> Fast Lion schrieb:
> Das geht ganz einfach!
> Beruflich begründeter Umzug, Dienstreisen (Inland/Ausland), Weiterbildung, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung, Versicherungen, Anlagen, etc. etc.
Wo ist das Problem? Wenn alles belegbar ist, wird es auch vom FA im Rahmen des gesetzlich zulässigen akzeptiert.
Die Erkundigung nach den Querabfagen läßt auf den ersten Blick halt die Vermutung zu, dass da bischen was zu Gunsten des Steuerzahlers "angepasst" werden soll, was in der Realität nicht ganz der Wahrheit entspricht.
Und ja, Abfragen finden statt. Kenne einige Fälle, in denen das Finanzamt z.B. bei Betriebsprüfungen auch die Übereinstimmung bei der Gegenseite vergleicht. Im privaten Bereich wird je nach Lust und Laune des Bearbeiters auch mal überprüft, ob alles richtig ist.
Das FA kann sich u.U. auch noch Jahre später melden und dann wird es richtig teuer!
Duke