Also... hoffe ich hab die Zahlen noch richtig im Kopf...
Angenommen du bist Single, Steuerklasse I und hast keine Freibeträge auf der LSt-Karte eingetragen (z.B. Kinder), dann beginnt deine Steuerpflicht bei 7670,- € p.a.!
In der Praxis berücksichtigt der Arbeitgeber von selbst noch den Werbungskostenpauschbetrag von 920,- € p.a. mit.
Wie schon oben geschrieben, behalten die AG von Lohn/Gehalt automatisch die Steuer ein, die sich auf das ganze Jahr hochgerechnet ergibt. Sofern du das komplette Jahr beim AG beschäftigt warst, führt dieser einen Lohnsteuerjahresausgleich durch (falls du das Jahr über kummuliert mehr LSt abgezogen bekommen hast, als aufgrund des Jahresverdienstes nötig gewesen wäre!). Meines Wisses wird auch der Werbungskostenpauschbetrag dabei berücksichtigt.
Trotzdem lohnt es sich immer, eine Einkommensteuererklärung am Jahresende abzugeben, denn i.d.R. haben viele Steuerpflichtige höhere Werbungskosten als 920 € pro Jahr. Beispiele wären hier Arbeitskleidung, Entfernungspauschale, Reisekosten und was es sonst noch an Sonderausgaben (hier gibts wieder andere Obergrenzen) gibt.
Wenn du unterjährig beschäftigt warst wurde i.d.R. auch zu viel Lohnsteuer einbehalten (aufgrund der Prognose fürs ganze Jahr berechnet!).
Außerdem haben die meisten Leute sowieso noch andere Einkünftsarten z.B. aus Vermietung, Kapital und haben daher gar kein Wahlrecht, sondern MÜSSEN eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn dein Steuerberater sagt du hast nichts zu bezahlen, dann wird das schon so korrekt sein. Also freu dich oder sei schockiert, abhängig davon, wie gerne du die Solidargemeinschaft unterstützt.
Gruß, Duke