Anzahl der Personen mit Führerscheinklasse 3

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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obelix
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Re: Anzahl der Personen mit Führerscheinklasse 3

Beitrag von obelix » So 27.11.05 22:38

> STVZO:
> § 34a Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen.
>
> (1) In Kraftomnibussen dürfen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden, als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind und die im Fahrzeug angeschriebenen Zahlen der Sitzplätze, Stehplätze und Stellplätze für Rollstühle sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen.


dazu ne nebenbemerkung:
das gilt nur für fahrer mit personenbeförderungsschein.
wenn du bloss den alten 2er hast (kein plan welcher neuen klasse das entspricht)
darfst du wenn du nen KOM bewegst gar niemand mitnehmen, nicht mal die jeder hausfrau im minivan erlaubten 8 leute...

gruss

obelix
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Onkel Dominik
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Re: Anzahl der Personen mit Führerscheinklasse 3

Beitrag von Onkel Dominik » So 27.11.05 22:41

> obelix schrieb:
> ganz einfach: im fahrzeugschein/brief, guggst unter ziffer 12, "sitzplätze einschl. führerplatz und notsitz"
>
> da steht genau, wieviele leute in deinen peugeot laden darfst:-)
>
> gruss
>
> obelix

Nö, da steht nur, wieviele Sitzplätze in meinem Auto vorhanden sind!

Aber der Thread ist sehr interessant:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=28416

Vorallem das
Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall

Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen,
obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei
wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.
Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren.

Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99
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@Timon

Beitrag von Onkel Dominik » So 27.11.05 22:59

Mal wieder ON-Topic:

So wie ich das jetzt in diesem Verkehrsforum (http://www.verkehrsportal.de) gelesen habe, kannst du rein theoretisch sogar mehr als 8 Fahrgäste im T4 mitnehmen.

Die Argumente:
-Es sind alle vorhandenen Anschnallgurte zu nutzen. Jede weitere Person darf unangeschnallt mitfahren, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
-Die weiteren Fahrgäste dürfen sogar im "Kofferraum"-Bereich vom T4 sitzen, da das Personenbeförderungsverbot auf Ladeflächen NUR für LKW gilt!
-Du benötigst zudem keinen Personenbeförderungsschein, auch wenn du mehr als 8 Gäste im Auto hast, da du das Fahrzeug (vermutlich) privat nutzt!

Also viel Spaß auf der Fahrt, wo auch immer diese hingehen mag.

Dom
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Re: Anzahl der Personen mit Führerscheinklasse 3

Beitrag von Timon » Mo 28.11.05 05:50

Moin Dominik,

ich will Kinder transportieren. Da nehme ich sicher nicht mehr als nötig mit ;)

Gruß
Frank
Citroen C8, Diesel, 107PS, Automatik: Bild

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Re: Anzahl der Personen mit Führerscheinklasse 3

Beitrag von Onkel Dominik » Mo 28.11.05 07:06

Ach Timon,

aber Kinder lassen sich doch noch immer am besten stapeln :lol:
Vorallem passen da dank zulässigem Gesamtgewicht locker doppelt so viele Kinder wie Erwachsene in den T4 :D
Und wenn die Polizei dich anhalten würde, könnte sie dich zwar nicht bestrafen, aber die würden dich 100%ig als verantwortungslosen Vater abstempeln 8)

So, genug gesponnen, mehr Kaffee ;)
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Re: Anzahl der Personen mit Führerscheinklasse 3

Beitrag von Timon » Mo 28.11.05 11:05

> Onkel Dominik schrieb:
> Und wenn die Polizei dich anhalten würde, könnte sie dich zwar nicht bestrafen, aber die würden dich 100%ig als verantwortungslosen Vater abstempeln 8)
Wieso Vater? Wenn ich mein Kind anschnalle und den Rest staple, dann bin ich nicht mal das *g*

> So, genug gesponnen, mehr Kaffee ;)
Genau.

Gruß
Frank
Citroen C8, Diesel, 107PS, Automatik: Bild

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Re: Anzahl der Personen mit Führerscheinklasse 3

Beitrag von madmat » Mo 28.11.05 13:19

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Re: Anzahl der Personen mit Führerscheinklasse 3

Beitrag von charlie » Mo 28.11.05 16:44

also ich wurde damals vor 10 jahren mit meinen 2 sitzer opel corsa (eingetragene sitzplätze 2) zu viert im auto von der polizei angehalten worden. es musten alle aussteigen, dann gabs nen mega anschiss, ich must jeden einzeln heimfahren, aber strafe gabs keine.

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