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Tja, leider kommt es nicht darauf an, ob die Werkstatt was dafür kann. Der Hersteller ist zur Gewährleistung verpflichtet, außer er kann nachweisen (hier gilt Beweisumkehr, also der Hersteller muss nachweisen!), dass das Objekt unsachgemäß behandelt wurde.Mr. Mitchell hat geschrieben:sorry aber was willst du.
Kann die Werkstatt was dafür ??? Wohl kaum oder meinst du die haben nen Mechaniker bei dir vor die Tür gesetzt der Steinchen auf deine Scheiben wirft?!?
Es hat nicht der Händler sondern der Hersteller Ersatz zu leisten, bzw. den Schaden zu beheben. Wenn du von den rechtlichen Gegebeneheiten keine Ahnung hast, wäre es besser, du hieltest dich raus. Im Übrigen greift hier die GESETZLICHE!!!!!!! (dies nur, um mich auf deine Gesprächsebene herabzubegeben) Gewährleistungspflicht.Mr. Mitchell hat geschrieben: §647 BGB Unternehmer Pfandrecht gibt im ganz klar recht zu seiner Handhabe. Aus der Sache kommst du nur dann raus wenn auf dem von dir unterzeichneten Werkstattauftrag vermerkt ist dass die Prüfung respektive die Behebung des Problemes auf Garantie- bzw. Gewährlesitungsbasis abgerechnet wird und für dich keine Kosten entstehen. Steht davon nix da ist ja ganz klar.
Ich hasse Leute die meinen immer, immer, und immer alles vom Händler bezahlt zu bekommen. Die FREIWILLIGE!!!!!!!!! 2 Jahresgarantie von Peugeot ist sehr großzügig.
Es wäre am Hersteller, zu beweisen, dass hier unsachgemäßer Gebrauch vorliegt. Das Fahren eines Autos, auch im Winter, gehört sicher nicht dazu!Mr. Mitchell hat geschrieben: Deine gesetzliche Gewärleistung wird dir hier auch absolut keine Chance geben. Gibt Sachen die passieren, das muss man eben abhaken - auch wenns schwer fällt.
Das werde ich wohl lassen. Für 137 EUR lohnt der Aufwad nicht.Mr. Mitchell hat geschrieben: Aber überleg dir ruhig zu klagen.
Du scheinst zwar ein Fuchs zu sein, ich aber auch. Die defekten Teile habe ich mir aushändigen lassen.Mr. Mitchell hat geschrieben: Mit Sicherheit hat die Werkstatt die defekten Teile schon lange entsorgt also wird schon mal kein vor Gericht verwertbares Gutachten zu erstellen sein. Vergleichsfälle haben bei den meisten Richtern auch keinen Wert mehr.
Die Befindlichkeiten der Amtsrichter sind mir völig egal. Die haben ihre Arbeit zu machen - wie alle anderen auch.Mr. Mitchell hat geschrieben: Vorallem freuen sich Amtsrichter wenn Sie wegen eines Streitwertes von 140 Euro verhandeln müssen. Wenn der Gutachter die Rechnung seines Honorares schickt das warscheinlich 550 Euro über den ursprünglichen Reparaturkosten liegt wirst
s.o. Hier irrt der "Experte".Mr. Mitchell hat geschrieben: EDIT--- und deine Gewährleistung kannst du auch nicht bei jedem X-beliebigen Händler beanspruchen sondern nur beim Ausliefernden. Man kauft ja auch nicht im Mediamarkt ein TV und reklamiert dann Defekte bei Saturn nur weil der Verkäufer im Mediamarkt unfreundlich war
Ja, ich habe den Wagen dort im Oktober 2009 gekauft. Rechtsschutz habe ich auch. Aber ich werde die dennoch nicht verklagen. Ich finde, ich habe mich genug geärgert.Oxas hat geschrieben:Hast den wagen bei denen gekauft?
Ist ja echt der Hammer, gut möglich das der Belag fehlerhaft war.
Mir als Händler wäre das höchst unangehnehm, würde die Beläge aus Kulanz gratis wechseln, ob garantie oder nicht und ich denke mal das ist auch das was du erwartet hast zumindest wenn du dort wie gesagt den wagen gekauft hast!
Mfg Oxas
PS: Wenn du die Teile hast und Rechtsschutz ab zum Anwalt ist ja un erhört!
... da denke ich immer: Nach zwei Jahren wird das Reparaturkosten-Risiko für den Hersteller zu einer unkalkulierbaren Größe.Mr. Mitchell hat geschrieben:Die FREIWILLIGE!!!!!!!!! 2 Jahresgarantie von Peugeot ist sehr großzügig.
Nöö, erfahrungsgemäß gehts denen gut wie noch nie, Absatzzahlen des letzten Jahres sind perfekt, wenn auch im Mittelklasse Segment Qualitätsbedingt nicht, aber sonst läufts sehr gut.Schoeneberg30 hat geschrieben:Als ob es einen Riesen wie die stört, wenn die einen nörgelnden Kunden weniger haben:D Die haben das Auto schon bezahlt bekommen, also...