BAFÖG Rückzahlung - [edit]neue Fragen - bzgl. plötzl. Erlass

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Waldfee106
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BAFÖG Rückzahlung - [edit]neue Fragen - bzgl. plötzl. Erlass

Beitrag von Waldfee106 » Di 30.01.07 10:14

Ich hab mal kurzzeitig BAFÖG bezogen während des Studiums.

Bei meiner Mutter kam nun ein Schreiben an, - 1. Mahnung - ohne vorheriges Anschreiben, dass 315,00 EUR seit dem 31.12.2006 auf dem Darlehenskonto angeblich fehlen - KTO Nr. ist angegeben. Das ganze kommt von der Bundeskasse Halle (Darlehen)

Auf Weisung des Bundesverwaltungsamtes soll ich nu 317,00 EUR BAFÖG - Darlehen bezahlen.

Die Uni hat meine neue Adresse - das Studentenwerk somit auch ... wieso dann ein Schreiben zu meiner Mutter kommt :nixkapier: keine Ahnung. Ich kann so auch nicht sehen, obs echt ist, ob man das ignorieren kann oder sonstwas.

Ich weiß nur, dass das Studentenwerk gegen Ende des Studiums urplötzlich mal Kohle wollte, weil sie sich mal verrechnet hatten - was für einen Studenten schon ein Problem darstellt.

Ich hab auch keine Ahnung, wo das mit der Rückzahlung erfolgt .... dachte aber immer, dass das Studentenwerk sich mal meldet oder so.

Hat wer von Euch schon mal BAFÖG Forderungen gehabt und kann mir sagen, ob das jetzt nen Scherz ist oder Ernst sein soll?

Danke im Voraus.
Zuletzt geändert von Waldfee106 am Fr 11.01.08 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BAFÖG Rückzahlung - gleich Mahnung? Echtes Schreiben?

Beitrag von Abraham » Di 30.01.07 10:18

is ne Telefonnummer angegeben ?? :gruebel:

Ich würd da einfach mal anrufen, ob ihnen deine Mahnung bekannt ist, ansonsten papierkorb :D

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Re: BAFÖG Rückzahlung - gleich Mahnung? Echtes Schreiben?

Beitrag von Timon » Di 30.01.07 10:19

Moin,

schau mal hier (ist ja fast die gleiche Gegend ;)):

http://www.studentenwerk-erfurt-ilmenau ... ahlung.php

Und Zitat von dieser Seite (zwar DM, aber sicher vom Ablauf noch so gültig): http://www.usta.de/Info/SozialInfo/2000 ... hlung.html
Der Bescheid wird an die Adresse geschickt, die dem Bundesverwaltungsamt vorliegt. Bist du verzogen, so recherchiert das Bundesverwaltungsamt nach deiner neuen Adresse (durch Amtshilfe etc.). Für die Ermittlung der neuen Adresse berechnet dir das Bundesverwaltungsamt eine entsprechende Gebühr - pauschal mindestens 50 DM (§12 (2) DarlehensV.). Du bist nach §12 DarlehensV. als DarlehensnehmerIn verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt Adressänderungen schriftlich mitzuteilen - da sie deine Adresse ohnehin rausbekommen, lohnt es auch, das zu tun. (Adresse: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln)
Sieht wohl eher nicht nach Fake aus.

Gruß
Frank
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Re: BAFÖG Rückzahlung - gleich Mahnung? Echtes Schreiben?

Beitrag von Waldfee106 » Di 30.01.07 10:24

@Abraham: ich hab das Schreiben ja nicht an der Hand - ob da ne Nummer drauf steht, keine Ahnung.

Werd ich wohl nicht drum rum kommen, es bei meiner Mutter anzufordern :ohoh:

@Timon: Ich bin ja nicht verzogen, um mich zu entziehen *g* .. ich dachte, die kommen so 5 Jahre nach dem Studium mal und fordern in angemessenen Beträgen das Geld zurück.

Ich weiß gar nicht, wie ich das so plötzlich bezahlen soll ... und wieso plötzlich seit Dezember Geld fehlt auf dem Konto. Oder ist das so, dass die nun jeden Januar jetzt die 315 Euro wollen?

Vielleicht faxt meine Mutter das Schreiben mal her - dann ruf ich da mal durch.

Ich liebe solche Tage wie diesen ..... :pueh:
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*waldfee106*

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Re: BAFÖG Rückzahlung - gleich Mahnung? Echtes Schreiben?

Beitrag von Timon » Di 30.01.07 10:33

Moin,

warum da gleich eine Mahnung kommt, das weiss nur der Sachbearbeiter...oder die automatische Software :)

Zeit ist rum und wird gebucht. Damit ist dein Konto im Minus und die wollen das Geld zurück. So erstmal nicht zu beanstanden.

Guck mal, was man alles so findet :)

http://www.studentenwerk-halle.de/index ... 2021000078

http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_53876 ... __nnn=true

Auf den Seiten sind auch Telefonnummern...dein Problem sollte sich also noch heute vormittag klären lassen :)

Gruß
Frank
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Re: BAFÖG Rückzahlung - gleich Mahnung? Echtes Schreiben?

Beitrag von Waldfee106 » Di 30.01.07 10:53

Hm Danke :)

Ich hab beim Studentenwerk angerufen (*schüttel* ich weiß wieder, warum ich Niedersachsen nicht mochte :floet: ) - das scheint wohl so zu stimmen erstmal.

Bei Deinem unteren Link hab ich gefunden:
Welche Möglichkeiten habe ich, die Rückzahlungsverpflichtung aufzuschieben ?
Die Rückzahlung erfolgt natürlich unter Berücksichtigung Ihres Einkommens. Sollte Ihre finanzielle Situation eine Rückzahlung nicht zulassen, so besteht die Möglichkeit einer

Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung

Sofern die Voraussetzungen für eine Freistellung vorliegen und

1. Sie ein Kind bis zu zehn Jahren pflegen und erziehen oder ein behindertes Kind betreuen und
2. Sie nicht oder höchstens 10 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind,

können Sie zusätzlich einen Teilerlass wegen Kinderbetreuung beantragen.
Ich hab derzeit kein Einkommen - bin also nicht erwerbstätig und naja, das mit dem Kind - gut Ding will Weile haben .....

Hab bei der BVA mal angerufen - brav meinen neuen Namen und die neue Adresse hinterlassen und er hats schonmal so aufgeschrieben, dass ich Rückzahlungsfreistellung will.

Man hat wohl nen Freibetrag von 916 Euro. Wenn man darlegt, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet sind die zufrieden.

Zum Glück sind Eltern und Ehepartner nicht zur Rückzahlung verpflichtet.

So, nu kann ich auf Post von dem netten Herrn warten und erstmqal wieder versuchen, ein Lächeln zurück ins Gesicht zu kriegen :D

Danke für die Hilfe.

P.S.: Ich müsste mal wenn die in ihrem Schreiben nicht ausgerechnet haben, wieviel BAFÖG ich je bekommen hab und wie hoch die insges. Rückzahlungshöhe ausfällt, selbst nachrechnen. Wenn ich Glück hab, war das mit den 317 Euro alles. *hoff*
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Re: BAFÖG Rückzahlung - gleich Mahnung? Echtes Schreiben?

Beitrag von Waldfee106 » Fr 11.01.08 16:30

Ich werde aus dem Bundesverwaltungsamt nicht schlau :nixkapier:

Im Brief schrieben die mir, dass ich nen neuen Antrag stellen muss bis Februar, um von der Rückzahlung weiter befreit zu werden. Hab ich nun alles fertig - habe heute angerufen, um endlich zu erfahren, wieviel ich dem Staat schulde und ob ich es in einem irgendwie zahlen kann.
Da meinte der freundliche Herr, der Januar sei nun rum und wenn die Einkommenssteuererklärung für 2007 bei denen vorliegt, sowie meine leere Steuerkarte, dann sei es wohl vorbei, ich müsse nix zahlen mehr. OK ---- aha ------ soso.

Er sagte, für jeden Monat, den ich weniger als 10 h in der Woche gearbeitet habe würden mir 105 Euro erlassen werden. Und das wäre dann der Zeitrahmen gewesen, in dem das Darlehen wohl "verfallen" ist nun .... oder wann auch immer.

Ich kann das so nicht glauben, weil Schreiben und Telefonat sich widersprechen meiner Meinung nach.

Gelesen habe ich auf entsprechenden Seiten, dass man jährlich eine Rückzahlungsbefreiung beantragen kann. So habe ich das bisher auch verstanden. Mein neuer Antrag liegt hier. Und der Mann sagt nun, ich brauch nix mehr zu beantragen ..... :nixkapier:

Ist der Zeitraum der Rückzahlung zeitlich begrenzt oder wie?????? weil hier steht:
. Erlass auf Grund von Kindererziehung UND keiner oder nur unwesentlicher Erwerbstätigkeit (§ 18b Absatz 5)

Erzieht Ihr während des Zeitraums, in dem Ihr eigentlich das BaföG zurückzahlen sollt, ein Kind unter 10 Jahren UND seid nicht oder nur unwesentlich erwerbstätig (d.h. ihr arbeitet höchstens 10 Stunden die Woche und verdient weniger als in §18a Abs. 1 genannt), dann werden Euch die Monatsraten während der Erziehungszeit erlassen. Dieser Antrag kann sogar bis zu 4 Monate rückwirkend gestellt werden!
Wenn ich 2008 nun wieder Geld verdienen sollte, muss ich trotzdem nichts zurückzahlen?

Weiß dazu einer was???
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Re: BAFÖG Rückzahlung - [edit]neue Fragen - bzgl. plötzl. Erlass

Beitrag von InformatiX » Fr 11.01.08 16:47

hm
andersrum gefragt: versteh ich das richtig, daß wenn ich auf bafög studier und ich dann nen paar jahre nixmehr mach, ich auch kein bafög zurückzahlen muss? das wär ja geil :)

grüße
steffen
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Re: BAFÖG Rückzahlung - [edit]neue Fragen - bzgl. plötzl. Erlass

Beitrag von Waldfee106 » Fr 11.01.08 16:53

Ich dachte bisher man muss jedes Jahr neu beantragen und wenn man dann mit Fuffzig mal an Kohle kommt durch nen 400 Euro Job, dann schnappen die sich die Kohle :gruebel:

Wenns wirklich so ist, dass sich der Staat bedankt für meinen Sohn und mir die 1000 und paar Piepen erlässt, wäre das natürlich cool. Was aber nicht heißt, dass ich es drauf angelegt habe, nichts zu zahlen.
Liebe Grüße Bild

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