Coopex hat geschrieben:Und mal wieder eine Frage an die Versicherungs-Spezis, die es hier ja teilweise zu geben scheint:
Wie verhält es sich mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages bei einem Saisonkennzeichen?
Normalerweise kann man ja nur bei Verteuerungen kündigen oder halt regulär jährlich zum Ende November, will heißen: Zum Jahresende.
Wenn nun aber zum 01.03. meine Saison zu laufen beginnt - wie im aktuellen Fall - bekomme ich die entsprechende Beitragsrechnung aber auch erst kurz vorher - entsprechend gestern.
Habe ich deshalb ein besonderes (zeitliches) Kündigungsrecht?
Dummerweise ist der Versicherungsvertrag nicht teurer geworden, entsprechend denke ich, daß ich sowieso nicht kündigen kann, richtig?
Kündigungsfrist ist üblicherweise 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr, auch wenn das inzwischen bei 99,99% der Verträge identisch ist).
Eine reguläre Kündigung zum 01.03. kannst du wohl vergessen.
Nach Erhalt deiner Rechnung hast du (i.d.R.) einen Monat ein Sonderkündigungsrecht wenn sich der Beitrag erhöht hat; es gab (zumindest früher mal) allerdings auch Versicherer die in den Versicherungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragsanpassung drin hatten (und da war es egal ob es teurer oder billiger wurde), müsstest mal deine Bedingungen durchsehen.
Coopex hat geschrieben:
Noch eine kleines Schlupfloch:
Veräußerung berechtigt zur Kündigung.
Wenn ich das Auto auf dem Papier an meine Frau veräußere, ist das eine Veräußerung im versicherungsrechtlichen Sinne, die mich zu einer Kündigung berechtigen würde?
Interessiert die Versicherung, wenn ich danach bei einer anderen Versicherung dennoch als Halter und/oder Versicherungsnehmer auftauchen würde?
Ich befürchte, daß die Alt-Versicherung "aus Rache" bei Anfrage der neuen Versicherung die Schadensfreiheitsklasse nicht bestätigt oder nur erheblich verzögert ...
Erstmal zur "Rache": das ist für einen Versicherer wirtschaftlich nicht sinnvoll. Früher oder später muss der Vorgang sowieso bearbeitet werden und je länger es dauert desto mehr Beschwerden (zusätzlicher Aufwand + Kosten) kommen.
Die schadenfreien Jahre (nicht die SF-Klasse) muss dir dein ehemaliger Versicherer bestätigen. Ob diese Bestätigung 2 Wochen oder 2 Monate auf sich warten lässt kann dir eigentlich egal sein, da der neue Versicherer erstmal aufgrund der von dir angegebenen schadenfreien Jahre abrechnet und erst nach Antwort des alten Versicherers darauf anpasst.
Dein o.g. Trick wird wohl nicht so ohne weiteres funktionieren. Wenn du einen Halterwechsel vornehmen würdest wäre es gar kein Problem. Ansonsten wird wohl (bei gleichem Halter) der alte Versicherer "die älteren Rechte" geltend machen und auf einem Vertrag bestehen.
Wenn du unbedingt wechseln willst würde ich einfach mal beim Versicherer nachfragen ob sie dich aus dem Vertrag lassen wenn du den Wagen deiner Frau verkaufst aber weiterhin Halter bleibst. Eventuell sind sie kulant.
Wenn nicht müsstest du zusätzlich halt noch den Halterwechsel vornehmen...