Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
bmax6
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Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten

Beitrag von bmax6 » Do 21.12.06 21:25

ich hab nen ähnlichen sony, habe das selbe problem, ABER das macht die glotze nur wenns signal nit stimmt, sprich unsere sat anlage is nit korrekt ausgerichtet und bei viel blau oder viel rot habe ich viele störungen im bild und irgendwann wird es so heftig das es kurz s/w wird. mit dvbt habe ich das niicht. auch nicht mit nem alten phillips.

mikewaldorf
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Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten

Beitrag von mikewaldorf » Sa 23.12.06 10:58

vulkanus hat geschrieben:Tjo, das ist eben die Frage obs erst beim Transport aufgetreten ist... Gehört hat er ja nicht mir, sondern einem Arbeitskollegen. Als ich das Ding aber mal gesehn hab funktionierte er eigentlich gut. Versandt wurde er gar nicht, den hat er selbst abgeholt. Interessant wär halt jetzt noch die Sache mit den zugesicherten Eigenschaften...?
Die zugesicherten Eigenschaften sind Vertragsbestandteil und die Sache muss diese haben. Sonst kommst du in die sogenannte Sachmangelhaftung. Diese kannst du auch nicht ausschließen. Allerdings ist auch im Gesetz definiert: Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Und da er das Ding selbst abgeholt hat, fällt auch das Versandrisiko weg. Also das Gerät muss so funktionieren, wie in der Artikelbeschreibung. Wenn zu bestimmten Punkten dort nix steht, muss das Gerät "für die nach dem Vertrag vorrausgesetzte Verwendung geeignet sein. D.h. er muss funktionieren. Die Sachmangelhaftung hat nichts mit der Gewährleistung zu tun und kann nicht ausgeschlossen werden.

Wenn du dazu mehr lesen willst, solltest du im BGB die §§ 434 (Definition des Sachmangels) und 437 (Rechte bei Mängeln) lesen, die definieren dann die Rechtsfolge. Wenn der Fernseher also von Anfang an bei ihm diesen Defekt hat, musst du nachweisen, das er bei dir noch nicht aufgetreten ist. Die Gefahr der Veschlechterung der Sache nach der Übergabe trägt nämlich ebenfalls der Käufer. (446 BGB)

Hoffe das konnte mehr aufklären als verwirren,

Gruß Mike

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gobo206
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Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten

Beitrag von gobo206 » Sa 23.12.06 11:46

Da Vulkanus aber aus Österreich ist, wird das deutsche BGB aber wohl eher nicht greifen ;)

Würde aber behaupten, da der Käufer das Ding abgeholt hat, ist man eh aus dem Schneider, denn es hat eine Übergabe stattgefunden inkl aller "Mängel"!
Somit trägt er das alleinige Risiko, besonders wenn der Mangel dem Verkäufer nicht bekannt war!

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Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten

Beitrag von mikewaldorf » Sa 23.12.06 12:34

gobo206 hat geschrieben:Da Vulkanus aber aus Österreich ist, wird das deutsche BGB aber wohl eher nicht greifen ;)

Würde aber behaupten, da der Käufer das Ding abgeholt hat, ist man eh aus dem Schneider, denn es hat eine Übergabe stattgefunden inkl aller "Mängel"!
Somit trägt er das alleinige Risiko, besonders wenn der Mangel dem Verkäufer nicht bekannt war!

Ähm, okay, ups... :floet:

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Re: Frage zu defektem Fernseher und rechtlichen Aspekten

Beitrag von sub » Sa 23.12.06 20:35

ein solcher fehler kann normalerweise rein technisch gesehen nicht auftreten.
höchstens im falle eines defektenreceivers.
aber bei fernseher, dvd-quellen etc kann sowas eigentlich nicht auftreten.
die 3 farben werden getrennt zugeführt, wenn einen übersteuern sollte (warum auch immer) schaltet kein fernseher auf s/w!

ich denke der will dich nur abzocken...
Gruß
Stephan

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