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von Uwes68 » Mi 01.03.06 16:01
Also ich finde es schon mal gut das die Steuererleichterung für die Kombinationslastfahrzeug entfallen ist. Kann ja nicht sein, das einer für seinen Tuareg nur 172 Euro Steuern zahlt. Wer solch einen Wagen hat sollte eher mehr als weniger zahlen.
Die Sache mit dem Kia Carnival ist natürlci ärgerlich, aber da gilt halt gleiches Recht für alle. Die Nachzahlung ist natürlci besonders ärgerlich, keine Ahnung ab wann das geändert wörde.
Die staatliche Förderung der Kinder erfolgt halt durchs Kindergeld, da gibts nicht noch nen Rabatt bei der KFZ Steuer.
Ich muß für meinen Diesel auch die vollen Steuern zahlen und fahre darin auch miene Kinder, für die ich Unterhalt zahlen muß, überrigens wurde mir vor ein paar Jahren noch ads halbe Kindergeld angerechnet, jetzt nicht mehr. Dürfte ich einfach mal erheblich mehr zahlen, hat mir auch keiner was erlassen.
Die ganzen Sonderreglungen sollten entfallen, zB kann man hier seinen Golf noch als LKW anmelden, wenn der nur zwei Sitze hat. Nur für das Finanzamt ist das nen PKW und wird auch so besteuert.
Komisch ist das schon, mein Kombi kostet etwa 330 Euro Steuern im Jahr, mein Firmenwagen nen Ford Transit Conect auch 1,9 Liter kostet keine hundert Euro, der ist aber auch eindeutig nen LKW oder besser Lieferwagen, nen KIa Carnival ist halt kein LKW.
Ist natürlci ärgerlich , ich würde mich auch ärgern, aber anderen gegeüber auch gerecht.
Weil euer Nachbar hat nen alten T3, weil er sich keinen neuen Leisten kann und darf auch Steuern ohne ende zahlen, als Beispiel.
Ich fühle mich als Unterhaltszahler auch ungerecht behandelt, weil ich Lohnsteuerklasse eins habe und vom Kindergeld garnichts mehr. Aber wesendlich mehr Unterhalt zahlen muß als noch vor ein paar Jahren. Was soll ich tun ?
Uwe