach 2-3 Jahren und 30.000 KM. Ich bin jetzt am überlegen, ob ich EUR 70 investiere und den Händler zur Dekra für ein Gebrauchtwagengutachten schicke. Dann wissen wir beide woran wir sind.
Oder lasse ich ihn ins Messer laufen indem ich danach alleine sofort zur dekra renne und ihm dann alle gefundenen Mängel um die Ohren haue und Preisminderung verlange bzw . den Kauf wieder Rückgängig mache, wenn die Mängel zu gravierend sind.
Wenn ich vorher zur Dekra gehe, bin ich zwar auf der sichereren Seite, nur glaube ich nicht, daß der Händler mir den Wagen dann viel billiger verkaufen wird, sondern sich einen Käufer suchen wird, der die Mängel nicht sieht.

Wer steht für die Kosten der Rücküberführung gerade, wenn der Händler, den Kauf rückgängig machen will. Frage mich nämlich, ob es bei dieser "Pokerrunde" schlauer ist ggf. erst mi t dem Händler in Kontakt zu treten, wenn ich den Wagen einige 100 KM in die neue Heimat überführt habe ?

also ganz ehrlich ... wenn das deine sorgen sind, dann gute nacht. was erwartest du bitte bei einem 16 jahre alten auto?! natürlich kann das optisch tip-top sein und auch primär keine groben fehler aufweisen - nur wer steckt in einem 16 jahre alten bis in die letzte schraube drin? und bei 1.ooo euro dann auch noch über garantie oder gewährleistung nachzudenken ist nicht nur oberdreist und unverschämt - es spiegelt auch sehr gut die vorherrschende lähmende, panisch-manische angst und absicherungswut der verbraucher wieder.

hauptsache alle hintertüren offenlassen ... optionshäschen.

bei einem 16 jahre alten auto für 1.ooo euro bleibt einem nur eines - kaufen und a) glück haben oder b) pech haben.

wer diese wahl nicht treffen will, soll sich einen neuwagen kaufen.


wie sagte schon aristoteles: wer sicherheit der freiheit vorzieht, der ist zu recht ein sklave.

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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von boeseMI16 » Di 31.10.06 09:57

:)

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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von Horst B » Di 31.10.06 10:53

obelix hat geschrieben:
Horst B hat geschrieben:Sie ist im Grunde arbeitslos, hat aber ein Gewerbe angemeldet, ist also formal "Vollkauffrau".
nö...

die eigenschaft vollkaufmann/-frau ist ned automatisch mit dem besitz der gewerbeanmeldung erfüllt.
das hängt von anderen dingen ab.

z.b. umsatzgrösse, anzahl der beschäftigten etc.
ein kleinunternehmer ist auch nicht verpflichtet einen hr-eintrag zu tätigen uswusw.

gruss

obelix
Also gut, das war sehr verkürzt und damit durchaus missverständlich ausgedrückt und wir perfektionieren das mal eben. :)
In der Regel geben sich die Jungs aber damit zufrieden, dass sie nicht "an Privat" verkaufen; darauf wollte ich hinaus :zwinker: :

Vollkaufmannseigenschaft

Das geltende Handelsrecht unterteilt die Gewerbetreibenden in Nichtkaufleute (Kleingewerbetreibende) und Kaufleute. Ausschlaggebendes Kriterium für die Abgrenzung zwischen Nichtkaufmann und Kaufmann ist die Frage, ob das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Für die Beurteilung der Art und des Umfanges des Geschäftsbetriebes sind folgende Kriterien maßgebend:

Vielfalt der hergestellten und vertriebenen Erzeugnisse oder erbrachten Leistungen
Zusammenfassung verschiedener Unternehmensarten (Handwerk, Handel, Vertretungen)
Art der Geschäftsabwicklung (Kredit- und Wechselverkehr, Bargeschäfte)
Erfordernis langfristiger Dispositionen, Schwierigkeit der Kalkulation, Übernahme von Gewährleistungspflichten
Umsatz, Vielfalt der Geschäftsbeziehungen (Anzahl der Lieferanten und Kunden, Anzahl der Geschäftsvorfälle)
Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Betriebsstätten
Höhe des Anlage- und Betriebsvermögens.
Ergibt eine Gesamtwürdigung dieser Kriterien, dass der Geschäftsbetrieb kaufmännische Einrichtungen erfordert, so hat der Kaufmann seine Firma in notarieller Form zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.


Für die betreffenden Unternehmen, aber auch für ihre Gläubiger z.B. ist die Frage von großer Wichtigkeit, wann die kleingewerbliche Grenze (nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind sog. Kleingewerbetreibende) überschritten wird, da sich daran anknüpfend die konkrete Rechtsposition des Unternehmens bestimmt.

Die Feststellung der Kaufmannseigenschaft von Unternehmen erfordert eine individuelle Beurteilung. Sie unterliegt weiten Ermessensspielräumen und deshalb ist die Rechtsunsicherheit relativ hoch. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem das Registergericht über die Eintragungspflicht entscheidet.


Ich hätte "Selbständige" schreiben sollen.

Selbständiger ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Vgl. § 84 Abs. 1 Handelsgesetzbuch.
Zuletzt geändert von Horst B am Di 31.10.06 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
Horst B
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Einen MB E200T Kompressor, einen MB SL320 und einen Citroën BX16 TZI Automatic fahr ich auch noch..

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nullahnung
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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von nullahnung » Di 31.10.06 11:00

MOOOMEEENT
wenns EUR 1000,00 oder 900,00 wäre, dann wärs auch ok. Er will aber 1.400,00. Und für das Geld kann ich auch nen echten 2er erwarten und keinen Blender, der oberflächlich tiptop dasteht, aber schon soviele technische Macken hat, daß ich am Ende 2000-2500 gezahlt habe damit nen echter 2er ist. Der preist die Kiste wie Opas Schmuckstück an und will dafür auch die entsprechende Kohle sehen. Habe ja schon gesagt, daß ich das Gewährleistungsrecht für reichlich überzogen halte. Wenn also nach 3 Monaten das Getriebe den Geist aufgibt oder plötzlich deie Scheinwerfejustierung nicht mehr geht, werde ich dem kein Strick draus drehen. Aber wenn ich mit dem Auto umgehend nach Kauf bei der Dekra, Fachwerkstatt o.ä. zig Sachen finde, die schon beim Kauf nicht in Ordnung waren, dann hat er mich entweder wissentlich beschissen oder war schlicht zu faul, geizig oder was auch immer, seine angebotene Ware entsprechend zu prüfen.
Meine Erfahrung ist, daß Händler eben lieber weiter nach nem Dummen suchen, als die Mängel einzugestehen und dementsprechend mit dem Preis runterzugehen. Dann wären wir wahrscheinlich wieder bei den 900 -1000 EUR !!!! und alles wär in Butter.
Und deshalb habe ich auch kein schlechtes Gewissen und fühle mich nicht schäbig, wenn ich hintenrum versuche den Kaufpreis auf den tatsächlichen Warenwert zu drücken.
Und wenn das funktioniert, dass ich den am Ende fern des Verkausortes stecke, daß sein angepriesenes Schmuckstück eben keines ist, sondern nur oberflächlich so aussieht und er mir bittesschön ein paar Scheine zurückgibt oder auf eigen Kosten sehen kann, wie er die Kiste wieder zu sich bekommt (was sich für ihn auch nicht rechnet) und mir den Kaufpreis erstattet, dann zieh ich das durch !
ICK KANN SCHLICHTWEG VON NEM PROFI ERWARTEN; DAS ER WEISS, WAS ER DA VERKAUFT
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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von Timon » Di 31.10.06 11:20

Moin,

um es mal höflich zu sagen...man kauft blind kein Auto. Man macht eine Probefahrt, schaut selber drunter, lässt den TÜV/die Dekra mal drunter schauen. Und entscheidet dann. 16 Jahre sind immer ein Risiko. Egal, ob der Wagen gut gepflegt ist oder nicht.

Meinen 12 Jahre alten Wagen haben wir auch für 1000 EUR gekauft und der Händler hat auch die 24 Monate Gewährleistung gegeben, ohne mit mir zu diskutieren. Der Verkauf war vom TÜV abhängig, je nachdem, was er noch reinstecken muss, um ihn durch den TÜV zu bringen. Es waren schlussendlich nur die Bremsen, das hat man aber vorher schon gesehen. So im nachherein, als Obelix sich den Wagen zufälligerweise mal angesehen hatte, kamen Zweifel, ob "unfallfrei" wirklich stimmte, aber wir haben keine Nachteile dadurch, der Wagen ist dicht, weitere Unfallspuren sind nicht zu entdecken gewesen, ausser eben diesen vagen Verdachtsmomente. Der Händler hätte den Wagen problemlos zum Verkaufspreis wieder zurückgenommen.
Der Wagen läuft bis jetzt problemlos.

Und noch was anderes. Die Gewährleistung ist bei alten Wagen sowieso eingeschränkt. Es gab m.W.n. in der Vergangenheit Gerichtsurteile, die den Händler trotz der Gewährleistung besser stellte. Bei einem 16 Jahre alten Wagen kann man nicht erwarten, dass das Getriebe 100% ok ist. Eine Überprüfung aller Teile ist bei so einem alten Wagen nicht verhältnismässig und wird bei den Gerichten wohl auch so behandelt.

Gruß
Frank
Citroen C8, Diesel, 107PS, Automatik: Bild

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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von Kris » Di 31.10.06 13:06

nullahnung hat geschrieben:MOOOMEEENT
wenns EUR 1000,00 oder 900,00 wäre, dann wärs auch ok. Er will aber 1.400,00. Und für das Geld kann ich auch nen echten 2er erwarten und keinen Blender, der oberflächlich tiptop dasteht, aber schon soviele technische Macken hat, daß ich am Ende 2000-2500 gezahlt habe damit nen echter 2er ist.

woraus schliesst du denn, dass du das oder das erwarten kannst?! es ist letztlich eine sehr schwammige definitionssache, wie man den zustand eines wagens bewertet.

ein echter 2er nach liste ist ein auto mit garkeinen bis wenig gebrauchsspuren, absolut original, problemlos fahrbereit. und die note 2 schafft nahezu kein auto.

eine subjektive 2 ist wiederum was ganz anderes - sprich nicht wie neu, mit einigen spuren der jahre aber problemlos fahrbereit - laut liste ist das schon eine 3.


meine oben genannten argumente gelten letztlich auch für 1.5oo euro - nur weil man einmal irgendein schnäppchen gemacht hat, kann man daraus keine verallgemeinerung ziehen (und das ist wowereit - denn sonst gäbs ja auch keine schnäppchen mehr ...).

letztlich muss man bei jedem alten auto - egal ob es 100, 500, 1.ooo oder 5.ooo oder 2o.ooo euro kostet - damit rechnen, dass möglicherweise folgekosten entstehen. das ist die natur der sache und absolut unabhängig vom kaufpreis.

der kaufpreis kann bei alten karren immer nur ein einstieg sein - und rechne mal: eine lackierung kostet 1.ooo bis 1.5oo euro, neu tüv und au sind wenigstens ein bis mehrere tage rennerei und auch 100 euro kosten wert, ich sag immer: ein monat tüv => 50 euro wert.

es ist wie gesagt eine sache des glücks - nur wer die schattenseiten nicht in kauf nehmen will, der kann eben auch nicht vonden vorteilen profitieren. und selbst wenn du 700km durch die republik fährst und der bull gefällt dir nicht - dann ist das trotzdem ganz alleine dein pech - die chance steht 1:1.

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Re: Bastlerauto, gewährleistungsrecht u. a ???

Beitrag von Horst B » Di 31.10.06 13:19

Nur mal so am Rande:

Es geht um dieses Auto?
Horst B
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stillgelegt 10/02, mit 55.000km gekauft und seit 04/05 wieder auf der Piste; EURO2
Einen MB E200T Kompressor, einen MB SL320 und einen Citroën BX16 TZI Automatic fahr ich auch noch..

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