Gut, ich oute mich jetzt mal als (was den technischen Aufbau angeht) Kabeldilettant. Ich dachte, bis dato, dass die einzige Hardware (außerhalb der Wohnung) der Hausübergabepunkt (das graue Kasterl das irgendwo im Keller hängt) ist. Das es da u.U. ältere Modelle gibt, die getauscht werden müssten kann ich mir vorstellen, genauso, wie es in älteren Häusern auch Kabelverstärker geben kann, die nicht bidirektional sind. Ich würde mich hier mal aus dem Fenster lehnen, dass wohl kaum ein Vermieter sich sträuben würde, wenn das Ding ausgetauscht wird (zumal ihn das ja nichts kostet) - insbesondere nicht unter dem Aspekt der kommenden Analogabschaltung (spätestens dann MUSS getauscht werden). Wenn andere Leute im Haus schon digitales Kabel oder gar Rückkanalangebote nutzen, dann seh ich ehrlich nicht wirklich das Problem, warum der Vermieter überhaupt informiert werden müsste, da alles weitere ja innerhalb der Wohnung stattfindet (bei Umschaltung von Telekom auf anderen Vollanbieter muss schließlich auch umgestöpselt werden, ohne, dass der Vermieter da was zu schnabeln hat).Obelix hat geschrieben:naja, ganz so einfach ises dann auch wieder ned:-)
der kabelbetreiber verlangt die schriftliche einverständniserklärung des hauseigentümers zur installation. hat er die ned macht er nix.
und wenn der besitzer das ding ned unterschreibt hast einfach pech, denn du hast keinen anspruch darauf, denn alle informationskanäle die du verlangen kannst kommen auch über die teledoof-leitung. ausser, du bist ein eigeborener aus irgendeinem exotische land und kannst nur über alternative wege an dein heimatsprachliches programm gelangen. ist ja das selbe mit der satellittenschüssel, die darfst auch ned einfach an die hauswand dübeln.
obelix
Auch kommt nicht die ganze Grundversorgung über die Teledoof-Leitung. IPTV geht schließlich erst ab einigen MBit DSL Verbindung und die sind weiß Gott nicht überall vorhanden (evtl. kommt auch ein "Recht auf Breitband"). Wenn du also keinerlei TV Anschluss im Haus hast, dann würde das nicht ziehen.
Hinsichtlich der Satanlage ist es aber nicht so einfach wie DU dir es machst
Grunsätzlich hast du schon recht mit deiner Aussage hinsichtlich des heimatsprachlichen Programms (gilt allderings auch schon bei Schweizern, wenn der SF nicht anders zu empfangen ist). Allerdings sprechen wir hier von einem "besonderen Informationsbedarf", ergo, wenn du z.B. Student der Medienwissenschaft bist und halt andere Sender brauchst geht das auch. Das ganze tritt aber erst ein, wenn ein zumutbarer Empfangsweg bereitgestellt wird (z.B. früher wurde extrem verrauschtes Antennenfernsehen, das kaum zum aushalten war, als unzumutbar angesehen). Das ganze ist aber insofern eigentlich nur soweit wirksam, da das anbringen von Satellitenschüsseln an der Hauswand nur untersagt werden darf, wenn die Fassade dadurch entstellt werden würde (angesichts der Verbreitung dieser Schüsseln eigentlich nur bei denkmalgeschützten Häusern und ähnlichem durchsetzbar). Stellst du das Ding z.B. per Ständer auf den Balkon oder schraubst es an die Brüstung ist es generell nicht zu untersagen, da der Balkon bzw. die Terrasse zur Wohnfläche gehört. Kannst ja Oma auch die Blumenkästen nicht verbieten.
Edit: sorry kleiner Fehler: es ist NICHT (notwendigerweise) gestattet die Satschüssel direkt an die Brüstung zu schrauben. Der Vermieter kann sich auf optische Einwirkungen berufen, allerdings nur, wenn sich die Schüssel nicht mehr im Bereich des vertragsmäßigen Gebrauchs befindet (ergo ne 220cm Schüssel könnte Ärger geben, ne 60er wohl kaum)