> STVZO:
> § 34a Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen.
>
> (1) In Kraftomnibussen dürfen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden, als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind und die im Fahrzeug angeschriebenen Zahlen der Sitzplätze, Stehplätze und Stellplätze für Rollstühle sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen.
dazu ne nebenbemerkung:
das gilt nur für fahrer mit personenbeförderungsschein.
wenn du bloss den alten 2er hast (kein plan welcher neuen klasse das entspricht)
darfst du wenn du nen KOM bewegst gar niemand mitnehmen, nicht mal die jeder hausfrau im minivan erlaubten 8 leute...
gruss
obelix
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