Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
Antworten
Benutzeravatar
Vollgastauglich
AufGelbbremser
Beiträge: 2813
Registriert: Mi 07.03.07 17:24
Postleitzahl: 63877
Land: Deutschland
Wohnort: Sailauf

Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Beitrag von Vollgastauglich » Fr 04.01.08 18:37

Hallo - ich hätte da gern mal ein Problem!


Kann mir irgend jemand mal eine handfeste Aussage bezüglich Leistung und Anbauort von Arbeitsscheinwerfern geben?

Alles, was ich bisher gefunden hab ist §52 Abs. 8 ... der sagt aber nur aus, dass man darf - nicht aber, wie man darf ...

Spezieller Fall - Landwirtschaftl. Zugmaschine als Fahrzeug und geplanter "doppel H1" Scheinwerfer (ohne E-Zeichen ) als Arbeitsbeleuchtung in Höhe der Rücklichter.


btw - wusstet ihr, dass LKW über 3,5 Tonnen zgg sogar seitlich Rückfahrscheinwerfer haben dürfen?


bin mal auf eure Meinungen gespannt!

gruß Martin

edit: es warf sich gerade noch ne frage auf... laut paragraph darf die arbeitsleuchte nicht während der fahrt leuchten- soweit klar ... aber muss dies baulich geregelt sein, oder lediglich über einen manuellen schalter??
hintergrund: bei baulicher regelung hab ich das problem, dass das fahrzeug zum arbeiten oft fährt (holz rücken im stehen is doof) - respektive wiesen abmähen, dornbüsche beseitigen usw ... da brauch ich licht - muss aber fahren...
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.


Uli Stein

Mr. Mitchell

Re: Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Beitrag von Mr. Mitchell » Fr 04.01.08 22:24

also bei unseren drei abschleppwagen haben wir an der Fahrerkabinenrückwand bzw. dem Plateau gestellt auch zwei Zusatzscheinis.

Diese werden über einen Kippschalter im A-Brett eingeschaltet, und haben eine Warnleuchte damit sie nicht vergessen werden.

Dies ist laut TÜV und BAG auch ok, soll heissen die dürfen von innen steuerbar sein.

Benutzeravatar
Vollgastauglich
AufGelbbremser
Beiträge: 2813
Registriert: Mi 07.03.07 17:24
Postleitzahl: 63877
Land: Deutschland
Wohnort: Sailauf

Re: Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Beitrag von Vollgastauglich » Fr 04.01.08 22:29

aha ..

haben die scheinwerfers irgend eine e-nummer?
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.


Uli Stein

Mr. Mitchell

Re: Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Beitrag von Mr. Mitchell » Fr 04.01.08 22:34

ja,

die sind von Valeo, da ist ne E-Nummer drauf. Und sind aus dem Zubehör. Gibt extra nen Katalog für Berge- Speditions und Transportfahrzeuge

wenn du willst kann ich dir morgen den Anbieter schicke, ausm Kopf weis ich den nicht mehr.

Benutzeravatar
Vollgastauglich
AufGelbbremser
Beiträge: 2813
Registriert: Mi 07.03.07 17:24
Postleitzahl: 63877
Land: Deutschland
Wohnort: Sailauf

Re: Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Beitrag von Vollgastauglich » Sa 05.01.08 00:33

jo - das wär nett ... internetadresse wär traumhaft!

eine leuchte hab ich im zweifel ja hier liegen - die macht auch richtig tag - nur is da noch die tatsächliche legalitätsfrage!

hast du da irgendwelche grundlagenkenntnisse, oder auch nur "angewandtes wissen" ?

ich denke mal, über den zubehör-betreiber könnt man da evtl. sonst auch was rausbekommen...

danke! martin
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.


Uli Stein

pOtH
Strafzettelsammler
Beiträge: 428
Registriert: Do 27.09.07 18:54
Land: Deutschland
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

Re: Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Beitrag von pOtH » Sa 05.01.08 00:38

Vollgastauglich hat geschrieben: Alles, was ich bisher gefunden hab ist §52 Abs. 8 ... der sagt aber nur aus, dass man darf - nicht aber, wie man darf ...
du meinst stvzo §52 abs. 7. od.?
(7) Mehrspurige Fahrzeuge d�rfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsger�ten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausger�stet sein. Arbeitsscheinwerfer d�rfen nicht w�hrend der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Stra�en oder Anlagen im Stra�enraum oder der M�llabfuhr dienen, d�rfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch w�hrend der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang geh�rt. Arbeitsscheinwerfer d�rfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
da §52 schon als "zusätzliche scheinwerfer ...." zusammengefasst ist wird das so ziemlich der einzige § sein.

ps:. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsscheinwerfer
pps:. im zweifelsfall kannst du auch bei www.frag-einen-anwalt.de (mindesteinsatz 20€) od. bei www.recht.de § haben.

Benutzeravatar
Vollgastauglich
AufGelbbremser
Beiträge: 2813
Registriert: Mi 07.03.07 17:24
Postleitzahl: 63877
Land: Deutschland
Wohnort: Sailauf

Re: Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Beitrag von Vollgastauglich » Sa 05.01.08 00:51

...jopp ... dann wars absatz 7 ...

das mit wiki is gut - da hätt ich auch selber drauf kommen können! :vorkopphau: das sagt zumindest schonmal aus, dass es nicht baulich bedingt beim fahren ausgehen muss! (wenn wiki stimmt)

und zu deinem pps .... nuja - da werd ich eher mal nen vorbeifahrenden polizisten verhaften :zieh:
oder mir einen lustigen tüff mann schnappen und mit ihm einen trinken gehen, bis es legal ist! :bier:
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.


Uli Stein

Mr. Mitchell

Re: Heisse Beleuchtungsfrage an StVzO Experten

Beitrag von Mr. Mitchell » Sa 05.01.08 10:01

naja was heisst schon grundlegend.

Bin Berufsbedingt nebenbei auch in dieser Materie. Wie gesagt hauptsächlich, Mietwagen, Berge- Ab- und Überführungsfahrten.

Und gerade bei Fahrten mit Berge oder Transport-LKWs ist natürlich ein Thema stets brisant. Ladungssicherung.

Dadurch sprech ich oft mit Mainz, die sind vom Bund zuständig. Und das ist leider ein heikles Thema. Fakt ist aber die Leuchten dürfen wenn Sie zur Ausführung der Abreit erforderlich sind auch während der Fahrt an sein. Z.B bei agrarwirschaftlich eingesetzten Landmaschinen oder Forstmaschinen.

Eine gute Firma dazu wäre die Firma ProLux-Systemtechnik in Blaustein Inet unter www.abschlepp.de

hoffe das hilft dir weiter

Antworten