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schlabie69

Verfasst: Do 27.08.09 08:30
von Jens2O6
Hallo zusammen,

bitte Vorsicht bei dem ebay Verkäufer: schlabie69.

Der Verkäufer hat bei ebay eine Motorhaube für einen Peugeot 206 verkauft. Kurz vor ende der Auktion schrieb er mich dann an, dass ich nicht auf die Motorhaube weiterbieten soll, weil die Haube für einen Peugeot 306 sein solle.

Ich habe dann (als Beweis) ein Bild der Motorhaube angefordert, aber nie erhalten. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Haube doch für einen 206er ist oder er sie nur nicht so günstig verkaufen wollte...

Nach kurzer überlegung habe ich dennoch auf die Haube weitergeboten, auch wenn sie nicht für einen 206er ist und sie für einen 1 € bekommen. Der Verkäufer verweigert nun jedoch die Herausgabe der Motorhaube, weil die Artikelbeschreibung nicht zum Artikel passen würde und damit kein Kaufvertrag entstanden wäre.

Ich habe ihn bereits mehrfach auf seine Verpflichtung zur Herausgabe aufmerksam gemacht, aber er sieht sich im Recht und gibt die Motorhaube nicht heraus. :zeig:

Der Kundenservice von ebay hat mir bestätigt, dass ich im Recht bin. Sie haben den Verkäufer auch auf seine Verpflichtung aufmerksam gemacht, aber dennoch verweigert der Verkäufer die Herausgabe des Artikels. Nach Aussage von ebay kann ich dem Verkäufer eine schlechte Bewertung geben, aber mehr können sie mir nicht helfen. :teufelgut:


Viele Grüsse,
Jens

Re: schlabie69

Verfasst: Fr 28.08.09 17:36
von Soko
Hi.

Ist natürlich jetzt die Frage, wie weit Du gehen willst. Wenn Du es durchziehen willst, setz ihm eine Frist zur Herausgabe. Sollte ihn der Zeit nichts geschehen, wende Dich an einen Anwalt. Rücktrittsrecht unter Privatpersonen gibt es nicht.

Gruß Sascha

Re: schlabie69

Verfasst: Sa 29.08.09 22:37
von Jens2O6
Ich war auch schon am überlegen, ob ich einen Anwalt einschalten soll... aber ich bin mir nicht sicher, ob sich der Aufwand und Stress wirklich lohnt.

Müsste dann auch die Anwaltskosten erstmal vorstrecken, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Re: schlabie69

Verfasst: So 30.08.09 10:14
von Mr. Mitchell
Moin, das kannst du dir sparen da kommt nichts bei rum. Weiß ich aus eigener Erfahrung.

Ich versteh dich zwar aber mein Gott lass Ihn sowas bringt immer nur Ärger. Und der Streitwert ist ja eh nicht erwähnenswert

Re: schlabie69

Verfasst: So 30.08.09 10:24
von Jens2O6
Das habe ich mir auch gedacht! Ist zwar ärgerlich, aber bei dem Warenwert lohnt sich der Aufwand ja nicht wirklich...

Habe ihm jetzt eine schlechte Bewertung gegeben und damit ist die Sache für mich erledigt. Ebay wird den Verkäufer im Auge behalten und sobald soetwas nochmal vorkommt, vom Handel ausschliessen.