Seite 1 von 1

Rechtslage

Verfasst: Fr 12.07.19 11:43
von ombre
Hallo , Gruß an alle Nutzer . Einen schöneren Anfang hätte ich mir gewünscht; Folgendes ist passiert , vor 8 Tagen habe ich eine Doka j5 Bj. 93 54 kw Saugdiesel von Privat gekauft . Anfahrtsweg ca. 250 km . Am Getriebe sah man kein Oelverlust. Ich bin die 250 km gefahren , in die Werkstatt ( Zahnriemen machen lassen und danach zur Anmeldestelle .( nochmal 150 km ) Dann merkte ich das die Gänge auf einmal schwerer einzulegen gingen . Im Getriebe waren ca. 150 ml Oel . Neues Oel rein . aber die Gänge hackeln immer noch . Der Verkäufer sagte ,verkauft ist verkauft ,der Verbraucherschutz sagt, ich müsste dem Verkäufer fahrlässiges Verhalten nachweisen. Gekostet hat das Auto 2300 €. Ja , ich bin jetzt pleite und kann kein gebrauchtes Getriebe kaufen . Lohnt es sich hier einen Rechtsanwalt ein zu schalten ? Gruss AndreasF.

Re: Rechtslage

Verfasst: Do 30.12.21 21:54
von Schneeweißchen
Wenn ein Rechtschutz abgeschlossen wurde, und dieser bei Vorabanfrage eine Deckungsbestätigung nach Schilderung der Sachlage ausgibt, wäre das leicht mit ja zu beantworten. Zum Einreichen einer Klage wird in der Regel ein RA benötigt. Da dieser nicht unbedingt technisches Know How hat , müssen Sachverständige hin zu gezogen werden. Die Kosten können dann schnell über 5000 T€ klettern. Danach kommt es auf den Prozessausgang an ,
wer am Ende die Zeche zahlen wird. Die Vorlage eines Kaufvertrag ist natürlich hier äußerst hilfreich und inhaltlich zu bewerten.
Ich würde generell versuchen mit einem guten Schreiben und der Darstellung zum Sachverhalt am Ende um eine ungeschmälerte Rückerstattung bitten;
jedoch zur Erledigung der Sache und "zur Vermeidung eines Verfahren" pauschal 500 - 600€ Abzug anbieten. Wenn der Verkäufer darauf eingeht
kommst Du mit einem blauen Auge davon. Gutes Gelingen.

Re: Rechtslage

Verfasst: Fr 31.12.21 00:52
von cc franky
Beim Kauf von Privat müsstest du dem VK nachweisen das dem der Mangel bzw. Schaden bekannt war, dass wird sehr schwierig bis unmöglich.

Re: Rechtslage

Verfasst: Mo 03.01.22 01:42
von obelix
ombre hat geschrieben:
Fr 12.07.19 11:43
Am Getriebe sah man kein Oelverlust. Ich bin die 250 km gefahren , in die Werkstatt ( Zahnriemen machen lassen und danach zur Anmeldestelle .( nochmal 150 km ) Dann merkte ich das die Gänge auf einmal schwerer einzulegen gingen . Im Getriebe waren ca. 150 ml Oel . Neues Oel rein . aber die Gänge hackeln immer noch...
Ich versteh da vor allem eines ned - wo ist das Öl hin?

Wenn aussen am Getriebe nix zu sehen war, sind Reinigungsspuren dran? Das müsste ja alles einheitlich verschmutzt sein, ausser, es wurde von Ölschmodder gereinigt, das müsste man aber erkennen können. Dann hat der VK wohl ne Verkaufsputze gemacht. Dann müssten aber trotzdem Ölspuren von der Überführung zu sehen sein.

Sonst fiele mir nur ein, das mal ne A-Welle gezogen wurde und dabei Öl davon gelaufen ist und nimmer nachgefüllt wurde. Da würde ich mal die Schrauben an der Nabe inspizieren, ob die entweder nagelneu sind oder (falls es einschlaggesicherte Muttern sind) man erkennen kann, dass die schon ein 2. Mal benutzt wurden.

Beides fällt klar in die Verantwortung des Verkäufers...

Auch ein Blick auf das Diff kann Aufschluss geben, da stecken ja auch Dichtungen drin. Wenn die aufgeben, hast auch Ölverlust - den man auch feststellen kann.

Gruss

Obelix