eBay: xx% des Höchstgebotes für Spassbieter?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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vulkanus
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eBay: xx% des Höchstgebotes für Spassbieter?

Beitrag von vulkanus » Fr 14.01.05 10:14

Morgän :)

Bei einigen Angeboten bei eBay liest man immer wieder so Sätze wie ""Spassbieter" verpflichten sich zur Zahlung von 25% des Hchstgebotes". Stehen solche Bedingungen in Widerspruch zu aktuellen Gesetzen oder den eBay-Grundsätzen?
Betrifft mich zwar im Moment nicht persönlich, würde mich aber dennoch mal interessieren :) Wäre ja ne schöne Einnahmequelle, Spassbieter gibts ja leider genügend...

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Markus306Style
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Beitrag von Markus306Style » Fr 14.01.05 10:38

Ich glaube, auf Spaßbieter kann man seinen Anwalt hetzen.
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vulkanus
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Beitrag von vulkanus » Fr 14.01.05 11:20

Das schon, doch wie weit darf man gehen? :)
Die tatsächlichen Gebühren liegen eigentlich weit unter den meist angegebenen 25-35%...
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Frank309
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Beitrag von Frank309 » Fr 14.01.05 11:22

> vulkanus schrieb:
>
> Das schon, doch wie weit darf man gehen? :)
> Die tatsächlichen Gebühren liegen eigentlich weit unter den meist angegebenen 25-35%...
Geht ja nicht nur um die Gebühren. Dir entgeht ja auch der Verkaufspreis. Und du hast den Gegenstand immernoch.

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Beitrag von I-309 » Fr 14.01.05 11:29

denke schon da es ja ein gültiger kaufvertrag ist das vor gesetz kraft hatt . und somit die kosten kann übertragen bei vertragsbruch . das ist dann eine art betrug und anzeigbar .
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Beitrag von r0pe » Fr 14.01.05 18:07

bei solchen angeboten biet ich erst gar nicht..
auch nicht wenn die angaben "zum verfahren nach der auktion" 10mal so lang ist wieder die artikelbeschreibung ^^

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vulkanus
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Beitrag von vulkanus » Fr 14.01.05 18:25

Cool, gut dass meine kürzer sind :lol:
Oder meine Produktbeschreibungen sind einfach nur ausreichend lang... :)

Bei gewerblichen Anbietern kann ichs natürlich nachvollziehen... Da steht ja Arbeitszeit dahinter die ja auch wer zahlen muss :)
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Beitrag von pongi » Fr 14.01.05 19:21

ich denke schon das es geht.
denn rechtlich gesehen kommt ein kaufvertrag zustande. der höchstbietende muss dir also deinen artikel abkaufen.
wenn du von dir aus (als verkäufer) nur auf xx% bestehst ist das ja nur zu seinen gunsten.
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