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Airbag Kontrollleuchte Zylinderkopfdichtung

Verfasst: So 14.09.08 01:20
von xyndra
Hallo,
mein 206 Bj. 2005 hatte TÜV und AU. Bereits vor über einem Jahr berichtete ich meiner Werkstatt vom Külwasserverlust. Dieser wurde überprüft, aber es konnte kein Fehler gefunden werden. Ich dachte mir nichts dabei und bekam auch keine Rechnung. Jetzt zum AU- un TÜV-Termin machte ich meine Werkstatt nochmal darauf aufmerksam und erzählte ihnen auch gleich von der Airbag-Kontrolllampe.Ich hatte mich bereits vorher mit dem Thema beschäftigt und erfuhr im Internet, dass es meistens der Stecker unter dem Fahrersitz ist. Am nächsten Tag erhielt ich in der Früh einen Anruf mit der Frage, ob ich denn unter den Auto Wasser gefunden hätte. Gleichzeitig erhielt ich noch die Info, dass das Airbagproblem gelöst sei und ich bereits TÜ und AU hätte. Am Nachmittag erhielt ich einen weiteren Anruf und jetzt kommt der Hammer: Airbag-Steuergerät ist defekt (wohl das hinter dem Lenkrad) und meine Zylinderkofdichtung ist kaputt. Reparaturkosten Zylinderkopf 800,- und Airbag 400,-. Ich bin aus allen Wolken gefallen und habe erst mal das Auto ohne Reparatur abgeholt. Die Rechnung wahr dann der nächste Hammer. Die haben den Stecker unter dem Sitz repariert, aber der Fehler wurde nicht behoben. Für die Fehlersuche(Druckprüfung und so) durfte ich dann dieses Mal auch zahlen. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich bereits vor über einen Jahr Wasserverlust hatte und da galt noch die Gewährleistung. Als Antwort bekam´ich zu hören, dass eine defekte Zylinderkopfdichtung nicht so lange hält. Stimmt das?
Daheim angekommen, habe ich mir den Stecker unter dem Sitz nochmal angeschaut. Von wegen repariert, die haben den Stecker ausgebaut und glatt durchverbunden. Ist das fachgerecht? Muss ich diese Reparatur zahlen, wenn der Fehler noch vorhanden ist? Was ist, wenn das Steuerteil nicht defekt ist und der Fehler nach der Reparatur immer noch vorhanden ist. Muss ich diese Kosten dann auch noch tragen? Das kann doch nicht sein?

Airbag Kontrollleuchte Zylinderkopfdichtung

Verfasst: So 14.09.08 02:29
von Holzauge
Hallo syndra!
Jetzt zum AU- un TÜV-Termin machte ich meine Werkstatt nochmal darauf aufmerksam und erzählte ihnen auch gleich von der Airbag-Kontrolllampe.
Ich hatte mich bereits vorher mit dem Thema beschäftigt und erfuhr im Internet, dass es meistens der Stecker unter dem Fahrersitz ist.
Ich denke, Du meinst die Seitenairbag-Kontrolllampe. Dann nämlich haben wir beide das gleiche Problem. Und bei mir wurde in mehreren Etappen/Versuchen am Auto rumgedoktort, ohne dass es bis jetzt zum Erfolg geführt hätte.
Gleichzeitig erhielt ich noch die Info, dass das Airbagproblem gelöst sei und ich bereits TÜ und AU hätte.
Zu früh gefreut... :traurig:
Nach den ersten Reperaturversuchen hatte ich aber zumindest mehrere Wochen Ruhe, bis die Leuchte sich wieder meldete.
Die haben den Stecker unter dem Sitz repariert, aber der Fehler wurde nicht behoben.
Kenn ich auch. Bei mir wurden nacheinander die Stecker unter dem Fahrer und anschliessend unter dem Beifahrersitz repariert, bzw. direkt verbunden. Es hiess, es sei schon vorgekommen, das die entsprechenden Anschlüsse im Steuergerät vertauscht seien und man somit nicht sicher sein könne, welche Seite nun wirklich den Fehler habe. Das will aber nicht heissen, dass in im Fall der Fälle der falsche Seitenairbag auslöst. Das wäre ja auch zu dumm...
Daheim angekommen, habe ich mir den Stecker unter dem Sitz nochmal angeschaut. Von wegen repariert, die haben den Stecker ausgebaut und glatt durchverbunden. Ist das fachgerecht?
Das ist scheinbar so korrekt. Ich habe wegen dieses Problem bei mehreren Fachwerkstätten angefragt und es scheint die übliche Vorgehensweise zu sein.

Und für mich ist das noch zusätzlich ungünstig, da ich im Seitenteil des Fahrersitzes zwei kleine Risse im Leder habe, die repariert werden müssen. An einen Ausbau des Sitzes ist nun nicht mehr so einfach zu denken.
Muss ich diese Reparatur zahlen, wenn der Fehler noch vorhanden ist? Was ist, wenn das Steuerteil nicht defekt ist und der Fehler nach der Reparatur immer noch vorhanden ist. Muss ich diese Kosten dann auch noch tragen? Das kann doch nicht sein?
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber die blinde Fehlersuche nach dem Muster Try an Error und ohne Effekt muss meines Wissens nach vom Kunden nicht finanziell unterstützt werden. Aber das solltest Du noch einmal rechtlich absichern. Evtl. mal beim Verbraucherschutz anfragen.

Nun, bei mir kann der Computer gar keine Fehlermeldung erkennen. Daher scheint die Sache bei mir auch so problematisch zu sein. Die Kontrolllampe geht gleich bei der Zündung kurz an, verlischt aber sofort wieder. Und dann, je nachdem, geht sich innerhalb von Sekunden bis wenigen Minuten wieder an.

Bei mir wird jetzt (wahrscheinlich nächste Woche) ein Kabelbaum getauscht. Meine (Peugeot spezialisierte) Fachwerkstatt hat sich bei Peugeot schlau gemacht. Dort existiert wohl für dieses Problem ein spezieller Reperatur-Kabenstrang und dieser soll nun verbaut werden. Das soll so etwa ein knapper halber Meter Kabel sein und vom Seitenairbag direkt abgehen. Näheres weiss ich aber zur Zeit nicht.

Nach erfolgter und hoffentlich erfolgreicher Reperatur kann ich hier ja mal posten.

MfG
Holzauge

Re: Airbag Kontrollleuchte Zylinderkopfdichtung

Verfasst: So 14.09.08 11:17
von Ynnok
xyndra hat geschrieben:Hallo, Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich bereits vor über einen Jahr Wasserverlust hatte und da galt noch die Gewährleistung.
Die Gewährleistung hätte die da auch nicht geholfen, da Dichtungen zu den Verschleißteilen gehören und somit nicht abgesichert sind. Was anderes wäre es, wenn du dem Käufer beweisen könntest, dass das Problem schon beim Fahrzeugkauf bestanden hat.

xyndra hat geschrieben:Als Antwort bekam´ich zu hören, dass eine defekte Zylinderkopfdichtung nicht so lange hält. Stimmt das?
Ja das stimmt. In der Regel dauert das nicht mal ein halbes Jahr.
xyndra hat geschrieben:Daheim angekommen, habe ich mir den Stecker unter dem Sitz nochmal angeschaut. Von wegen repariert, die haben den Stecker ausgebaut und glatt durchverbunden. Ist das fachgerecht?
Ja das ist fachgerecht. Wird von Peugeot auch direkt empfohlen. Soweit ich weiß, enthällt der Rep-Kabelbaum auch kein Stecker mehr.
xyndra hat geschrieben:Muss ich diese Reparatur zahlen, wenn der Fehler noch vorhanden ist?
Nein Diese Reperatur musst du nicht zahlen. Die erfolglose Fehlersuche schon.

xyndra hat geschrieben:Was ist, wenn das Steuerteil nicht defekt ist und der Fehler nach der Reparatur immer noch vorhanden ist. Muss ich diese Kosten dann auch noch tragen? Das kann doch nicht sein?
Wie gesagt, wenn der Fehler noch da ist dann nicht. Die Fehlersuche muss generell bezahlt werden. Was davon abgerechnet wird, liegt an der Werkstatt.


Ihr dürft gerade bei solchen Elektronikproblemen nicht gleich auf die Werkstatt schimpfen. Solch ein Problem einzugrenzen und zu lösen dauert und niemand arbeitet gerne umsonst. Hinzu kommt, dass in den meisten Werkstätten keine Kfz-Elektriker vorhanden sind. Das sind meistens einfache Mechaniker, die sich mit der Sache zwar auskennen sich aber doch dann ein wenig schwer tun.

Und dann kommt noch der rasche Anstieg der Elektronik im Auto: Der Trabant von 20 Jahren kam noch mit einem Steuergerät aus. Bei der neuen C-Klasse sind es schon etwas über 140. Um da hinterher zu kommen musst du 4 Tage auf Schulung um dann 1 Tag zu arbeiten =)

Re: Airbag Kontrollleuchte Zylinderkopfdichtung

Verfasst: So 14.09.08 13:25
von Martin
xyndra hat geschrieben: Airbag-Steuergerät ist defekt (wohl das hinter dem Lenkrad) und meine Zylinderkofdichtung ist kaputt.
Daheim angekommen, habe ich mir den Stecker unter dem Sitz nochmal angeschaut. Von wegen repariert, die haben den Stecker ausgebaut und glatt durchverbunden. Ist das fachgerecht? Muss ich diese Reparatur zahlen, wenn der Fehler noch vorhanden ist? Was ist, wenn das Steuerteil nicht defekt ist und der Fehler nach der Reparatur immer noch vorhanden ist. Muss ich diese Kosten dann auch noch tragen? Das kann doch nicht sein?
Hallo,

hinter dem Lenkrad sitzt schon mal kein Steuergerät für den Airbag. "Steuereinheit" (Com-2000) könnte damit gemeint sein. Warum aber die Werkstatt, wenn sie die Com als defekt diagnostiziert hat, den Stecker unter dem Sitz entfernt....steht in den Sternen... :D

Bei den "neueren" 206ern ist die Com eigentlich die Hauptursache für eine Störung im Airbagsystem, da eine Leitungsunterbrechung zum Fahrerairbag besteht. Beheben lässt sich das nur durch einen Austausch der Com, welche eventuell auch nach Ablauf der 2-jährigen Werksgarantie von Peugeot übernommen wird.

Gruß Martin

Re: Airbag Kontrollleuchte Zylinderkopfdichtung

Verfasst: So 14.09.08 14:40
von jubru
vl. habs die kabel falsch verbunden, unterm sitz und damit die stuereinheit kaputt gemachT??

Re: Airbag Kontrollleuchte Zylinderkopfdichtung

Verfasst: Mo 15.09.08 21:32
von xyndra
Vielen Dank erstmal für eure schnellen und hilfreichen Antworten. Seltsamerweise, jetzt wo das Wetter kühler wird, leuchtet die Airbaglampe nicht sofort. Mein Peugeothändler hat jetzt mal ein Kulanzschreiben abgeschickt. Bin ja mal gespannt, was die zurückschreiben.

Im übrigen hat mein Peugeot erst 25000 km auf dem Tacho