Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Timon
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Beitrag
von Timon » Mi 11.08.04 07:29
Hallo,
ich habe mein Auto am 26.06.2004 an einen Händler (nicht Peugeot, so ein "Exporthändler") verkauft. Gestern bekam ich den Abmeldungsschein des Wagens, der ist auf den 02.08.2004 datiert. Welches Datum legt die Versicherung und das Finanzamt zu Grunde? Weil, wenn es das Abmeldedatum ist, dann habe ich ja über einen Monat zu viel gezahlt und würde mich dann durchaus mit dem Händler anlegen wollen...
Danke und Gruss
Frank
Citroen C8, Diesel, 107PS, Automatik:
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obelix
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Beitrag
von obelix » Mi 11.08.04 08:11
nimmt das datum der abmeldung, die assekuranz auch.
also hin zum händler und theater machen. ist ja auch ne frage der haftung. in dem monat fuhr das auto auf deine versicherung. am besten immer ne meldung an deine versicherung, wenn du das auto verkaufst, mit datum und uhrzeit der übergabe. das hat mich schon 2mal vor schaden bewahrt. z.b. hat mal einer etliche strafzettel auf meinen namen noch kassiert. wäre ganz schön teuer geworden, aber ich hatte den unterschriebenen kaufvertra mit datum und uhrzeiit der übergaben. den hab ich an die behörde gefaxt und dann nie wieder was gehört:-) andernfalls hät ich bluten müssen...
gruss
obelix