Haftpflicht fremder Fahrer

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askpilot
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Haftpflicht fremder Fahrer

Beitrag von askpilot » Mi 01.03.06 23:32

Hallo!
Ich hab mal eine Frage, wenn ich meine Freundin mit meinem Auto fahren lasse und dann ein Unfall passiert, ist der Wagen dann trotzdem Haftpflichtversichert. Ich bin nämlich nicht ganz sicher, da soviel ich weiß im Vertrag steht dass nur Familienangehörige den Wagen fahren darf (dummerweise liegt dass Ding im Banktresor 100km wech).
Wenn es denn so wäre und es würde etwas passieren, kann es sein dass die Haftpflichtüberhaupt nicht zahlt oder müsste ich dann nur mit einer Strafe und Nachzahlungen rechnen?

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Kris
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Re: Haftpflicht fremder Fahrer

Beitrag von Kris » Mi 01.03.06 23:39

die haftpflicht - wie der name schon sagt - haftet immer, sprich zahlen wird sie den schaden schon erstmal. nur kann man, um den beitrag niedrig zu halten, eben solche ausschluss-klauseln im vertrag machen wie z.b. nur fahrer über 25 jahre oder benutzung von nur einer bestimmten person.

wie immer gilt: ausnahmen bestätigen die regel - keine versicherung wird sich querstellen, wenn durch zufall jemand anderes oder jemand unter 25 gefahren ist. wenn die aber nachweisen können, dass die angabe vorsätzlich falsch gemacht wurde, um beiträge zu sparen ... dann werden die erstmal den vertrag kündigen und die schadenssumme vom versicherungsnehmer einklagen. und sie werden recht bekommen vor gericht.
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svendrae
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Re: Haftpflicht fremder Fahrer

Beitrag von svendrae » Mi 01.03.06 23:48

@askpilot:

Der Schaden wird übernommen und du musst den Beitrag nachzahlen, den du durch die Angabe "nur Familienangehörige" gespart hast.

Ob dann noch eine Strafgebühr dazu kommt weiß ich nicht genau.

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Schmeedy Gonzales
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Re: Haftpflicht fremder Fahrer

Beitrag von Schmeedy Gonzales » Do 02.03.06 08:02

Hallo,

die Haftpflicht wird den Schaden erstatten, nimmt aber den VN in Regress bis 5000€.
Der Fahre wird nur bei grober Fahrlässigkeit bis 5000€ in Regress genommen. Bei Vorsatz kann es dann teurer werden. Eine Nachzahlung bzw. Strafe in Höhe des Regulären Jahresbeitrags also inklusive Freundin als Fahrer können je nach AKB´s auch in Frage kommen. Aber meistens wird das so gehandhabt das ein anteilsmäßiger Nachbeitrag gefordert wird.

Außer bei so Geschichten wie den Tanklaster an der Wieltal-Brücke (Oberbergischer Kreis).


Viele Grüße

Hanno
3rd Official Member KING MEILER Fanclub

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